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Wichtige Gesetzesänderung zur Streetfotografie

Neugestaltung des Paragrafen 201a (StGB) - Gesetz für Straßenfotografen

Am 26. Januar wurde fast unbemerkt eine Änderung des Paragrafen 201a durchgesetzt. Es handelt sich um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, insbesondere im Umgang mit Fotos im Internet.

Gesetzesaenderung.jpg

Zukünftig muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wenn man unbefugt Filme oder Bilder herstellt, die "die Hilfslosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen" und dadurch "den persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt".

Das betrifft Fotografien, die betrunkene und hilflose Personen abbilden (wie zum Beispiel auf Partybildern, Fotos von Obdachlosen etc.). Schon das Fertigen eines solchen Bildes ist nun strafbar.

Grund des neuen Gesetzes: es soll vor allem prügelnde Jugendliche ansprechen, die ihre Opfer mit dem Handy filmen. Zu dem Zweck eigentlich eine gute Sache, allerdings steht genau von dem Punkt nichts im neuen Strafgesetzbuch.

Weitere Informationen findet ihr hier:

» Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten

» Fokus Fotorecht: Neues Gesetz für Strassenfotografen

Was haltet ihr von dieser Gesetzesänderung? Schränkt sie euch zukünftig ein?

Ich freue mich auf eure Meinungen dazu,

eure Jenny

 

Wichtige Gesetzesänderung zur Streetfotografie

ackermaennchen

Normalo

Teammitglied
Streetfotografie war schon immer eine riskante Sache. Zum einen war es nie verboten, eine Veröffentlichung trotzdem riskant falls sich eine abgebildete Person wiedererkannt hat. Und das auch wenn sie nur von hinten fotografiert wurde, reichte es ja aus das sowie ein Freund/Bekannter die Person anhand von Statur,Kleidung etc. identifizieren konnte. Das neue Recht schränkt dieses bisher ja nicht weiter ein, man muss sich halt wenn man Szenen wie die eines Obdachlosen macht, nach dem Foto die Einwilligung des Fotografierten zur Veröffentlichung holen. Gleiches wurde auch schon immer für nicht "Hilflose" geraten, wenn sie speziell im Fokus standen. Tat man das nicht und hat die Bilder veröffentlicht begab man sich seit jeher auf dünnem Eis und handelte nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.Wobei eine Mündliche oder Gestikulierte Einwilligung, wie im Gesetzt beschrieben immer sehr Zweifelhaft ist. Wer sagt mir das die Person nicht im Ernstfall sagt :"Nein die Einwilligung habe ich nicht gegeben" nach dem Motto "Was interressiert mich mein Geschwätz von Gestern".
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,auch die Edathy Affäre hat zu dieser Gesetzesänderung beigetragen. Ich finde das richtig und gut, dass das explizit geregelt worden ist. Nur muss man jetzt aufpassen, wenn man als Vater oder Mutter die Fotos seiner Kinder in das Internet stellt, da ist man dann schnell strafbar..Grüße
 

ackermaennchen

Normalo

Teammitglied
Naja explizit ist da nix geregelt, für mich ist das weiterhin eine schwammige Regelung. Klar was offensichtlich Hilfsbedürftig ist, find ich auch ok, das gegen Cybermobbing vorgegangen wird. Was die Streetfotografie angeht ist allerdings gar nichts geregelt. Wann ist jemand Hilfsbedürftig oder wird in seinem Persönlichkeitsrecht Zitat aus dem Artikel: " "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht". Hier kommt es nicht auf das Fotografieren oder Filmen an, sondern es reicht bereits, die Aufnahme etwa auf einer Social-Media-Plattform zu verbreiten. Wann genau ein Bild geeignet ist, dem Ansehen des Abgebildeten erheblich zu schaden, wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren die Gerichte intensiv beschäftigen." Tja wie jetzt? ich bin da genauso schöau wie vor dem Gesetz, nur das ich jetzt mit höheren Strafen rechnen muss.
 

Orlandoo

Nicht mehr ganz neu hier

Also wenn schon das Fertigen eines solchen Bildes strafbar ist … brauchen wir wahrscheinlich nicht lange darauf warten, bis dieses Gesetz völlig "überraschend" ausgelegt und missbraucht wird. Bitte erkläre mir doch mal jemand, weshalb die Erfinder von neuen Gesetzen unfähig sind, statt des schwammigen Gesülzes eindeutige Formulierungen zu finden, die keinen Raum für unsinnige Interpretationen lassen. Geholfen ist damit lediglich den Rechtsanwälten, die jetzt auf neue Mandanten hoffen dürfen.
 

Rata

Enrico,Du mußt hier unterscheiden (!) zwischen Zivil- und Strafrecht, beziehe mich auch auf den Beitrag von 08:54 Uhr.Bisher war das auch schon mit möglichen Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen verbunden, Schmerzensgeld etc., künftig ist das aber strafrechtlich (!) relevant, also Geldstrafe nach Tagessätzen, ersatzweise Haft.Ich hatte übrigens beiläufig hier schon auf die neu kommende Regelung hingewiesen:http://www.psd-tutorials.de/forum/threads/8-fotocontest-2014-streetphotographie-wip.166426/page-3Lieber GrußRata
 

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

So wie ich an anderer Stelle im net gelesen habe (habe die Seite aber nicht gespeichert) ist es jetzt ja schon strafbar, überhaupt auf der Straße Fotos zu machen - also auf den Auslöser zu drücken. Unabhängig von einer eventuellen Veröffentlichung. Und das kann so wie es formuliert ist, so nicht gehen in der Realität. Gut gedacht ist nicht gut gemacht.(Ich verstehe zwar, das es richtig und verdammt wichtig ist, die Opfer von Gewalt zu schützen, die bei ihrer Erniedrigung auch noch gefilmt worden und diese Filme, die sich im net finden liesen - lassen? - zu brandmarken. Aber hier wurde mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.)
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Kinderbilder haben im Web nichts verloren. Wer war immer peinlich berührt, wenn die eigenen Eltern die Familienfotos auch nur den besten Freunden gezeigt haben? Eben. Stellt Euch das nun mit einer viel größeren Schar von Zuschauern vor.http://www.slate.com/articles/technology/data_mine_1/2013/09/facebook_privacy_and_kids_don_t_post_photos_of_your_kids_online.html
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

Ich finde den Gesetzestext sehr schwammig und glaube auch nicht, das dieser die Straßenfotografie einschränkt, insbesondere da hier nicht definiert ist wann eine Person hilflos ist. Einen Obdachlosen mangelt es ganz offensichtlich an Obdach - aber auch an Hilfe im sozialen Deutschland? Ich frage mich, wer, ausgenommen geistig verwirrte und bewusstlose Personen, tatsächlich schon hilflos sein kann?Ein kleines Beispiel: Ich nehme eine Szene der Straße auf, in der ein Bauarbeiter Arbeiten am Presslufthammer durchführt, während seine drei Kollegen gerade Mittagspause machen, auf einem LKW sitzen und ihre Stullen futtern - keiner seiner Kollegen hilft diesem armen Mann... Habe ich gerade eine hilflose Person abgelichtet? Geht doch einmal hin zu dem 2mal2-Meter Hünen mit der Nagelpistole am Gürtel und erzählt ihm, was für ein hilfloses Geschöpf er ist... Ich bin gespannt auf die Antwort!Ein Straßenfotograf sollte eh im Namen der Kunst unterwegs und von dem Paragrafen ausgenommen sein. Um sicher zu gehen würde ich mir als Fotograf einfach einen Presseausweis besorgen, der mit etwas Einfallsreichtum nicht so schwer zu bekommen ist wie man denken mag.Außerdem habe ich die vage Vermutung, dass mit einem gewitzten Anwalt, es bald junge Dokumentarfilmer geben wird, die filmische Berichte verfassen wie ihre Mitschüler den Kleinsten der Klasse verprügeln!Um zurück zur eigentlichen Frage zu kommen:Es wurde eine sinnvolle Grundlage im Strafrecht geschaffen, die in den nächsten Jahren bestimmt noch nachgebessert werden muss. Persönlich schränkt mich die Gesetzesänderung nicht ein und wohl auch keinen Straßenfotografen!
 

helnie

Katze

Streetfotografie hat schon immer gewisse Einschränkungen gehabt.Aber die Masse der Menschen hat sich nie um die Gesetze gekümmert. Ob die Personen, die dieses Gesetz ansprechen will, dieses neue Gesetz überhaupt akzeptieren? Bei unserer Rechtsprechung bestimmt nicht.Dieses Gesetz wird die Streetfotografie erschweren. Es lebe die Flora und Fauna. Wer macht sich eigentlich für die Tiere stark? Ganz aktuell Wölfe, Fotos in den Medien. Die Jagd auf die Wölfe ist eröffnet. Ich kann mir das Spektakel schon lebhaft vorstellen. Bestimmt ist einer dabei der von einem Wolf erschreckt wird, auf der Flucht auf die Sch... fällt. UND DAS WAR DANN DER BÖSE WOLF.
 

Lieschen_Mueller

Noch nicht viel geschrieben

Meiner Meinung nach ist da gar nichts explizit geregelt. Das ist ein "Wischi-Waschi" und wieder eine neue und teure Möglichkeit, ein Gesetz bald zu reformieren. Ich verstehe auch nicht, warum es in aller Stille und auf die Schnelle geschehen muss. Missbrauch gibt es schon so lange, wie es Menschen gibt. Statt Sensibilisierung voranzutreiben, wird hier wieder deutlich, dass der Mensch durch Gesetze in eine Schublade gezwängt wird. Man traut sich kaum noch schöne Szenen zu fotografieren - seien es spielende Kinder, die Freude ausstrahlen, seien es kuschelnde Kinder mit dem Papa, der Mama oder Opa/Oma. Gleich gehen bei uns die roten Lichter an und wir können nicht mehr unterscheiden zwischen "normal" und "abartig". Ich habe Angst vor solcher Entwicklung, die durch solche schwammigen Gesetze noch geschürt wird, und die mich keineswegs beruhigen. Was Kinder im Netz betrifft; ich würde meine Kinder und Enkel nicht ins Netz stellen, aber das ist meine sehr persönliche Einstellung.
 
A

aiwa66

Guest

Machen sich die ganzen Klatschzeitungen mit den Bildern der Paparazzi jetzt auch strafbar?
 

helnie

Katze

Für die Paparazzis ist besonders dieser Absatz gedacht.1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,damit auch Person des öffentlichen Lebens mal ungestört in einer geschützten Ecke eines Lokals sitzen können.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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