Am 26. Januar wurde fast unbemerkt eine Änderung des Paragrafen 201a durchgesetzt. Es handelt sich um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, insbesondere im Umgang mit Fotos im Internet.
Zukünftig muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wenn man unbefugt Filme oder Bilder herstellt, die "die Hilfslosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen" und dadurch "den persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt".
Das betrifft Fotografien, die betrunkene und hilflose Personen abbilden (wie zum Beispiel auf Partybildern, Fotos von Obdachlosen etc.). Schon das Fertigen eines solchen Bildes ist nun strafbar.
Grund des neuen Gesetzes: es soll vor allem prügelnde Jugendliche ansprechen, die ihre Opfer mit dem Handy filmen. Zu dem Zweck eigentlich eine gute Sache, allerdings steht genau von dem Punkt nichts im neuen Strafgesetzbuch.
Weitere Informationen findet ihr hier:
» Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten
» Fokus Fotorecht: Neues Gesetz für Strassenfotografen
Was haltet ihr von dieser Gesetzesänderung? Schränkt sie euch zukünftig ein?
Ich freue mich auf eure Meinungen dazu,
eure Jenny