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Was sind Lizensfreie Stocks

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Okay. Sagen wir mal, ich betreibe einen Rechner aus dem Jahre 1995, mit Toast hastenichgesehen (okay, der unterstützt kein DVD Laufwerk, ist aber ja auch nur rein hypothetisch). das fragte noch keinen ************ ab. Audiodaten kann ich i.d.R. als reine Datei per Drag&Drop auf die Platte ziehen.

Was ist also, wenn evtl da ein Kopier-Schutz drauf ist, aber meine Software kennt den nicht und deswegen kann ich als (unbdearfter) User das gar nicht erkennen?

EDIT: Kopier-Schutz ohne Bindestrich erscheint als Sternchen? *kopfkratz*

….: Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieses Posting keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich allgemeine Punkte des deutschen Urheberrechts diskutiert.
Ja, ist verstanden. Allerdings sollte meine Einstellung eh' schon klar geworden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

hanco

ex

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Bevor hier weiter diskutiert wird empfehle ich mal folgende Lektüre:



Seite 55ff. dürften da recht interessant sein.

Ich zitiere mal frei: Bilder genießen IMMER Urheberrechtsschutz! Wenn also nichts dabei steht, dass das Bild verwendet werden darf und keine Auskunft eingeholt werden kann: Finger weg!

@virra - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Spruch ist weiterhin gültig.
 
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Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Okay. Sagen wir mal, ich betreibe einen Rechner aus dem Jahre 1995, mit Toast hastenichgesehen (okay, der unterstützt kein DVD Laufwerk, ist aber ja auch nur rein hypothetisch). das fragte noch keinen ************ ab. Audiodaten kann ich i.d.R. als reine Datei per Drag&Drop auf die Platte ziehen.

Was ist also, wenn evtl da ein Kopier-Schutz drauf ist, aber meine Software kennt den nicht und deswegen kann ich als (unbdearfter) User das gar nicht erkennen?

Die Verwendung eines Laufwerkes, welches die Schutzmaßnahme nicht beachtet, ist keine unzulässige Umgehung einer technisch wirksamen Schutzmaßnahme.

Die Bewerbung eines Laufwerkes unter Hervorhebung dieser Eigenschaft ist allerdings höchst umstritten, wird meines Wissens auch von keinem Hersteller getan. Wie schon gesagt, in Bezug auf Audio-CDs ist das ganze eher unproblematisch.

ciao
volker
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Seite 55ff. dürften da recht interessant sein.

Ich zitiere mal frei: Bilder genießen IMMER Urheberrechtsschutz! Wenn also nichts dabei steht, dass das Bild verwendet werden darf und keine Auskunft eingeholt werden kann: Finger weg!

Der von Dir verlinkte Text widerspricht an keiner Stelle meinen Erläuterungen. Im übrigen habe ich Dir die relevanten Teile des UrhG doch bereits genannt.

@virra - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Spruch ist weiterhin gültig.

Auch hier irrst Du erneut - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein VRI ("Volkstümlicher Rechtsirrtum"). Unwissenheit kann nämlich sehr wohl vor Strafe schützen, allerdings nur in ganz bestimmten Fällen.

Zur Begehung einer Tat muß der Täter grundsätzlich Vorsatz haben. Fehlt der Vorsatz eine bestimmte Straftat zu begehen, kann der Täter nicht bestraft werden, es sei denn wegen der fahrlässigen Begehung (welche aber im Gesetz explizit mit Strafe bedroht sein muß). Gem. § 16 StGB entfällt der Vorsatz ebenfalls, wenn der Täter Umstände nicht kennt, die zum Tatbestand gehören (sog. Tatbestandsirrtum).

Gem. § 17 S. 1 StGB handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei der Begehung der Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und dieser Irrtum unvermeidbar war (sogen. Verbotsirrtum). An die Unvermeidbarkeit werden allerdings vergleichsweise hohe Anforderungen gestellt.

ciao
volker
 

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

…@virra - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Spruch ist weiterhin gültig.


hanco, du unterstellst mir doch nicht, dass ich hier Tipps zum Klauen suche (hoffe ich zumindest) – bin selber Gestalterin und habe einfach nur ein allgemeines Interesse an der kontroversen Diskussion hier gefunden.

Da Volkerchen sich so rein hängt, stelle ich hier mal einfach ein paar tiefer gehende Fragen, das ist alles. Weil's interessant ist. Und Unwissenheit ist eine Sache, merkwürdige Dinge im UrhG aber eine vollkommen andere…

EDIT:
…Zur Begehung einer Tat muß der Täter grundsätzlich Vorsatz haben. Fehlt der Vorsatz eine bestimmte Straftat zu begehen, kann der Täter nicht bestraft werden, es sei denn wegen der fahrlässigen Begehung (welche aber im Gesetz explizit mit Strafe bedroht sein muß). …

Also würde DAS bedeuten, dass jemand, der z.B. Arbeitsergebnisse im besten Gewissen veröffentlicht (die er selber erstellt hat, die aber seinem Arbeitgeber "gehören") kostenfrei davon käme? Nö, ne?

PS: Ich weiß, das ist ziemlich weit weg von der Frage des Threaderstellers, aber der hat ja schon gesagt, dass seine Fragen eigentlich beantwortet sind …
 
Zuletzt bearbeitet:

hanco

ex

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Das war keine Wertung, das war lediglich eine Antwort.
@Volkerchen - dann sind wir uns ja einig und können zur ursprünglichen Diskusion zurückkommen, sofern überhaupt noch nötig. Das driftet hier nämlich mittlerweile ganz arg ab.
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Also würde DAS bedeuten, dass jemand, der z.B. Arbeitsergebnisse im besten Gewissen veröffentlicht (die er selber erstellt hat, die aber seinem Arbeitgeber "gehören") kostenfrei davon käme? Nö, ne?

Nein, während es beim Tatbestandsirrtum nicht auf das "unvermeidbar" ankommt, ist dies beim Verbotsirrtum anders. Der o.g. Irrtum war nämlich keineswegs unvermeidbar. Ein vermeidbarer Irrtum kann sich lediglich bei der Strafzumessung mildernd bemerkbar machen.

PS: Ich weiß, das ist ziemlich weit weg von der Frage des Threaderstellers, aber der hat ja schon gesagt, dass seine Fragen eigentlich beantwortet sind ?

Naja, die Diskussion der Frage, was man mit fremder Leute geistigem Eigentum tun darf und was nicht, ist noch so grade Bestandteil der Ursprungsfrage. Bei der Diskussion um Verbots- und Tatbestandsirrtum sind wir aber in der Tat OT. Das können wir auch gerne beenden.

ciao
volker
 

virra

lazy lizzard

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Das war keine Wertung, das war lediglich eine Antwort.
@Volkerchen - dann sind wir uns ja einig und können zur ursprünglichen Diskusion zurückkommen, sofern überhaupt noch nötig. Das driftet hier nämlich mittlerweile ganz arg ab.

Janee, alles gut. ich wollte nur Missverständinssen vorbeugen.

Volkerchen: Vielleicht machen wir irgenwdie irgendwoanders weiter? Das artet ja hier echt so langsam in Megaspam aus. Aber es bleibt interessant?

Oder haben wir nu endlich alles gesagt und dir fällt auch kein neuer Aspekt mehr ein? Dann ist es auch gut.
 

hanco

ex

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Nein, während es beim Tatbestandsirrtum nicht auf das "unvermeidbar" ankommt, ist dies beim Verbotsirrtum anders. Der o.g. Irrtum war nämlich keineswegs unvermeidbar. Ein vermeidbarer Irrtum kann sich lediglich bei der Strafzumessung mildernd bemerkbar machen.



Naja, die Diskussion der Frage, was man mit fremder Leute geistigem Eigentum tun darf und was nicht, ist noch so grade Bestandteil der Ursprungsfrage. Bei der Diskussion um Verbots- und Tatbestandsirrtum sind wir aber in der Tat OT. Das können wir auch gerne beenden.

ciao
volker

Nichts desto trotz ist das ein Photoshopforum. Das bitte ich zu beachten.
Den letztlichen Schlusspunkt haben wir ja bereits gefunden. Fotos sind immer geschützt, wenn also nichts dabei steht, dann darf man es nicht verwenden. Damit wäre die Ursprungsfrage geklärt. Insofern finde ich virras Vorschlag schon sehr gut, an anderer Stelle damit weiterzumachen.
MfG
 
G

GamesArmyLabs

Guest

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Wichtig:

Diese Schriftliche Verfassung habe ich in einem Grafik Forum entdeckt und sollte Euch hier einen wertvollen Tip und Ratschlag zum Thema liefern. Es ist absolute Vorsicht geboten.


"In den letzten Monaten ist zu beobachten, dass immer mehr findige Anwälte Internetforen und Homepages nach genau solchen Urheberrechtsverletzungen absuchen, um dann in Folge den Verantwortlichen des Forums/Homepage (in diesem Falle also EUCH) kostenpflichtig abzumahnen.


Es geht dabei in jedem Fall um Summen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro pro Bild !


Das ist scheinbar eine sehr gute Einnahmequelle für diese Anwälte, denn die Abmahnungen von Foren hab derart zugenommen, dass man schon seit einiger Zeit von einer Abmahnungswelle sprechen kann.


Seit einiger Zeit werden sogar ganz bewusst massenhaft Bilder im Internet verbreitet und einem dabei suggeriert, dass deren Verwendung erlaubt ist. (hauptsächlich Icons, Cliparts und animierte Gif)


Tatsächlich ist jedoch nur die Verwendung im privaten Bereich erlaubt, aber nicht die Verbreitung über digitale Medien. Stattet nun jemand seine Homepage oder sein Forum mit solchen Grafiken aus, so kommt er schnell in einen Bereich von vielen tausend Euro.


Das nennt sich dann Urheberrechtsfalle.


Ich wäre da nicht so hinterher, wenn ich mich hier nicht laufend mit diesem Problem herumschlagen müsste und man hat absolut keine Möglichkeit, sich zu wehren, da das Gesetz zu 100% auf Seiten des Rechteinhabers liegt.


Ich hoffe dieser Tip hat Euch geholfen. Den Tip könnt Ihr ernst nehmen.

LG EUER Andy von GamesArmyLabs

P.S.: Quellenangabe/ http://hilfe.forumieren.com/freie-s...ige-hinweise-zum-urheberrecht-lesen-t7792.htm


 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Das nennt sich dann Urheberrechtsfalle.

Was für ein Unsinn - dieser Begriff ist in etwa so sinnvoll wie "Radarfalle". Weder im einen noch im anderen Fall wird jemandem eine "Falle" gestellt - wer sich nicht an geltendes Recht halten mag, braucht hinterher nicht über die Konsequenzen zu jammern.

Und ja, ich fahre auch gelegentlich zu schnell - ich heul nur hinterher nicht rum, wenn ich dann zur Kasse gebeten werde.

Im übrigen ist der Artikel nicht nur tendenziös sondern teilweise auch sachlich falsch.

ciao
volker
 
G

GamesArmyLabs

Guest

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Das mag sein, aber ich denke, dass sich die Foren Gemeinschaft aus deren Regelwerk diese Abhandlung stammt durchaus damit beschäftigt hat und Ihren Eintrag geprüft hat. Immerhin haben sie tausende von Usern und können sich kein "Pillepalle" leisten.

Solltest Du Recht haben dann beweise doch Du einfach mal, dass es denn nicht so ist. Kannst Du das? Kannst Du sicher sagen, dass das Unsinn ist und sicherlich niemals vorkommt? Wenn nicht möchte ich Dich bitten, einen gut gemeinten Rat nicht mit unbegründeter Kritik mies zu machen vor allem wenn es der Jenige nämlich ich nur gut meint.

Herzliche Grüsse, Andy
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Solltest Du Recht haben dann beweise doch Du einfach mal, dass es denn nicht so ist. Kannst Du das? Kannst Du sicher sagen, dass das Unsinn ist und sicherlich niemals vorkommt?

Die urheberrechtlichen Hintergründe habe ich doch ausreichend erläutert. Selbstverständlich ist es ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht gestattet, Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Insbesondere nicht im Internet. Wenn man es doch tut, dann zahlt man halt hinterher für die fehlende Genehmigung. Berechnet wird das auf der Grundlage des Betrages, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts _vorher_ eingeholt hätte (sogen. "Lizenzanalogie"). Ggf. noch einen Aufschlag für die Nichtnennung des Urhebers. Außerdem hat der Rechteinhaber in einigen europäischen Ländern (insbesondere Deutschland und Österreich) darüber hinaus einen Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Rechtsverfolgungskosten.

Das alles ist doch nichts neues. Und mit "Falle" hat das auch nichts zu tun!

Die in Deinem Artikel aufgestellte Behauptung, es würden Lichtbilder oder Lichtbildwerke als vermeintlich gemeinfrei veröffentlicht, um irgendwelchen Leuten zu suggerieren, sie könnten diese lizenzfrei verwenden - und dann zu kassieren - muss nicht _ich_ widerlegen, sondern derjenige belegen, der eine solche Behauptung aufstellt. Es wäre also hilfreich, wenn Du mal eine Quelle nennen könntest, bei der wie beschrieben vorgegangen wird. Ich kenne jedenfalls keine.

Wenn nicht möchte ich Dich bitten, einen gut gemeinten Rat nicht mit unbegründeter Kritik mies zu machen vor allem wenn es der Jenige nämlich ich nur gut meint.

1. "Gut gemeint" ist meistens das Gegenteil von "gut gemacht"!

2. Ich verwehre mich dagegen, irgendetwas "unbegründet" kritisiert zu haben oder "mies zu machen". Ich bin im Gegenteil in diesem Thread ja wohl derjenige, der seine Behauptungen mit Fakten füttert - es wäre sicher keine schlechte Idee, wenn Du es ebenso handhaben würdest.

ciao
volker
 

hanco

ex

AW: Was sind Lizensfreie Stocks

Wichtig:


"In den letzten Monaten ist zu beobachten, dass immer mehr findige Anwälte Internetforen und Homepages nach genau solchen Urheberrechtsverletzungen absuchen, um dann in Folge den Verantwortlichen des Forums/Homepage (in diesem Falle also EUCH) kostenpflichtig abzumahnen.


Ach was. Was meinst Du, warum die Mods hier so hinterher sind, Urheberrechtsverletzungen zu entfernen?

So - und da die Diskusion mittlerweile wirklich sehr arg abdriftet wird jetzt hier dicht gemacht.
Wenn ihr sie weiterführen wollt - bitte im OT-Bereich oder per PM.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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