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Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

virra

lazy lizzard

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Vor ALLEN DINGEN: Du musst scharf unterscheiden, ob es für kommerzielle Nutzung gebraucht wird oder nur so zum Daddeln. Die meisten Leutz geben dir die Stockbilder zum Basteln frei, nicht jedoch zwangsläufig zur Erstellung von Werbematerial o.Ä.

Es gilt grundsätzlich: Der Urheber bestimmt die Spielregeln und die sind frei. Also immer GENAU lesen, denn Abmahnungen sind teuer. (Alternativ können auch Rechnungen ins Haus flattern, die sind dann oft noch teurer.)
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Creadiva! VIELEN DANK für Deine ausführlichen Erklärungen!
Jetzt habe ich aber auch noch eine Frage wie Atmosphare:
Wie ist das mit den hier im PSD-tutorial bereitgestellten "Pinseln"?
Ich habe hier einige nette gefunden, darf ich die in einem Werbeheft verwenden?

Vielen Dank für Eure ganzen Mühen!
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

OK kapiert :)
Wie wird das dann normalerweises so gehandhabt? WErden die Pinsel dann zb "für ein Projekt" verkauft oder freundlicherweise "geliehen"? Oder finde ich hier irgendwo wie auf manchen kostenlosen "Fotoarchiv-Seiten" einen VErmerk bei den Materialien wie ZB "NUR REDaktionell", bzw "redaktionell und kommerziell" nutzbar?
Wäre ja praktisch, wenn ich irgendwo gleich sehen könnte, ob ich das verwenden kann, oder ob der Urheber jegliche kommerzielle Nutzung seines Werks ablehnt.
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Ja, das meine ich ja, auf Fotoseiten sehe ich das immer sofort, nur wenn ich hier jetzt einen Pinsel downloade, sehe ich nicht, ob der Urheber einverstanden ist. Wäre praktisch, wenn ich da schon wüßte, ob er mit der kommerziellen Nutzung einverstanden ist oder nicht.
Klar, ich kann hier erstmal davon ausgehen, er ist NICHT einverstanden, ich maile ihn also an und frage nach. Aber zeitsparender wäre eigentlich, wenn beim Download gleich steht "NUR redaktionell oder privat" bzw copyright hinweis bei kommerzieller Nutzung. Muß ja bei istock zb auch die Quelle klein reinschreiben, wenn ich Lizenz habe, kann dort die Bilder ja auch nicht einfach so in ein Heft setzen. Das ist mir ja auch klar.
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

ja, das ist ja klar. Ich fände es aber wie oben gerade von mir geschrieben praktisch, wenn ich in knappen ZUsatz das auch von Downloads HIER im Portal wüßte, Wer zb absolut gegen eine Veröffentlichung in kommerziellen Medien ist, und bei wem es sich lohnt, noch nachzufragen, ob man diesen oder jenen Pinsel verwenden darf.
 

creadiva

Klugscheißer

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

ja, das ist ja klar. Ich fände es aber wie oben gerade von mir geschrieben praktisch, wenn ich in knappen ZUsatz das auch von Downloads HIER im Portal wüßte, Wer zb absolut gegen eine Veröffentlichung in kommerziellen Medien ist, und bei wem es sich lohnt, noch nachzufragen, ob man diesen oder jenen Pinsel verwenden darf.


Im Zweifelsfalle - und das würdest du sicher genauso machen: Egal ob Bild, Songs, Ideen, Pinsel, Filter, Töne oder eigenes entworfenes Stickmuster auf Spiegeleiern... wenn der Urheber ausdrücklich möchte, dass seine Sachen frei, für jedermann und unbeschränkt verwendet werden können, dann würde er sicher ganz fett vermerken.

Daher wiederhole ich es jetzt aber wirklich zum letzten Mal... ;-)
IMMER bei ALLEM fragen, wofür man es verwenden möchte und ob man es darf. Fragen kostet wirklich nichts und die Zeit sollte man sich wirklich nehmen. Vorsicht: Manchmal sind die Leute selber noch nicht mal Urheber, die irgendwas uploaden im Netz (weil sie vom UrhG anscheinend noch nie was gehört haben) - d.h. sich auch versichern, dass sie tatsächlich Urheber von Wallpaper, Pinseln & Co. sind. Sonst meldet sich eines Tages der echte. Und: "das habe ich nicht gewusst" gilt nicht, schon gar nicht bei professionellen Berufen die das wissen sollten.
 

Atmosphare

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

äh creadiva???

wie ist das den bei ... xDDDD

ne wirklich super und verständlich erklärt ^^
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Ja vielen Dank!
Dann werde ich mal Mails an alle hier verschicken, von denen ich die Pinsel toll finde ;)

Ich bin wirklich froh, dass man hier so gut Auskunft erhält.
Will mich ja nicht irgendwo in die Nesseln setzen.
Viele Grüße an ALLE!
 

creadiva

Klugscheißer

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Solange es nur Nesseln wären, wäre ja alles in Ordnung. ;)

Aber bei diesem Thema kann es RICHTIG Ärger geben und teuer werden.
Es geht hier nicht etwa nur darum, jemandes Arbeit nicht zu respektieren; im Fall von ungefragtem "Klau" geht es schlicht und einfach um Rechtsverletzung, Gesetzesbruch... das möchte ich nocheinmal abschließend in den höchsten Tönen hervorheben.
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Genau, so sehe ich es ja auch. Durch mein (verstehe schon ;) ) nervendes Nachfragen zeige ich ja hoffentlich auch, dass ich mit der Sache nicht unbekümmert umgehe.
Heute kam übrigens schon das AmazonBuch "Rechte für Grafiker und Werbedesigner" bei mir an :)
Ich denke, dass viele andere da einfach draufloswurschteln und sich erst später einen Kopf drum machen (MÜSSEN).
Ich muss halt (leider, wie wohl gerade überall) ziemlich auf die Kosten schauen, da meine Kunden eher Kleinbetriebe sind, die man zu Werbung oft erst "überreden" muß. Und dann kann man denen nicht mit Bildpreisen, die einem umhauen, ankommen.
Somit bin ich immer auf der Suche nach guten, preiswerten Bildarchiven, wenn ich mal ein Bild nicht selbst verwirklichen kann. Denn leider schauen mich die meisten meiner Kunden nur mit großen Augen an, wenn ich dann sage, dass Bilder extra kosten, wenn ich die aus Stockdateien holen muß. Dann kommen sie lieber mit ihren Schnappschüssen aus der Pocketcamera *schrei*

Freue mich wirklich sehr, dass es hier so regen Austausch gibt!
 
F

folientechniker

Guest

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Also davon kann ich dir nur abraten (wie diemeisten anderen hier auch machen(würden). Die verstehen keinen Spass mit sowas. Und bei dem Vorschlag die Strafe einzuplanen weil man ja eh den satten Gewinn einfährt, gewagt, gewagt.

Der Burger König hat mal einen geschützten Clown der Konkurrenz benutzt nach dem Mott "ey du bist hier falsch, dein Laden ist auf der anderen Seite". Der Gong kam bereit nach ausstrahlung der ersten Blogs im Fernsehen. Die Strafe gegenüber dem Gewinn den der eine Block gebracht hat war lächerlich.
Hat dein Kunde auch das Geld ? ? ?

Weiterhin stehst du als Grafikerin in der Pflicht deinen Kunden aufzuklären. Mache es Schriftlich und laß es dir gegnzeichnen. Denn ob immer der Auftraggeber alles zahlt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Der Kunde kann dich auch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht in Regress nehmen.

Ach ja, ich habe mal einen Auftrag von über 10000 Euro abgelehnt, bevor ich mich in einen Löwenkäfig geworfen habe. Klar muß du auf die Kosten schauen. Aber du muss auch selbstständig entscheiden was du riskieren willst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Svennie24

Gesperrt

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Hallo also ich würde das ganze etwas anders angehen. Erst einmal denke ich das dies bei vielen Firmen unterschiedlich geregelt ist mit dem Urheberrecht. Allerdings haben die Vorredner schon Recht das mann hier aufpassen sollte. Mach es doch anders und mach nicht durch eine abgeupferte Gestaltung auf deinen Kunden aufmerksam sondern durch ergänzende Werbebotschaft. Nehmen wir mal an ein Nahmhafter Hersteller bietet zum x ten mal eine 0% Finanzierung für ein bestimmtes Prodkt an. Dann bietet dein Kunde zum selben Zeitpunkt das selbe Produkt an und bietet obendrein noch Geld für den alten Fernseher Beispielsweise. Meistens kann mann mit einer cllever Gestalteten Werbeanzeige, Botschaft auch ein Hohes Budget der großen Anbieter schlagen oder zumindest dadurch auf sich aufmersam machen ;-)
 

Svennie24

Gesperrt

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe ich meinte mit Firmensache das nicht jeder sofort einen kleinen Händler verklagt weil sein Werbeplakat dem eigenen Design ähnelt. Natürlich ist dies Gesetzlich geregelt ;-)
 
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