Ein Hinweis vorweg: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Am vorgestellt und am Wochenende bin ich nun selbst digital durch die Galerie gewandelt. Dabei fielen mir ein paar rechtliche Schatten auf, die ihr zur absoluten Sicherheit vor allem dann beachten solltet, wenn ihr manches Material öffentlich verwenden wollt. Unter unwahrscheinlichen, aber dennoch nicht zu vernachlässigenden Gegebenheiten, kann man mit den Bildern anscheinend doch nicht alles machen, was einem beliebt … ein Nachtrag.
⌙ Bildquelle: Pixabay
Schöne heile Welt
Zunächst stehen da folgende Sätze: „No permission required. No restrictions on use.“ („Keine Erlaubnis erforderlich. Keine Einschränkungen in der Nutzung.“) In abgewandelter Form tauchen diese auch in dem offiziellen Blogbeitrag "Free for all" von Shana Kimball auf, Managerin für Öffentlichkeitsarbeit in der New York Library: „No permission required, no hoops to jump through: just go forth and reuse!“ („Es ist keine Erlaubnis erforderlich und es gibt keine Reifen, durch die man springen muss: einfach loslegen und wiederverwenden.“) Im Text darunter werden zudem zahlreiche Personengruppen dazu ermuntert, aus dem Fundus zu schöpfen und neue Eigenkreationen zu entwerfen.
Public Domains – schöne heile Welt! In dem Beitrag nicht zu finden war jedoch ein Link zu den „Usage Guidelines“, den ich eher zufällig in den Kommentaren der Seite fand. Weiterhin: Hat man ein Bild gefunden, wird unter den Buttons zum Download ja angezeigt: „Free to use without restrictions“ – dahinter verbirgt sich, wie ich feststellte, gleichfalls ein Link zu den benannten „Usage Guidelines“. Und da sind sie versteckt – die Fallstricke …
Schöne heile Welt – dahin
Die Bilder in der Public Domain sind markiert mit dem Label „no known U.S. Copyright Restrictions“. Was das bedeutet, wird wie folgt erklärt:
“We believe that the items marked as such have no known U.S. copyright restrictions. You do not need NYPL’s permission to reuse these materials. However, the items still may be subject to rights of privacy, rights of publicity, and other restrictions depending on the format of the materials and what the items depict. It is your responsibility to make sure that you respect these rights.”
„Wir glauben, dass Items, die so markiert sind, keinen Einschränkungen des US-Copyrights unterliegen. Sie (als Nutzer) brauchen keine Erlaubnis der New York Library, um das Material zu verwenden. Allerdings können die Items noch immer Einschränkungen hinsichtlich des Datenschutzes/des Schutzes der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts unterliegen. Weitere Einschränkungen sind möglich, abhängig davon, was auf den Items jeweils dargestellt wird. Es steht in Ihrer Verantwortlichkeit, die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten.“
Public Domains – schöne heile Welt – dahin. Es gelten also aus meiner Sicht folgende Fakten: [*]Die New York Library selbst gibt die Bilder frei und beansprucht daran keinerlei Rechte mehr. [*]Die Bibliothek hat die Rechte weitestgehend geprüft, allerdings nur für das US-Recht. [*]Es können unter Umständen, vor allem weltweit, dennoch Rechtsansprüche bestehen. [*]Verantwortlich ist am Ende jeder selbst.
Fallstricke
„What´s the difference between ´public domain´ and ´no known U.S. Copyright´” („Wo liegt der Unterschied zwischen ´public domain´ und ´No known U.S. Copyright´?“), steht weiter unten auf der Seite. Die Antwort: „Unless you’re a lawyer, there is no difference. And unless you’re outside of the United States, there is no difference.” („Wenn Sie kein Anwalt sind, gibt es da keinen Unterschied. Und wenn Sie nicht außerhalb der Vereinigten Staaten sind, gibt es auch keinen Unterschied.”)
Dazu wird ausgeführt, dass von der New York Library beide Bezeichnungen synonym verwendet werden, wobei die Formulierung „No known U.S. Copyright“ akkurater sei als ein undefinierter Ausdruck wie „public domain“.
Ihr merkt also schon, worauf ich hinaus möchte: Alle Personen, die die Bilder nicht in den Vereinigten Staaten wiederverwenden, könnten unter Umständen Probleme bekommen. Nun bin ich weit weg davon, ein Experte in Sachen Recht zu sein, aber nach allem, was ich lese, kann man vermutlich von folgenden Aspekten ausgehen: [*]Die New York Library wird keine Rechtsansprüche stellen, schließlich haben sie das eindeutig kundgetan (siehe obige Links). [*]Bilder, deren letzter Miturheber bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben sind, sind in Deutschland entsprechend der Regelschutzfrist gemeinfrei (siehe UrhG, Abschnitt 7).
Nun möchte ich die Sache nicht unnötig verkomplizieren, aber wie es aussieht, wenn sich ein Deutscher im Jahr 2016 von einem US-Server ein nur nach dem US-Recht gemeinfreies Bild, noch dazu von einem mexikanischen Künstler, der 1950 verstorben ist, herunterlädt und bearbeitet, entzieht sich meiner Auffassungsgabe. Wird das Bild aber von irgendjemandem in der Welt beansprucht, könnten sich eventuell rechtliche Forderungen ergeben.
Und nun?
Insbesondere bei Bildern, die in der Public Domain angeboten werden und nach, sagen wir, 1870 entstanden sind, ist daher doch vorsichtiger vorzugehen als es der Blogartikel der New York Library zunächst vermittelt. Sagen wir ein 20-jähriger Franzose hat 1870 ein Bild gemalt und ist 100 Jahre alt geworden, also 1950 verstorben – dann ist man wohl schon drin in der Falle. In Deutschland läuft das Schutzrecht dann offiziell eigentlich erst 2021 aus. Besitzt also jemand die Rechte, kann es theoretisch zu Forderungen kommen. Ich weiß, das ist sehr konstruiert, aber man darf ja mal nachdenken …
Immerhin – in der Library bleiben noch (vermutlich) unbeschwerte Bilder bis runter ins 11. Jahrhundert, wobei zumindest für mich die spannendsten Motive leider gerade aus dem 20. Jahrhundert stammen.
Darüber hinaus gilt wie immer: Wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt, bleibt aber auch unkreativ. Und im äußersten Zweifel und vor allem dann, wenn es öffentlich wird, muss eben kompetenter, rechtlicher Sachverstand zu Rate gezogen werden.
Das Internet und das Urheberrecht – zwei im ursprünglichen Sinne wunderbare Errungenschaften, die aber unentwegt miteinander kollidieren. Mittendrin: Menschen, die Bilder erstellen und mit gutem Recht Rechte haben, Menschen, die Motive bearbeiten möchten und mit gutem Recht kreativ sein wollen, und ein internationaler Rechtedschungel, der dazwischen mehr schlecht als recht Klarheit verschafft und eher das Gegenteil bewirkt.
Meine Suche in der Library und mein anfänglicher Enthusiasmus wurden durch diese Informationen am Wochenende doch etwas eingetrübt. Vermutlich löse ich bei euch mit dieser News Ähnliches aus, allerdings möchte ich euch auch über die Schatten informieren, die auf manch gute Nachricht fallen. Also: Passt auf, aber lasst euch den Spaß auch nicht verderben.
Euer Jens