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Was sind Lizensfreie Stocks

sandgeist

Noch nicht viel geschrieben

Also ich bin neu hier in der Community und habe mir nun die ein oder anderen Foren durchgelesen/überflogen und durchsucht... und mir ist immer wieder dieses Thema ins Auge gesprungen und als absoluter 0 Checker in sachen Rechtekram, habe ich nun die ein oder andere Frage.

Was ist ein Lizensfreies Bild ?

Woran erkenne ich das niemand dieses Recht in anspruch nimmt (Bezüglich: Google, usw.) ?

Wo bekomme ich 100 % Lizensfreie Stocks her ?

Was passiert wenn ich ein nicht freies Bild verwende ?

Hoffe mir kann da jemand helfen ^^

Mfg Sandgeist
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Hallo und falls wir es noch nicht hatten, willkommen. Lizenzfrei Fotos sind solche die du ohne Erlaubnis verwenden kannst ohne kommerziellen Hintergrund, also ohne an ihnen Geld verdienen, z.B. für deine Private Homepage etc..

Wenn du die Bilder verwenden möchtest für deinen Shop oder ein werbeflyer must du die Lizenz dafür erwerben. Die liegt je nach Bild, Dargestellten Objekt und Qualität mitunter bei 60 bis 100 Euro je nach Anbieter.

Für freie Fotos verwende mal die Suchfunktion hier, wirkt wahre Wunder.

Hier ist auch noch so ein Tread:


Ein Lizenpflichtiges Foto ohne die erworbene Lizenz anbieten oder zu verarbeiten rate ich nur ab, dies kann sehr teuer werden von den Strafen her. Mitunter mehrere Tausend Euro pro Bild.
 

sandgeist

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Hallo und falls wir es noch nicht hatten, willkommen.
Dank dir ^^

Nehmen wir mal an ich verarbeite und nutze ein nicht Lizensfreies Bild nur zum Spaß also ohne Kommerziellen Hintergrund ist es dann ok/erlaubt oder wird allgemein hier im Forum nur Lizensfreies benutzt ?
 

Dennis

aka denyo111

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Lizenzfreiheit ? Wikipedia



Nehmen wir mal an ich verarbeite und nutze ein nicht Lizensfreies Bild nur zum Spaß also ohne Kommerziellen Hintergrund ist es dann ok/erlaubt

Nein, ist es nicht.
Verwendest du nicht lizenzfreies Material begehst du einen Urheberrechtsverstoß - da ist es egal ob privat oder öffentlich.

Frage ist natürlich wer soll es mitbekommen, wenn du es privat machst.

Auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter



Nachtrag zum Beitrag von gefrorene_wand:

Der Beitrag erweckt den Anschein, als sind lizenzfreie immer Bilder kostenlos - dem ist nicht so.
Lizenzfrei heißt im Grunde nur, dass ich ein lizenzfreies Bild nach erwerben der Lizenz mehr oder weniger frei verwenden darf - im Gegensatz zum lizenzpflichtigen Bild, dass ganz explizit für eine spezielle Verwendung lizenziert wird.

Des Weiteren müssen - auch wenn es verwirrend klingt - lizenzfreie Bilder ebenfalls lizenziert werden.
Ebenso dürfen lizenzfreie Bilder auch kommerziell genutzt werden, da gibt es keine generelle Beschränkung auf nichtkommerziell.
 
Zuletzt bearbeitet:

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Verwendest du nicht lizenzfreies Material begehst du einen Urheberrechtsverstoß - da ist es egal ob privat oder öffentlich.

Frage ist natürlich wer soll es mitbekommen, wenn du es privat machst.

Auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter


Das ist falsch! Man sollte nicht alles glauben, was in der Wikipedia steht. :p

Die private Nutzung eines Werkes ist in der Regel nicht vom Urheberrecht erfasst. Tangiert wird das Urheberrecht immer dann, wenn eine Darbietung öffentlich ist. Öffentlich ist eine Darbietung in der Regel dann, wenn die Darbietung nicht auf einen abgegrenzten, privaten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis beschränkt ist.

Erlaubt ist also, sein Wohnzimmer mit beliebig zusammengesammelten Fotos zu tapezieren - dafür bedarf es keiner gesonderten "Lizenz". Erlaubt ist ebenfalls, in diesem Wohnzimmer seinen Skatabend abzuhalten und seinen Skatbrüdern diese Fotos zu zeigen.

Was Homepages angeht, so ist der Begriff "private Homepage" natürlich völlig albern. Eine "private Homepage" wäre allenfalls eine Seite, die nur im Intranet der eigenen vier Wände abrufbar wäre - und die kann man wie das o.g. Wohnzimmer behandeln. Eine Internetseite ist hingegen nicht "privat" sondern _öffentlich_. Was mit dem sinnfreien Begriff "private Homepage"häufig gemeint ist, ist eine nichtkommerzielle Webseite - diese ist aber ohne jeden Zweifel öffentlich.

ciao
volker
 

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Das stimmt nicht. Eine Urheberrechtsverletzung begehst du schon, wenn du ein Bild unerlaubt kopiertst, vervielfältigst, speicherst etc.

Und nochmal zum Thema Lizenzen und Kommerzielle Nutzung:
…Ebenso dürfen lizenzfreie Bilder auch kommerziell genutzt werden, da gibt es keine generelle Beschränkung auf nichtkommerziell.
Bei dem Satz könnte leicht der Eindruck entstehen, dass man die Bilder immer kommerziell nutzen darf, das ist natürlich nicht so.

Grundsätzlich steht es dem Urheber frei, die Lizenzbedingungen zu stellen. Dazu kann gehören, dass die Bilder nur redaktionell eingesetzt werden dürfen . Dazu kann eine Freigabe für werbliche Nutzung gehören (ich vermeide mal den Begriff "kommerzielle Nutzung" ganz bewusst, weil er irreführend ist, auch mit redaktionellen Bildern wird Geld verdient und nicht jede Homepage, die keine Geschäfte verfolgt ist redaktionell sondern viele unterliegen somit der werblichen Nutzung). Dazu kann gehören, dass die Auflage begrenzt wird, die Größe (wird gerne bei Verwendung im Internet gemacht), die Nutzung an sich kann einzelne Nutzungen ausschließen (meistens Dinge wie Tassen, Poster, Mousepads etc.)… Du kannst verpflichtet werden den Papst zu besuchen oder an Mutter Theresa zu spenden. Alles frei bestimmbar.

LIZENZFREI ist natürlich irreführend, wie schon gesagt wurde, gibt es IMMER eine Lizenz (die so aussehen kann, dass man ALLES mit dem Bild machen darf). Klassischer Weise versteht man unter LIZENZFREI eine Royalty Free Lizenz, die wie oben beschrieben eine pauschale Lizenz, zeitlich unbefristet vergibt (trotzdem haben diese Lizenzen in der Regel Einschränkungen und Bedingungen!!!) – im Gegensatz zu einer geregelten Lizenz, die zeitlich begrenzt erteilt wird und sich meist nach Auflage, Größe, ob innen oder auf dem Titel, national oder international etc. berechnet.

Bei jeglicher Art der Nutzung ist immer GENAU auf die AGB zu achten, die die Bedingungen zur Verwendung genau regelt. Dazu kann auch das Verbot gehören, Bilder zu verwursten um Montagen etc. daraus zu machen. Dazu kann auch gehören, dass der Urheber/die Vertriebsplattform/der Verlag/die Oma im Bild genannt werden muss (oder im Impressum oder eintätowiert auf dem Unterarm).

Also: Genau lesen, bevor man sich nach Anmeldung auf einer Plattform an gratis-Bildern bedient!! Weil sie verschenkt werden, heißt das noch lange nicht, dass die Fotografen keine Abmahnung stellen (und die ist richtig teuer), wenn die Bedingungen, sprich AGB nicht eigehalten werden.

Meine Weisheiten habe ich aus der jahrelangen Beschäftigung mit dem Thema, durch das Lesen vieler AGB und vieler Threads, wo sich Abgemahnte wie auch Urheber bitter beklagten. Und zuletzt bin ich selber Anbieterin von Gratisbildern und da bekommt man eben auf Dauer eine Menge mit. Beruflich achte ich peinlich genau auf diese Dinge und kann es Jedem, der hier pixelt auch nur wärmstens empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis

aka denyo111

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Das ist falsch! Man sollte nicht alles glauben, was in der Wikipedia steht. :p

Dumm nur, wenn man seine Aussagen nicht auf Wikipedia beruft... :p

Die private Nutzung eines Werkes ist in der Regel nicht vom Urheberrecht erfasst.

Bitte lese dich hier nochmal ein, bevor du weiter solch ein Halbwissen verbreitest, siehe auch Beitrag von virra.


@virra:
Danke auch für deine Ergänzung. Natürlich sind lizenzfreie Bilder auch nicht grundsätzlich kommerziell nutzbar.
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Bitte lese dich hier nochmal ein, bevor du weiter solch ein Halbwissen verbreitest, siehe auch Beitrag von virra.

Ersten brauche ich mich nicht einzulesen, da ich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes arbeite, zweitens ist es schon ein wenig arrogant, wenn hier ohne jeden Rückgriff auf gesetzliche Regelungen argumentiert wird, denn wir leben drittens - zum Glück - in einem Land, in dem ein Verbot ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage beruhen kann. Und diese Grundlage bitte ich Dich jetzt zu nennen. Andernfalls wirst Du Dich des unqualifizierten Geschwätzes bezichtigen lassen müssen.

Zur Lektüre empfehle ich Dir insbesondere § 53 Abs. 1 UrhG!

ciao
volker
 

Dennis

aka denyo111

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

Zur Lektüre empfehle ich Dir insbesondere § 53 Abs. 1 UrhG!

Dachte ich mir, dass du dich darauf berufst....

Deswegen sagte ich ja, lese dich ein.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Ein Bild, dass ich mir mal schnell aus der google-Bildersuche oder auf sonstwelche Wege "besorge" ist alles andere als eine rechtsmäßig hergestellte Vorlage.

Zu dem Rest deiner Ausführungen halte ich mich mal gepflegt zurück.
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage: Lizensfreie Stocks Hääää?

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Ein Bild, dass ich mir mal schnell aus der google-Bildersuche oder auf sonstwelche Wege "besorge" ist alles andere als eine rechtsmäßig hergestellte Vorlage.

Aha, jetzt beginnst Du mit Rückzugsgefechten zu Zwecken der Frontbegradigung. :D

Also selbst wenn Deine Argumentation korrekt wäre - was sie nicht ist, aber dazu unten mehr - wäre also meine Aussage, dass für die private Nutzung von Fotos keine Lizenz erforderlich wäre, nicht falsch, sondern allenfalls in der von Dir argumentierten Weise einzuschränken sein.

Dein Problem ist allerdings, dass Du den Gesetzestext nicht richtig liest, ich helfe Dir mal mit enstrp. Klammersetzung:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig (hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte) Vorlage verwendet wird.
Wenn Du Gesetzestexte nicht versteht, was ich einem juristischen Laien nicht vorwerfe, dann kann man auch einen Kommentar zu Hand nehmen. Was ich Dir allerdings vorwerfen muss, ist die Art und Weise, in der Du Dich hier aus dem Fenster lehnst! Das ist deutlich unangemessen. :uhm:

Übrigens ist die o.g. Formulierung ja noch recht neu und erst im zweiten Korb am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die o.g. Formulierung hatte auch einen ganz bestimmten Zweck - sie ist nämlich auf Veranlassung der Musiklobby formuliert worden. Vor dem 1.1.2008 war es erlaubt, eine Privatkopie selbst dann anzufertigen, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es ging dabei im wesentlichen um Downloads von Musikstücken. Die o.g. Formulierung führt nun dazu, dass ich zwar nach wie vor meine gekaufte Musik-CD kopieren darf, nicht aber als Quelle eine Datei einer Tauschbörse verwenden darf.

Für Fotografien gilt das gleiche. Ein Foto von mir, welches auf meiner Homepage öffentlich zugänglich ist, genügt als Vorlage für eine rechtmäßige Privatkopie, da dieses Foto nicht offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde! Gleiches gilt für Fotografien aus Büchern oder weiteren Quellen - mit der einzigen Einschränkung, die ich oben genannt habe.

Diese Einschränkung ist übrigens sehr eng auszulegen. Wenn ich ein Foto einer Webseite privat verwende, ist das nicht schon dann unzulässig, wenn der Verantwortliche der Webseite es gar nicht veröffentlichen dürfte - also selbst keine Lizenz dafür besitzt. Erst wenn dies "offensichtlich" ist, also vom durchschnittlich informierten Benutzer ohne Schwieirgkeiten erkannt werden konnte, ist die Verwendung rechtswidrig.

ciao
volker
 
Zuletzt bearbeitet:

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Also ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber DEUTSCH verstehe ich schon. Und wenn da keine Klammern oder sonstwelche Satzzeichen stehen, heißt es für mich was anderes. Außerdem bin ich mir SICHER (ohne es recherchiert zu haben), dass alleine schon das Dowloaden einer nach UrhG geschützten Datei verboten ist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Lizenzgeber erlaubt. Und dieses wäre dann ja wohl die für die Vervielfältigung verwendete Vorlage, oder?

Außerdem finde ich das ganz schön Haarspalterei und es bringt jemanden, der sich ernsthaft damit auseinandersetzen will, was erlaubt ist und was nicht, rein GEFÜHLSMÄSSIG nicht weiter, wenn er schon am Anfang des Verstehens der Grundsätze und Ideen der Regelungen versucht, Haarspalterei zur Findung einer Gesetzeslücke zu betreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

hanco

ex

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Also ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber DEUTSCH verstehe ich schon. Und wenn da keine Klammern oder sonstwelche Satzzeichen stehen, heißt es für mich was anderes. Außerdem bin ich mir SICHER (ohne es recherchiert zu haben), dass alleine schon das Dowloaden einer nach UrhG geschützten Datei verboten ist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Lizenzgeber erlaubt.

Außerdem finde ich das ganz schön Haarspalterei und es bringt jemanden, der sich ernsthaft damit auseinandersetzen will, was erlaubt ist und was nicht, rein GEFÜHLSMÄSSIG nicht weiter, wenn er schon am Anfang des Verstehens der Grundsätze und Ideen der Regelungen versucht, Haarspalterei zur Findung einer Gesetzeslücke zu betreiben.

Wenn etwas in Klammern steht, dann steht es da, um Beispiele (zum Beispiel Aufzählungen) zu bringen - nicht, dass es was anderes heißt.

Ob der Gesetzestext nun nach Aufruf der Musiklobby entstand oder nicht spielt letztlich auch keine Geige - es wurde nämlich nicht unterschieden zwischen Musik und Bildmaterial o.ä.
Von daher gilt das Gesetz ebenso für die Behandlung von Bildmaterialien.

Liebes Volkerchen.
Erklär das doch bitte mal einem bestimmten Richter in Hamburg und seinen Lieblingsklägern - einer angeblichen Autorin eines Online-Kochbuches und ihrem Mann - einen Fotografen.
Insofern können wir die Diskusion dann wohl an dieser Stelle beenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arronax

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Für Fotografien gilt das gleiche. Ein Foto von mir, welches auf meiner Homepage öffentlich zugänglich ist, genügt als Vorlage für eine rechtmäßige Privatkopie, da dieses Foto nicht offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde! Gleiches gilt für Fotografien aus Büchern oder weiteren Quellen - mit der einzigen Einschränkung, die ich oben genannt habe.
Dann könnte ich ja auch einen Kunstdruck billiger für mich zu Hause selber machen, wenn ich irgendwo die Vorlage finde und nen Typen mit nem Plotter kenne. Denke nicht, daß das erlaubt ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Liebes Volkerchen.
Erklär das doch bitte mal einem bestimmten Richter in Hamburg und seinen Lieblingsklägern - einer angeblichen Autorin eines Online-Kochbuches und ihrem Mann - einen Fotografen.
Insofern können wir die Diskusion dann wohl an dieser Stelle beenden.

Lies bitte meine Beiträge nochmal nach, dort habe ich insbesondere erläutert, worin der Unterschied einer genemigungsfreien _privaten_ Verwendung und einer _nicht_ genehmigten _öffentlichen_ Verwendung von fremdem Bildmaterial besteht.

Bezogen auf das von Dir gewählte Beispiel ist die Verwendung von Bildmaterial von "Marions Kochbuch" in einem eigenen Blog oder auf der eigenen Webseite _selbstverständlich_ genehmigungspflichtig! Beachte bitte, dass § 53 UrhG lediglich die private Verwendung gestattet, ein Veröffentlichungsrecht aber eben gerade nicht einräumt. Und wie ich ebenfalls bereits erwähnte, ist eine im Internet zugängliche Seite niemals "privat", auch dann nicht, wenn damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.

ciao
volker
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Dann könnte ich ja auch einen Kunstdruck billiger für mich zu Hause selber machen, wenn ich irgendwo die Vorlage finde und nen Typen mit nem Plotter kenne. Denke nicht, daß das erlaubt ist...

Solange Du diesen selbstgefertigten Kunstdruck nicht verbreitest oder öffentlich zugänglich machst, ist es eine von § 53 Abs. 1 UrhG genehmigte private Verwendung.

Der "Typ mit dem Plotter" ist dabei solange aus dem Schneider, wie er seine Dienstleistung unentgeltlich erbringt.

ciao
volker
 

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

@ Volkerchen: Bedeutet das, dass ich eine (Audio)CD (oder eine Film-DVD) aus der Stadtbücherei ausleihen und vollkommen legal für mich zu Hause kopieren darf?
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

@ Volkerchen: Bedeutet das, dass ich eine (Audio)CD (oder eine Film-DVD) aus der Stadtbücherei ausleihen und vollkommen legal für mich zu Hause kopieren darf?

Im Prinzip schon. Hier gibt es allerdings eine weitere Einschränkung: Der Gesetzgeber hat in den §§ 95a ff. UrhG geregelt, dass für die Erstellung des Vervielfältigungsstückes kein wirksamer technischer Schutzmechanismus umgangen werden darf.

Die Kopie einer Musik-CD auf analogem Wege ist damit immer unproblematisch, die Kopie auf digitalem Wege nur ohne Umgehung eines wirksamen Schutzmechanismuses. Die meisten Musik-CDs sind inzwischen aber nicht mehr mit einem solchen versehen und CD/DVD-Laufwerke lassen sich heutzutage ohnehin meist davon nicht beeindrucken.

Bei Video-DVDs sieht das noch deutlich anders aus. Diese sind in der Regel mit CSS als Schutz versehen. Auch wenn dieser Schutzmechanismus relativ leicht umgangen werden kann, so ist er dennoch "technisch wirksam" im Sinne des Gesetzes. Bei Video-DVDs wird die digitale Kopie daher in der Regel selten legal möglich sein.

ciao
volker

PS.: Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieses Posting keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich allgemeine Punkte des deutschen Urheberrechts diskutiert.
 
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