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AW: Urheberrechts Problem
Es wäre auch hilfreich, wenn man zwischen Journalistin und Fotografin unterscheiden würde.
Die mit Orange in die Zitierung geschriebenen Sätze sollen deinerseits nicht weiter interpretiert werden. Du kannst aber gerne einen Thread aufmachen, wo wir das Thema Modellvertrag ausgiebig diskutieren können. Hier führt dein Einwurf nur vom Thema weg, da es sich nicht um ein Modellshooting handelte, sondern einen journalistischen Beitrag für den von einer Fotografin Bilder gemacht wurden.@Tim_Kim, hanco & denyo111
Hi Leute, sagt mal, wenn ihr ein Model fotografiert, dass Euch die
Veröffentlichung genehmigt habt, kann es dann dem Model nicht ziemlich
egal sein, was IHR nachher für Verträge mit irgendwem abschließt? Welche Veröffentlichung ist "die Veröffentlichung"? Was hat das Modell dem Fotografen genau für Veröffentlichungen genehmigt? Grundsätzlich in allen Medien und für alle Zwecke oder nur für einen bestimmten Zweck?
Alle Rechte liegen doch beim Fotografen, und wenn der das Einverständnis
der abgelichteten Personen hat ... Alle Rechte liegen eben nicht beim Fotografen, sonst wäre er nicht darauf aus, sich vom Modell Rechte abtreten zu lassen, um die Bilder einfacher vermarkten zu können.
Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass es ein Auskunftsrecht gibt, dass
dem TO Einblick in fremde Verträge ermöglicht! Man glaubt gar nicht, was man sich alles nicht vorstellen kann.
Die Fotografin wird ihm darüberhinaus wohl auch nicht mehr als eine privat
zu nutzende Kopie, ohne weitere Rechte zukommen lassen. Diese müssten
ja dann explizit (schriftlich) erteilt werden. Das wäre ja schon mal ein Fortschritt, wenn überhaupt Bilder von der Fotografien kämen.
Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege! Ich hoffe, du merkst es dann auch, wo du falsch liegst.
Dein Edit, indem du dich als Einsteiger bezeichnest, erklärt zumindest deine aktuelle Rechtsauffassung....
Da wird es schon schwierig genug nachzuweisen, dass man einen Abzug bekommen sollte. Genau darüber hat uns der BE (TE oder TO) gar nicht wirklich aufgeklärt. Anscheinend gibt es keine explizite Absprache bezüglich der Bilder - so weit man das bisher aus den Aussagen herauslesen kann.
Über weitere Rechte reden wir dann lieber erst gar nicht.
Edit: ... Sind durchaus interessant - zumindest für Einsteiger wie mich.
Na, so einfach ist es dann nicht, sonst würde ja jeder einfach seine Verträge rückgängig machen können. Ein paar Voraussetzungen müssen schon erfüllt sein, dass man von einem Vertrag wirkungsvoll zurücktreten kann.Hmm, Bild und was selbstvertändlich??? Naja ich weiß nicht..........
Aber ich lese immer die Fotografin kann/darf und so weiter, für mich entsteht beim lesen des Beiträge, das die Abgebildeten keinerlei Rechte haben.
Haben Sie aber, nämlich jede weitergehende Nutzung als die für den Artikel nötige zu untersagen und eine eventuell erteilte Genehmigung zurückzuziehen.
Wenn man den Vergleich zu Modelverträgen heranziehen will, scheinen einige zu denken, hat das Model erstmal unterschrieben kann der Fotograf tun und lassen was er will. Im Prinzip ist das genau so, wenn das Modell dem Fotograf weitgehende Rechte einräumt, weshalb manches Modell in der Vergangenheit damit leben musste, dass Aktbilder von ihm in Männer- bzw. Frauenmagazinen auftauchten, ohne dass es etwas dagegen machen konnte.
Das Model kann aber auch eine Einwilligung zurückziehen und eine Weiterverbreitung untersagen. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Es wäre auch hilfreich, wenn man zwischen Journalistin und Fotografin unterscheiden würde.