AW: Urheberrechts Problem
... Wir hatten eienen Termin mit einer Reporterin einer großen Deutschen Sonntagszeitung.
Die hat auch eine freie Fotografin mitgebracht die fotos gemacht hat.
Sie wollte uns eigentlich die fotos zuschicken. Aber wir habe statt dessen eine Mail bekommen das wir die Fotos bei Ihr kaufen könnten für 90 € pro Foto mit einem Jahr nutzungsrecht. Auf den Fotos ist ein Ritual mit meiner Frau und anderen Frauen das wir veranstaltet haben. Ich finde es ziemlich unverschämt von der Fotografin so viel Geld für die Fotos zu verlangen auf denen meine Frau und die Freundinnen zu sehen sind.
Jetzt wollte ich fragen wie es da mit dem Urheberrech aussieht. ...
Was genau wurde den zwischen den Parteien (Du und Deine Frau, die Reporterin, die Fotografin) genau vereinbart? Gibt es schriftlich fixierte Punkte, die unterschrieben wurden?
Wichtig für die Beurteilung eines solchen Falles ist neben der allgemeinen Rechtslage immer was zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde. Hier ist die schriftliche Vereinbarung der mündlichen Vereinbarung vorzuziehen, aber auch mündliche Vereinbarungen haben durchaus Gültigkeit, lassen sich im Streitfall aber leider deutlich schwieriger belegen, als schriftliche Vereinbarungen.
Kannst nichts machen.Es sei denn, der vorher abgeschlossene Vertrag besagt etwas anderes (sofern es einen gibt). Gibt es keinen, so könntest du höchstens gegen die Veröffentlichung vorgehen. Über das Uhrheberrecht direkt wird auch eher weniger laufen, denn das liegt beim Fotografen. Was dich zu interessieren hat, wäre das so genannte "
Recht am eigenen Bild (Google) ".
Wogegen kann der Beitragseröffner nichts machen? Kann er die Bilder nicht bekommen oder kann er die Veröffentlichung nicht verhindern oder was kann er sich abschminken? Etwas genauer wäre schon hilfreich.
... In einem der letzten Commags gab es dazu schonmal einen Artikel...
Also das Urheberrecht an den Fotos hat
ausschließlich und für alle Zeiten die Fotografin. Sie kann es nicht verkaufen, vererben oder abgeben. Sie kann nur ein Nutzungsrecht für bestimmte Personen oder Personengruppen veräußern.
DAS RECHT AM EIGENEN BILD
Nun verhält es sich wohl in deinem Fall so, wenn ich das richtig verstanden habe, dass eine geringe Anzahl Personen, gut zu identifizieren auf diesen Fotos zu sehen sind. Deswegen gibt es das Recht am eigenen Bild, was verhindert, dass die Fotografin, die Bilder ohne eure Einwilligung veräußern, veröffentlichen etc. kann.
Vorenthalten kann sie, sie euch jedoch auf jeden Fall.
So ist die Rechtslage. - Ihr habt also keinen Anspruch auf diese Bilder, aber sie dürfen ohne eure Zustimmung auch nicht gewerblich genutzt werden. ...
Das stimmt zwar im Grundsatz, aber ob kein Anspruch auf die Herausgabe der Bilder besteht, ist nicht vom Urheberrecht oder "Recht am eigenen Bild" abhängig, sondern davon, was zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wenn die Fotografin das Zusenden der Bilder zugesagt hat, kann man das ggf. als Werkvertrag ansehen und wird dieser nicht erfüllt, bleiben durchaus Möglichkeiten über eine Klage ("Herausgabe der Bilder" oder "Schadensersatz) weiter vorzugehen. Das sollte dann aber im Einzelfall vom Anwalt geprüft werden, da die Beurteilung des genauen Sachverhalts übers Internet nur schwer möglich ist.
Richtig. Die Bilder wurden von den abgebildeten Personen nur für einen bestimmten Zweck erlaubt. Sofern sie keinen vertrag in der Hand hat, in dem der Abgebildete alle rechte abtritt, darf sie die weder verkaufen noch anderweitig frei geben.
Außerdem; Ich habe mit Fotografen von Zeitungen Geschäfte gemacht und da waren ganze Sets nichtmnal ansatzweise so teuer. ist also zudem noch *******.
Was für eine Vereinbarung zwischen Fotografin und Zeitung besteht, spielt für die Beurteilung des Falles der Bilder keine Rolle. Die Freigabe für die Veröffentlichung in der Zeitung scheint ja zu bestehen (solange sie nicht widerrufen wurde) und die Fotografin hat dazu nur die Bilder gemacht. Was sie danach mit den Bildern anstellt, ist nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarung und muss gesondert betrachtet werden. Hier kann es durchaus sein, dass abgeschlossenen Verträge der Fotografien weitere Optionen offen lassen.
Der Preis, den eine Fotografin für ihre Leistung nimmt, bleibt nur ihr überlassen und ob man das ******* findet - das muss jeder selbst beurteilen.
Du wirst wohl die Bilder nicht so schnell nutzen können, wenn du nicht das Geld bezahlst, jedoch brauchst du dir keine Gedanken zu machen, dass Fotos von euch im Netz oder in einer Zeitung landen. Zumindest nicht ohne das du dann nachher Geld bekommst.
So ein Schmarrn. Es kommt einzig und alleine auf die vertragsrelevanten Vereinbarungen an. Und natürlich kann man keine Bilder nutzen, die man noch nicht hat - egal, ob man auch die Nutzungsrecht dazu hat.
Die Bilder können durchaus veröffentlicht werden, wenn das vereinbart wurde. Und über ein Honorar für die Bilder wurde bisher noch gar nichts seitens des Beitragseröffners gesagt.
... Wer ist WIR und was war der Sinn für diesen Fototermin?
Gab es eine Absprache wofür die Fotos verwertet werden sollten?
Die Fotografin wurde aller Voraussicht von der Tageszeitung für diesen Auftrag bezahlt um dort FÜR die Tageszeitung zu fotografieren, daher ist es zweifelhaft ob die Fotografin die Bilder weiter verkaufen darf!
Endlich mal wer, der sich Gedanken macht. Die Beantwortung der Fragen bringt schon ein wenig mehr Licht ins Dunkel. Die Abschließende Vermutung sollten wir allerdings vergessen, da der Beitragseröffner darüber wahrscheinlich keine verlässlichen Aussagen machen kann.
... das war für die BILD am Sonntag ( veröffentlicht ist es noch nicht) eine absprache gab es , das es nur für die veröffentlichung in der Bild ist.
Merkwürdigerweise sagte die Dame hinterher, sie bekäme selbstverständlich die Fotos auf CD zugeschickt, aber nichts von einer bezahlung solcher.
Die kann sich meinetwegen jetzt ihre bilder in die haare schmieren, aber wir werden ihr nochmals schriftlich untersagten, die fotos anderweitig zu nutzen.
Die Veröffentlichung in der Zeitung ist ja anscheinend von euch so vereinbart worden. Eine Nutzung der Bilder darüber hinaus ist bisher anscheinend nicht geschehen und ich kann aus den bisher hier veröffentlichten "Fakten" auch nicht ablesen, dass so etwas geplant ist.
Wenn die Fotografin der Tageszeitung nur die einfachen Nutzungsrechte abgetreten hat, kann sie die Bilder durchaus noch weiter verkaufen.
Allerdings wird sich jeder (professionelle) Endabnehmer, hier die Tageszeitung, mit einer Vertragsklausel absichern, dass die abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben haben, oder dass die Fotografin dafür haftet, sich diese Einwilligung gesichert zu haben.
Wenn ihr nichts dergleichen unterschrieben habt, dann macht doch die Fotografin mal darauf aufmerksam, dass sie echte Schwierigkeiten bekommen kann, wenn sie die Bilder trotzdem verkauft/veröffentlicht. Vielleicht läßt sie sich ja auf einen Deal ein, der euch ein paar gratis Abzüge sichert und ihr eure Einwilligung? ...
Über das Verhältnis zwischen Fotografin und Zeitung wissen wir nichts. Die Fotografin kann im Auftrag oder auf eigenen Rechnung gearbeitet haben, was schon einen Unterschied darstellt. Zudem wissen wir nichts über die Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien.
Auch kann die Nutzung der Bilder durchaus im Rahmen presserechtlich abgesicherter Veröffentlichungen möglich sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre.
Du hast das Recht am eigenen Bild - sie darf ergo gar kein Geld dafür verlangen oder sie gegen deinen Willen veröffentlichen!
An deiner Stelle würde ich Anzeige erstatten! Besser gestern als heute!
oder schalte einen Anwalt ein - sie muss dir die Bilder aushändigen!
Das "Recht am eigenen Bild" regelt die Nutzung des Bildes, aber sonst nichts. Da wir noch überhaupt nicht wissen wie die Nutzungsrechte verteilt sind und für was es ggf. Nutzungsrecht gibt, wäre ich mit dem Hinweis Anzeige zu erstatten oder einen Anwalt einzuschalten sehr vorsichtig.
Bei einer Anzeige würde mich interessieren, was die Grundlage sein soll und was ein Anwalt tun soll, würde mich auch interessieren.
...Manchmal ist es dann doch besser gar nix zu schreiben, als sich hier mit seinen Beiträgen in die Nesseln zu setzen.
dito
Ist doch Unsinn was Du hier schreibst!
Erst einmal das Gespräch suchen und nicht gleich zum RA!
Hier spielen Faktoren eine Rolle die wir hier im Forum gar nicht kennen oder hast DU den Vertrag gelesen zwischen der BAMS und dem Fotografen?
Wohl kaum.
Genau, erst einmal miteinander sprechen und Fakten klären, ehe man sich an "Anwalts Liebling" wendet.
... mit Dame meinte ich die Fotografin.
Nun, alle Absprache war mündlich.
Meine Frau stand bei den Fotos im Mittelpunkt bei einem Sonnenwendritual ( meine Frau ist eine "bekannte " Schamanin) mit vielen Gästen. Die Fotografin hat für die Bams Fotos gemacht und eine Journalistin war dort auch dabei. Soweit noch OK.
Meine Frau hat schon mit einigen Fotografen/ innen zusammen gearbeitet, unter anderem auch mit Alive Smeets aus Belgien, die ja recht bekannt ist. Die haben alle aber nie etwas für Bilder verlangt, ausser ( natürlich) das bei Veröffentlichung auf unserer HP ihr Name darunter steht und evt. ein Link zu ihrer HP.
Was wurde denn mit der Fotografin genau abgesprochen? - Das wären durchaus vertragswichtige Details, die über Erfolgsaussichten weiteren Vorgehens entscheiden können.
Sollte vereinbart worden sein, dass ihr unentgeltlich Bilder bekommt, dann sollte die Fotografien diese auch liefern. Allerdings sollte es ggf. auch Vereinbarungen über die Beschaffenheit und Größe der Bilder geben (CD, Ausdruck, Abzug), sonst wäre der Fotografin freigestellt wie sie die unentgeltlichen Bilder liefert.
dann war es sozusagen eine veranstaltung des zeitgeschehens, wo auch berichterstattung im interesse der öffentlichkeit stattgefunden hat ? oder war es eine privatveranstaltung ohne öffentlichen zugang / Besucher etc. ?
übrigens gibts von der mfm und den jurnalistenverbänden empfehlungen zu bildpreisen. somit sind die gar nicht so abwägig, aber ob man die durchsetzen kann, zumal bei privatpersonen, ist fraglich. kommt sicher auch darauf an, für was ihr sie fotos nutzen möchtet. ich gebe auch sehr ungern fotos raus, weil ich sonst nur noch am mailen bin und sich kaum einer über das urheberrecht gedanken macht. hab das selbst schon oft genug erlebt, das fotos, die ausdrücklich zur privaten nutzung herausgegeben wurden, plötzlich in anderen zeitungen... auftauchten und keiner war es. die fotografin verdient schliesslich auch ihre brötchen damit. meiner meinung nach am besten gütlich einigen, die bild-anwälte sind richtig gut.
Schön, dass jetzt die presserechtlichen Aspekte erörtert werden, die durchaus von Bedeutung sein können.
Ich würde mal einen kompetenten Anwalt fragen. Die Presse darf einiges mehr als ein Berufsfotograf oder Hobbyfotograf. Im Rahmen der Berichterstattung muß sie dich nicht einmal um dein Einverständnis fragen. Wenn ihr den Fotos sogar zugestimmt habt, wird is noch aussichtsloser etwas dagegen zu unternehmen.
Siehe gerade "Loveparade". Da sind viele Fotos in den Medien ohne das von den Abgebildeten eine Genehmigung vorliegt. Wäre ja bei der Masse an Leuten auch gar nicht möglich. ...
Einspruch: Die Presse darf auch nicht mehr, als jeder Berufsfotograf oder Hobbyfotograf. Allerdings gibt es im Presserecht Bestimmungen, die für journalistisches Arbeiten Freiräume schafft, die natürlich jede Person nutzen kann.
Darum geht's hier aber ja auch gar nicht.
Der Pressebericht wird vom TE ja nicht in Frage gestellt.
Und dass die Fotografin die bilder hier nur gegen Entgelt aushändigen will, geht völlig OK, es sei denn, es war vereinbart, dass der TE die Bilder kostenlos zur Nutzung erhält.
Einzig eine Frage könnte hier noch interessant sein: wie sieht der Vertrag zwischen der BAMS und der Fotografin aus? Evtl. darf sie gar nicht anderweitige Nutzungsrechte einräumen... :uhm:
Die Frage nach dem Vertrag zwischen Zeitung und Fotografin ist für den Beitragseröffner irrelevant, denn das müssen die beiden untereinander klären. Es könnte zwar ein Grund sein, dass die Fotografin die Bilder nicht herausgibt, aber die bezahlte Herausgabe spricht eindeutig dagegen.