AW: Verpackungs verordnung ....
Hi,
also ich hab mich im Internet mal n bisschen schlau gemacht und folgendes raus gefunden:
§ 6 Absatz 1 der VerpackV: Der Vertreiber ist verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen...
§ 6 Absatz 2 der VerpackV: Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die nach Absatz 1 von Vertreibern zurückgenommenen Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen...
§ 6 Absatz 3: Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 entfallen bei Verpackungen, für die sich der Hersteller oder Vertreiber an einem System beteiligt, das flächendeckend im Einzugsgebiet des nach Absatz 1 verpflichteten Vertreibers eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher...
Heißt, man muss als Händler entweder das ganze selber entgegen nehmen oder beauftragt eine Firma damit. Da es für mich logistisch überhaupt nicht machbar ist die Verpackungen wieder anzunehmen (kann ja nicht alles selber einsammeln gehen...), habe ich mich nach einem Dienstleister für so was umgesehen.
Bin bei meiner Suche auf die Landbell AG gestoßen. Ist einer der größten Anbieter. Hört sich alles recht unkompliziert und einfach an. Werde mich da dann wahrscheinlich auch anmelden. Ich denke auch die anfallenden Kosten sind bei Landbell in Ordnung. 150? für zwei Jahre sind akzeptabel. Wenn man sich über über über
Yatego Landbell bei Landbell bei Landbell anmeldet, spart man sogar noch 10 ? und tut gleichzeitig noch etwas gutes: Yatego spendet nämlich für jeden abgeschlossenen Vertrag 5? an Aktion-Kindertraum (
Yatego Aktion Kindertraum). Jedoch gilt diese Aktion nur bis zum 31.12.2008. Aber da die Verpackungsverordnung ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt, ist man sowieso auf der sicheren Seite, wenn man bis dahin einen Freistellungsvertrag abgeschlossen hat.
Ich hoffe, dass ich euch helfen konnte.