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Erledigt - Verwendung von lizenzfreien Bildern

Angel.a

... und ich sagte noch: ahaa!

Was ich gemacht habe: ich habe seinerzeit irgendwelche Bilder im Internet gefunden, heruntergeladen und damit Photoshop geübt. Als ich eine gewisse Anzahl von "Kreationen" hatte, habe ich diese Collagen in einem Fotobuch - für mich - zusammengefasst und war völlig happy. Für mich ist es praktisch ein Workbook, weil die Ursprungsbilder als Bilder aufgelistet sind und dann dazu meine jeweiligen Collagen. Also insgesamt: ein gebundener Ausdruck.

Und da habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen! Und wie das dann so ist... frage ich mich dann auch, was "verbreiten" überhaupt in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Ich kann mir z.B. auch einfach nicht vorstellen, dass man rechtlich belangt werden kann, wenn man sich ein Bild von... was weiß ich... von einer Schlange - aus dem Internet ausdruckt und in seine Geldbörse steckt, weil man sie so schön findet.

Ich bin allerdings jetzt der Auffassung, dass ich, wenn ich schon PS übe, genausogut lizenzfreie Bilder verwenden kann, jetzt, da ich weiß, dass es sie gibt.
Wenn es um Musik oder Filme geht, gehöre ich zu der Fraktion, die noch fleißig dafür bezahlt, weil eben Urheberschaft, die Geld damit verdienen will. Völlig nachvollziehbar und sinnig aus meiner Sicht.

Ich finde, dass diese beiden Sachen auch nicht wirklich als "Privatgebrauch" miteinander zu vergleichen sind.
 

Angel.a

... und ich sagte noch: ahaa!

Wieso eines Tages? Ran an den Speck. Die Contests sind zum Üben und lernen.
Zum Angeben gibt es den Showroom. :)
Bei Seiten wie zb. Pixabay bist du auf der sicheren Seite.
Und dann sollte man sich auch gleich die Links abspeichern, den die Quellen müssen nachher angegeben werden.
Ich glaube manchmal verbringt man mehr Zeit mit der Rückwärts suche, als mit dem Erstellen des Bildes.:nick:

Ich schaue, dass ich "alte" Contests für mich ausprobiere. Die paar Tage, die ich jetzt hier bin, habe ich "nichts" mehr PSmäßig auf die Reihe gekriegt. Aber egal.

Und Dein Tipp, direkt die Links abzuspeichern, ist simpel und gut. Rückwärtssuche muss ja nicht sein. :)
 

Panobilder

Fotograf

Ich bin ja echt kein Rechtsexperte, ...

Ich auch nicht, aber ich kann lesen und oft das Gelesene so verstehen, wie es geschrieben ist, bzw. was es bedeutet.
Zugegeben, nicht bei allen Gesetzen und allen Verordnungen, das ist wohl klar ;-)

Wenn etwas so eindeutig formuliert steht wie der 53 im UrhG, dann wage ich sogar hier öffentlich meine Meinung darüber zu schreiben.
Denn, wenn ich Zweifel hätte, würde ich ehh meine Klappe halten.

Daher: Es gibt nix falsch daran zu verstehen wenn da steht - jetzt sinngemäß mit meinen Worten:
Geschütze Werke dürfen für rein private Zwecke kopiert werden.
Ausnahme: Wenn die Verbreitung vorher bereits rechtwidrig erfolgte.

Nebenbei:
Wenn die Privatkopie in DE nicht gestattet wäre, gäbe es z.B. keine Pauschalabgaben an die Verwertungsgesellschaften.
Ich kann sogar 2 oder 3 Kopien machen und innerhalb der Familie verschenken.
(Bis max 7 Kopien waren/sind erlaubt, aber das würde ich erst gar nicht ausreizen wollen).

Alles ausführlicher erklärt z.B. hier
 

Angel.a

... und ich sagte noch: ahaa!

Wie "erledigt" man denn ein Thema? Oder wer "erledigt" ein Thema?
Also, ich meine das ganz praktisch. Denn bei vielen Themen steht ein grünes erledigt davor, und ich habe noch nicht entdeckt, wie es dorthin kommt.
 

norre

nicht ganz neu

Hallo
Wie "erledigt" man denn ein Thema? Oder wer "erledigt" ein Thema?
Also, ich meine das ganz praktisch. Denn bei vielen Themen steht ein grünes erledigt davor, und ich habe noch nicht entdeckt, wie es dorthin kommt.
das machst du selber, gehe auf deinen ersten Beitrag im Thread und wähle bei Präfix "Erledigt"
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@annabellkiara
"Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

Ist eben Juristensprache aber doch sauber formuliert:
Eine Entstellung kann z.Bsp. die Aussage oder den/das Dargestellte beleidigen, herabsetzen. Auch die Beeinträchtigung der Aussage des Werkinhaltes durch beispielsweise, ein Motiv in sinn-entfremdenden Zusammenhang darzustellen, kann als Verletzung der Rechte empfunden werden.
Im Zweifelsfall muss der Rechteinhaber diesen "Tatbestand" jedoch nachweisen! Zu begründen, inwieweit geistige oder persönliche Interessen geschädigt oder gefährdet sind ist jedoch nicht immer leicht. Dies belegen zahlreiche Klagen in diesem Zusammenhang die oft genug abschlägig beurteilt werden.

Was die Vervielfältigung von Banknoten und Münzen betrifft, so gibt es die "ausdrückliche" Gesetzesregel, daß alleine schon das Vervielfältigen oder "Nachmachen" unter Strafe gestellt ist!
Was allerdings Grafik, Foto, Musik, Literatur u. a. kreative Werke angeht, ist das Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch und zu Lehrzwecken erlaubt.

Mit freundlichem Klick.
 

virra

lazy lizzard

Genau wie meine nur private genutzten CD Kopien der ausgeliehenen "Bücherei-CDs" nicht illegal sind...
Das sind Raubkopien. Wenn du selber ne CD besitzt, DANN darfst du dir davon Privatkopien machen, nicht aber wenn du sie dir aus der Bücherei geliehen hast. Aber ich lass’ es jetzt mal ruhen, bin ja nicht der Staatsanwalt …
 
A

annabellkiara

Guest

ein Motiv in sinn-entfremdenden Zusammenhang darzustellen, kann als Verletzung der Rechte empfunden werden. Im Zweifelsfall muss der Rechteinhaber diesen "Tatbestand" jedoch nachweisen!
Siehste, hier ist das Mißverständnis - zumindest was meinen Bekannten betrifft. Er kopiert zwar fremde Fotos in seine Montagen, macht dies jedoch in keiner Weise öffentlich. Wer sollte sich verletzt fühlen?
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

.............Wer sollte sich verletzt fühlen?
Sollte wider Erwarten ein Urheber davon erfahren, müßte dieser wohl die Urheberschaft glaubhaft machen und nachweisen, in welcher Weise seine Interessen verletzt oder beeinträchtigt sind.

Andererseits, darf ein Urheber das Kopieren auch als Kompliment verstehen; nur gute Leistungen werden kopiert oder nachgeahmt.
 
A

andemande

Guest

Sofern ein "Dieb" nicht regelrecht mit Einsatz aller technischen Finessen und im üblichen Verständnis praktisch gewerbsmäßig abstaubt kommt ein Urheber nur über einen Abmahnanwalt weiter.
Diese Sorte Anwalt hat wiederum einen nicht gerade astreinen Ruf und bevorzugt Klientel wo sich das Honorar lohnt.
Wir sprechen ja wirklich nur von privater Verwendung.
Es hat schon seine Richtigkeit dass man mit dem Kauf von Hardware zwangsweise einen Obulus leisten muss, ob die Mittel gerecht verteilt werden steht auf einem anderen Blatt.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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