Zweckmäßig ist sie ja, die neue Bildersuche bei Google. Doch spätestens seit ihrem Erscheinen wird diskutiert, ob sie in rechtlicher Sicht den Anforderungen genügt.
Anfang Februar des Jahres wurde die Suche auch in Deutschland umgestellt – musste man sich vormals durch die gekachelten kleinen Vorschaubilder wälzen und sich zur zugehörigen Webseite durchklicken, so fällt zumindest zweit genannter Punkt seither weg. Stattdessen wird das Bild von Interesse nach einem Klick in ansehnlicher Größe direkt bei Google dargestellt. Daneben gibt es Informationen zum Bildtitel, zur Webseite, auf der das Bild vorliegt, weiterhin werden ähnliche Bilder angezeigt und drei Buttons laden dazu ein, die entsprechende Webseite zu besuchen, das Bild in voller Größe anzusehen oder zu teilen. Unter dem Genannten findet sich dann auch ein Verweis auf das Copyright, der jedoch allgemein ausfällt: „Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt“.
Bildsuchende dürfte die durchaus verbesserte Navigation gefallen, schließlich muss nicht länger von Webseite zu Webseite gesprungen werden. Doch wie sieht es mit „Bildproduzierenden“ aus, wie mit Bildrechteinhabern, wie mit Webseiten-Betreibern?
Am 27. Februar unterzeichneten diverse Vorsitzende/Geschäftsführer/Director von insgesamt neun Organisationen einen offenen Brief, in dem man sich an die Google Germany GmbH wendet und dazu auffordert, „zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren“. Folgende Punkte werden an der neuen Google-Bildersuche bemängelt:
- Die Darstellung der Bilder in Originalgröße und die damit verbundene Einbettung sei „eine unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung“.
- Durch die gewählte Darstellungsform ergebe sich ein verminderter Traffic auf den bildbeinhaltenden Seiten, da „der Besuch auf der Ursprungswebseite ersetzt“ wird. Google werde mit diesem Vorgehen quasi „selbst zum Content-Anbieter“ und sei nicht mehr „Suchmaschine, die auf die Ursprungsseiten weiterleitet“.
- Das Urheberpersönlichkeitsrechts werde in zweierlei Hinsicht verletzt: Zum einen würden die Bilder in einem neuen Kontext dargestellt, zum anderen fehle der Urhebervermerk.
- Die Teilen-Funktion gehöre nicht zum notwendigen Funktions-Repertoire einer Suchmaschine, für die Funktion fehle zudem die Einwilligung. Dazu heißt es: „Durch das Teilen würde der Teilende z.B. Facebook eine weltweite, kostenfreie Lizenz an den geteilten IP-Inhalten einräumen müssen, wozu er im Regelfall nicht in der Lage ist.“ – Der Teilen-Button fördere dieses rechtswidrige Verhalten.
- Aushelfen könnten nun natürlich Robot-Texte, die die Indexierung durch Google verhindern. Doch genau das sehen die Verfasser des Briefes kritisch: So könne man nicht gezielt darauf einwirken, ob ein Bild in Originalgröße dargestellt wird oder geteilt werden kann – stattdessen kann damit nur „insgesamt auf die Indexierung verzichtet werden“.
Die folgenden Organisationen tragen den Brief mit und würden sich freuen, von Google Germany bis zum 15. März 2017 Rückmeldung zu erhalten: Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), dju in ver.di, Center of Picture Industry (CEPIC), Illustratoren Organisation, Professional Image Creators (PIC), CentralVerband Deutscher Berufsfotografen, Allianz Deutscher Designer (AGD), Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF).
Was meint ihr nun zur (mittlerweile schon wieder nicht mehr ganz) neuen Google-Bildersuche? Kleine Vorschaubilder mit Link zur Webseite vs. Originalbildanzeige mit direkter Möglichkeit zum Teilen …
Euer Jens
Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay