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Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

karinccc

Creative-Chaos-Mum

Vielleicht könnt Ihr mir hier helfen.
Oder eine Internetadresse nennen, die das kann.

Ein Kunde von mir möchte in seiner Anzeige darstellen, dass er als Fachhändler auch mit einer bestimmten großen Elektrokette, (die nicht will, dass "man blöd ist") mithalten kann in Sachen Preis, und dazu noch die gute Beratung des Fachhändlers bietet.

Darf man eine Anzeige gestalten, die der dieses Elektroriesen ähnelt? Also rot hinterlegt, schwarz/weiße umrandete Schrift und dann vielleicht noch den Text "Sei nicht blöd!"
Oder gibts da gewaltig Ärger?????

Will weder mir noch dem Kunden Ärger bereiten.
Kenne mich aber rechtlich nicht so aus.

Vielen Dank!

Gruß, Karin
 

Dennis

aka denyo111

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Lass die Finger davon, das kann schnell ärger geben.

Sobald Verwechslungsgefahr besteht, kann man gegen an gehen und mit gewieften MM-Anwälten findet man sicher schnell eine Verwechslungsgefahr...
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

würd mich nicht wundern wenn die das wort "blöd" in der werbung geschützt haben ...
 

Lizman

Allrounder

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

würd mich nicht wundern wenn die das wort "blöd" in der werbung geschützt haben ...

Das kann man nicht.
Aber den ganzen Satz! ;)

Dennoch finger weg.
(Sowas sollte man aber ansich wissen, wenn man solche Gestalterische Produkte anbietet!!??!!!)
 
AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Naja, den Gedanken Deines Kunden kann ich schon nachvollziehen.
Sobald Du aber mit Wiedererkennungsmerkmalen eines anderen auftritts, wird es gefährlich. Auch Vergleiche mit jemand anderen können schnell ins Auge gehen.
Die Entwicklung ihres Images hat die eine ziemliche Stange Geld gekostet und wenn Du versucht, sie zu imitieren und ihrer Werbung aber zu ähnlich wirst - dann haste echt ein Problem.
Also dann die Werbung von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Nur ob das der Kunde will?
Aber ob Du willst, dass er das nicht will und Du zwischen den Stühlen sitzt?

... und zu bedenkender Ansatz zur Sorge: der netten Herrschaften haben ihre Konkurrenz stets gut im Blick und achten tunlichst darauf, dass die keine unlautere Werbung schalten!

Ein sehr waghalsiges Unterfangen!

LG der fou
 

Ulf_B

Durchblicker

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Lass es sein. Was am Ende noch vom Urheberrecht gedeckt ist oder nicht wird im Zweifelsfall das Gericht am BEispeil der konkreten Anzeige entscheiden. Die Tatsache, dass der Kunde die Ähnlichkeit zum "Blöd"-Markt wünscht, reicht vermutlich schon, damit sich die Anwälte auf das Ergebnis stürzen werden.
Deshalb solltest Du dir eher die Frage stellen: Hast Du Lust, Zeit und Geld dich auf einen Rechtsstreit in dieser Sache einzulassen??
Allerdings dürfte ein Slogan wie "Sei doch nicht blöd!" vermutlich keine Probleme bereiten (ohne Gewähr;))...und das reicht als Anspielung mMn ja auch völlig aus! Den Rest der Anzeige würde ich dann individuell gestalten udn bewusst vom Vorbild abgrenzen.
 

virra

lazy lizzard

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Wenn dein Kunde gezielt auf den Großanbieter anspielt und er wirklich was zu bieten hat, schlage ihm doch vergleichende Werbung vor. Das ist inzwischen auch in Deutschland erlaubt.
 

creadiva

Klugscheißer

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

In jedem Fall würde ich mir diesen Schuh nicht anziehen.
Sicher, das Projekt und die Idee sind reizvoll, aber es ist als Gestalter nicht deine Aufgabe, dich um die rechtliche Absicherung zu kümmern (und schon gar nicht, deinen Kopf dafür hinzuhalten).

Selbstverständlich kann auch das Design einer Marke, eines Brandings oder einer Kampagne als geistiges Eigentum geschützt werden.

Wenn dein Kunde diese Idee unbedingt umsetzten möchte, dann bitte ihn, sich bitte selbst rechtlich über einen Anwalt abzusichern der sich mit sowas auskennt. Auch würde ich - sollte das Projekt in dieser Art wirklich stattfinden sollen - vorher unbedingt schriftlich festhalten und mir vom Kunden unterschreiben lassen, dass du für eventuelle Urheberrechtsverletzungen keinerlei Verantwortung übernimmst und nicht haftbar gemacht werden kannst.

Es ist doch so: Wenn ich bspw. einen Auftrag übernehme und mir ein Kunde Bildmaterial liefert, kann ich als Designer auch nicht haftbar gemacht werden, da ich ja nicht in jedem einzelnen Fall prüfen kann, ob er sich die Bilder irgendwo aus dem Netz gezogen hat. Darauf mache ich in meinem Werksvertrag / AGBs ausdrücklich aufmerksam und halte dies auch schriftlich fest (und lasse mir das unterschreiben).

Hier mal ein beispielhafter Auszug aus den Allgem. Vertragsbedingungen für Designer zum Thema Haftung:

Haftung

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.

[FONT=&quot]Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. [/FONT]


Im Zweifelsfalle lieber die Finger davon lassen.
 

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Zum Suchen gibt es diese Seite:
Search International Registrations of Industrial Designs (Hague Express)
Die fragliche Firma habe ich aber nicht gefunden. Aber gib mal als Beispiel bei "Holder" Aldi oder Lidl ein.
Grußa aus Berlin

Habe ich das richtig verstanden, Lidl und Co haben auf all die dort angegebenen layout ihr Recht?

UNd Lizman zu Deinem Posting:
Dennoch finger weg.
(Sowas sollte man aber ansich wissen, wenn man solche Gestalterische Produkte anbietet!!??!!!)

Sollte man wahrscheinlich haben und ich sehe hier gerade, dass ich wohl sehr blauäugig war und noch bin, muß mich dazu noch sehr weiterbilden.

Habe bislang immer für große Firmen und Banken die GRafik im Team oder allein miterstellt, aber bekam von denen (als Festangestellte) immer die "fertigen" Logos, etc geliefert. Meine Aufgabe war dann das Umsetzen der fertigen Linien. Habe somit auch nie einen VErtrag vor der GRafischen Arbeit mit einem Kunden erstellen müssen.

Jetzt wurde mir leider mein Telejob gekündigt, und da ich zu weit weg vom Arbeitgeber lebe, konnte ich auch das Angebot, dort wieder Teilzeit zu Arbeiten nicht annehmen. Nun bekam ich hier aus der Umgebung immer mehr Anfragen, doch die Gestaltung für den und den Kleinbetrieb zu machen. Als Mutter mit 3 kleinen Kindern ist das natürlich ein tolles Angebot. Habe jetzt auch viel investiert in neue Monitor, Software etc. aber habe halt nie das rechtliche etc gelernt. Habe ein Gewerbe angemeldet und dachte, machste halt mal Anzeigen, sowas tat ich ja schon mein ganzes Arbeitsleben, neben der Malerei.

Wenn Ihr nun einen neuen Kunden bekommt, laßt Ihr den erstmal einen Vertrag unterschreiben über die GRafikarbeit? so quasi:
eine Bestellung eines Logos?
oh, auf was muß ich denn da achten, Haftung habe ich ja sschon in dem einen Posting gelesen. Was noch???
Preis?
Wenn ich dann FOlgeaufträge erhalte (habe ein paar "Langzeit-Kunden" mir nun schon aufgebaut), macht man dann einen Vertrag auf alle kommenden Aufträge?
Ohweh, ich sehe schon, ich bin wohl zu unbesorgt an die Sache gegangen.
(aber mein Gefühl hat wenigstens in der Elektrosache mich nicht im Stich gelassen :) )

Vielen Dank für Hilfe!!!!!!!!!!!!!!
Karin
 

TMP2k1

... is learning by doing

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Bitte nicht als allzu ernst gemeinten, fundierten Rat betrachten ... aber wenn ich mir so anschaue, wie schnell man irgendeine blöde Werbemasche (gerade im Fernsehen) an jeder Ecke sieht, die sich irgendein mehr oder weniger geniales Hirn mal aus den Fingern gesaugt hat, kann es ja so problematisch offenbar gar nicht sein.
Ich erinnere mal an die Pseudo-Spontaninterviews ("Ich sehe, Sie haben gerade XYZ gekauft!"), Pseudo-Nachrichtensendungen, Pseudo-Wissenschaftlerinterviews (Alpecin und andere). Oder im Printbereich an Pseudo-Artikel der eigentlichen Zeitschrift/Zeitung (Aufmachung exakt wie ein "objektiver" Artikel, nur dass jedes dritte Wort der uneingeschränkten Lobesarie KUNDENNAME in XXL und Fettschrift ist ...)

Naja, mal auf ernst gesehen ist das oben genannte wahrscheinlich rechtlich ein komplett anderer Fall.
Von daher würde ich auch eher dazu raten, Werbung nicht allzu sehr an einen (und schon gar nicht gerade diesen) prominenten "Ideengeber" anzulehnen. Wobei ich zugeben muss, dass deine Grundidee schon irgendwas hätte ... so als kleine Provokation :D
Aber gerade dieser eigener Aussage gemäß wenig blöde Elektomarkt ist in anderen Hinsichten eh gerne mal auf dem Abmahn-Kriegspfad unterwegs ... gerade deswegen würde ich es lassen.
 

virra

lazy lizzard

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Ich kenne auch den Fall, wo sich der Auftraggeber gezielt über die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt hatte (natürlich musste ER, nicht die Agentur dafür gerade stehen), und die Kosten der Abmahnung gezielt in die Gwinnkalkulation mit einbezogen hatte. Unterm Strich rechnete sich das für ihn – sowas kann man natürlich auch machen.
 
J

Jacobus

Guest

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Der blöde Spruch ist eine geschützte Wortmarke. Als solche angemeldet beim Deutschen Patentamt unter der Registriernummer: 30403758.3

> Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
Du kannst hier kostenlos nach registrierten Marken suchen, indem du in die Suchmaske den Eigentümer, also in diesem Fall Media-Saturn Holding eingibst:

>

'ne ganze Menge ist da registriert.

Also, sei nicht blöd und lass die Finger davon!
 

creadiva

Klugscheißer

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Hallo Karin,

als Grafikdesignerin musst du vielleicht gar kein Gewerbe anmelden, da Grafikdesigner u.U. unter gestalterische/ künstlerische Berufe, also Freiberufler fallen und nicht zwingend gewerbesteuerpflichtig sind. Hängt ganz von deinem Tätigkeitsfeld ab, ob man es auch als "künstlerisch" einstufen kann (was bei Grafikdesignern häufig der Fall ist)...

Siehe dazu Einkommenssteuergesetz, das da u.U. sagt:
"In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen freiberuflich sind.
Freiberufler ist, wer
- selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
- und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.

In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Entscheidungskriterium die geistige, schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht.
"

Hier mal ein Link zur Info:

..........................................................

Zum rechtlichen Kram empfehle ich das Buch (--> Link zu Amazon.de)
Neben vielen nützlichen Antworten und Fragen zu allen möglichen aktuellen Rechtsthemen für Grafiker ist auch eine CD mit bereits vorgefertigten Musterwerksverträgen und AVGs als Word-Dokumente enthalten.Mir hat es jedenfalls gerade in meiner Anfangszeit als selbstständige Grafikerin sehr geholfen und mir Augen und Ohren geöffnet.


Zu dem Projekt tendiere ich - auch gerade weil du rechtlich noch nicht so fit und noch keinen Background (gute Rechtsberatung) hast - immer mehr dazu: Finger weg davon.

Versuche, wenn du den Kunden halten möchtest, ihn von einer ähnlich originellen Idee als Alternative zu überzeugen, ohne dass mögliche rechtliche Konsequenzen entstehen. Originelle Werbung geht auch ohne klauen, z.B. wenn man die Vorteile gegenüber einer großen Kette sehr klar in den Vordergrund stellt - und die Art und Weise muss nicht immer bierernst sein, nur weil man "Fakten" vermittelt. Vielleicht kennst du einen guten Texter, der dir dabei helfen mag?
 
Zuletzt bearbeitet:

karinccc

Creative-Chaos-Mum

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Hallo Creadiva!
Vielen Dank für Deine Tipps, habe mir das Buch gerade bei Amazon bestellt.
Also Du machst vorab erstmal einen Vertrag mit dem potenziellen Kunden, habe ich das so richtig verstanden? Den unterschreibt er und dann legst Du erst los.
Ist ja eigentlich verständlich. Obwohl ich hier bei Handwerkern ja auch oft nur mündlich was ausmache, dann nach getaner Arbeit deren Rechnung erhalte. So habe ich das halt hier auch bei mir gehandhabt.
 

Atmosphare

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

da hätte ich auch gleich eine frage wie ist das mit arbeitsmaterialien? also bilder etc...

kommt man am besten wenn man diese wirklich selber schießt oder kann man diese wenn schon irgendwo vorhanden so abändern oder giebt es da auch ärger?

mfg
 

creadiva

Klugscheißer

Hallo Creadiva!
Also Du machst vorab erstmal einen Vertrag mit dem potenziellen Kunden, habe ich das so richtig verstanden? Den unterschreibt er und dann legst Du erst los.
Ist ja eigentlich verständlich. Obwohl ich hier bei Handwerkern ja auch oft nur mündlich was ausmache, dann nach getaner Arbeit deren Rechnung erhalte. So habe ich das halt hier auch bei mir gehandhabt.

Hallo Karin,

hier mal ein Ablauf, wie es im Idealfall läuft. Bei Stammkunden wird es früher oder später auch mal dazu kommen, dass der Kunde zusätzliche Leistungen mündlich ausmacht, aber auch die lasse ich mir zumindest immer nocheinmal schriftlich via Mail bestätigen, gerade wenn sie dann mit Mehrkosten verbunden sind. So, jetzt gehts los:

1.) Briefing mit dem Kunden:
Mit dem Kunden wird zunächst in einem mündlichen Gespräch vereinbart, was er für Leistungen wünscht (in welchem Umfang, bis wann usw.)

2.) Bestätigung des Briefings & Angebot:
Der Grafiker fasst das Briefing in Schriftform noch einmal zusammen und schickt es dem Kunden. Für dieses lasse ich mir nochmal via E-Mail die Vollständigkeit und Korrektheit bestätigen.

Auf Grundlage des vom Kunden bestätigten Briefings mache ich einen Kostenvoranschlag für das zu realisierende Projekt, mit Hinweis darauf, dass alle nachträglichen zusätzlichen Leistungen, die nicht in diesem Briefing vereinbart wurden auch zusätzlich vergütet werden (und er hierfür einen erweiterten/ ergänzten Kostenvoranschlag bekommt)

3.) Bestätigung des Angebots & Auftragserteilung:
Auch wenn man den Kunden gut kennt: beides immer schriftlich bestätigen lassen (geht auch via E-Mail). Man tut sich keinen Gefallen wenn man anfängt zu arbeiten und der Kunde dann im Nachhinein sagt: ach, ich habs mir überlegt: Posten 3 streichen wir doch, das wird mir zu teuer (oder den Auftrag sogar ganz absagt aus verschiedensten Gründen).

4.) Neuer Kunde = Werksvertrag:
Bei neuen Kunden fasse ich alles nocheinmal in einem Werksvertrag zusammen, den beide (Designer und Kunde) unterschreiben. Darin sind nocheinmal alle Sachen wie Umfang der vereinbarten Leistungen, Hinweise zur Haftung, wie das Material vom Kunden zur Verfügung zu stellen ist, Hinweise zur Zahlung und Fälligkeit usw. usf. enthalten. Mit einem gut verfassten und vollständigen Werksvertrag kann man sich die Allgem. Vertragsbedingungen fast schon schenken - sie sichern aber natürlich zusätzlich ab.
Ein Werksvertrag ist für beide Seiten bindend, d.h. er bedeutet gerade für den Designer Sicherheit, dass der Kunde im Nachhinein nicht mehr fordern kann als vereinbart (und vergütet) wurde. Für den Kunden natürlich auch, dass bspw. auch alles umgesetzt wird wie vereinbart oder etwaige Liefertermine (gerade bei Druckaufträgen!) eingehalten werden. Ein "guter" Kunde wird sich nie sträuben, einen Werksvertrag zu unterzeichnen. Alle die sich damit schwertun stellten sich laut meiner Erfahrung später häufig als "Problemfälle" heraus, mit denen man dann oft nur Ärger hat (z.B. wollen oder können sie sich nicht festlegen was sie genau möchten, manchmal wissen sie es noch nicht einmal und wollen sich "alle Türen offen" halten, was natürlich nicht geht... wenn ich nur eine Gartenlaube in Auftrag gebe kann ich danach natürlich kein Einfamilienhaus fordern und nur für die Laube bezahlen wollen).

Bei "Stammkunden" (die auch meine AVGs bereits haben) spare ich mir häufig den Werksvertrag und belasse es bei der Bestätigung meines Angebots sowie der schriftlichen Auftragserteilung - außer es handelt sich um ein sehr umfangreiches Projekt. Dann ist auch hier ein genau definierter Vertrag immer die beste und sicherste Option.

Faustregel ist also immer: Alles schriftlich, niemals nur mündlich. Es genügt schon eine Antwortmail durch den Kunden mit dem einfachen Satz "Auftrag erteilt." Das tut keinem weh und kostet auch keine Zeit. Und du sowie auch deine Kunden sind auf der sicheren Seite.

--------------------------------------

@ Atmosphare:

Mit selbst gemachten Bildern bist du auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite, da du dafür die Urheber- und somit auch alle Nutzungsrechte besitzt. D.h. du kannst damit tun und lassen was du möchtest. Einschränkungen gibt es nur, wenn Personen erkennbar abgebildet werden (z.B. Portraits u.ä.). Dann brauchst du zur Sicherheit auch die Einverständniserklärung des abgebildeten "Models" für eine Veröffentlichung und freie Verwendung (Stichwort: Model Release). Auch gibt es Bilddatenbanken, wo man bestimmte Bilder erwerben kann und die dazugehörigen Lizenzen und Nutzungsrechte (da gibt es u.U aber gewaltige Unterschiede und z.T. auch eingeschränkte Nutzungsrechte, die man genau beachten muss, sonst gibts auch da Ärger).

Bei "verfremdeten" Bildern gibt es immer wieder Probleme und Streitfälle, weil es da nämlich darauf ankommt, inwieweit die Veränderung des verwendeten Bildmaterials tatsächlich als "eigenständige künstlerische Kreation" anzusehen ist. Du kannst dir sicher vorstellen, dass dieser Begriff sehr dehnbar und unterschiedlich auslegbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

virra

lazy lizzard

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Das "Verfremden" von Bildern darf man eh' nur, wenn man ein Bild in der Hand hat, welches per Lizenzbestimmungen dieses zulässt. Ohne korrekte Lizenz Verstoß gegen das Urheberrecht. Da ist der Streitfall schon entschieden, bevor er beim Richter war.
 

Atmosphare

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

danke euch erstmal ... naja das find ich schon heftig :eek:

aber wie is das mit materialien wie zum beispiel von deviantart welche unter ressourcen bereitgestellt werden??

sry falls ich mich blöder anstelle als ich bin :lol:
 

creadiva

Klugscheißer

AW: Werbeanzeige in Anlehnung an bekannte Werbung- erlaubt?

Auch dort gilt: Urheber bleibt Urheber. Willst du dort bereitgestellte Materialien für eigene Kreationen verwenden und/ oder veröffentlichen (auch wenn sie scheinbar "umsonst" gemacht wurden und nicht im Shop gelistet sind), musst du dir vom Urheber die entsprechenden Nutzungsrechte vergeben lassen, sonst gibts Ärger. Im Zweifelsfall einfach eine Mail an den Autor schreiben und ihn darum bitten. Das gilt im Übrigen für jegliches Material, egal wo es herkommt.

Bei DeviantArt selbst gibt es auch extra eine Seite, wo du alle nötigen Informationen finden solltest:
deviantART: Copyright Policy
 
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