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180.000 Bilder kostenfrei: Im Rechtedschungel

Über Public Domains und Gemeinfreiheit

Ein Hinweis vorweg: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Am vorgestellt und am Wochenende bin ich nun selbst digital durch die Galerie gewandelt. Dabei fielen mir ein paar rechtliche Schatten auf, die ihr zur absoluten Sicherheit vor allem dann beachten solltet, wenn ihr manches Material öffentlich verwenden wollt. Unter unwahrscheinlichen, aber dennoch nicht zu vernachlässigenden Gegebenheiten, kann man mit den Bildern anscheinend doch nicht alles machen, was einem beliebt … ein Nachtrag.

rechtedschungel.jpg

⌙  Bildquelle: Pixabay

Schöne heile Welt

Zunächst stehen da folgende Sätze: „No permission required. No restrictions on use.“ („Keine Erlaubnis erforderlich. Keine Einschränkungen in der Nutzung.“) In abgewandelter Form tauchen diese auch in dem offiziellen Blogbeitrag "Free for all" von Shana Kimball auf, Managerin für Öffentlichkeitsarbeit in der New York Library: „No permission required, no hoops to jump through: just go forth and reuse!“ („Es ist keine Erlaubnis erforderlich und es gibt keine Reifen, durch die man springen muss: einfach loslegen und wiederverwenden.“) Im Text darunter werden zudem zahlreiche Personengruppen dazu ermuntert, aus dem Fundus zu schöpfen und neue Eigenkreationen zu entwerfen.

Public Domains – schöne heile Welt! In dem Beitrag nicht zu finden war jedoch ein Link zu den „Usage Guidelines“, den ich eher zufällig in den Kommentaren der Seite fand. Weiterhin: Hat man ein Bild gefunden, wird unter den Buttons zum Download ja angezeigt: „Free to use without restrictions“ – dahinter verbirgt sich, wie ich feststellte, gleichfalls ein Link zu den benannten „Usage Guidelines“. Und da sind sie versteckt – die Fallstricke …

Schöne heile Welt – dahin

Die Bilder in der Public Domain sind markiert mit dem Label „no known U.S. Copyright Restrictions“. Was das bedeutet, wird wie folgt erklärt:

“We believe that the items marked as such have no known U.S. copyright restrictions. You do not need NYPL’s permission to reuse these materials. However, the items still may be subject to rights of privacy, rights of publicity, and other restrictions depending on the format of the materials and what the items depict. It is your responsibility to make sure that you respect these rights.”

„Wir glauben, dass Items, die so markiert sind, keinen Einschränkungen des US-Copyrights unterliegen. Sie (als Nutzer) brauchen keine Erlaubnis der New York Library, um das Material zu verwenden. Allerdings können die Items noch immer Einschränkungen hinsichtlich des Datenschutzes/des Schutzes der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts unterliegen. Weitere Einschränkungen sind möglich, abhängig davon, was auf den Items jeweils dargestellt wird. Es steht in Ihrer Verantwortlichkeit, die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten.“

Public Domains – schöne heile Welt – dahin. Es gelten also aus meiner Sicht folgende Fakten: [*]Die New York Library selbst gibt die Bilder frei und beansprucht daran keinerlei Rechte mehr. [*]Die Bibliothek hat die Rechte weitestgehend geprüft, allerdings nur für das US-Recht. [*]Es können unter Umständen, vor allem weltweit, dennoch Rechtsansprüche bestehen. [*]Verantwortlich ist am Ende jeder selbst.

Fallstricke

„What´s the difference between ´public domain´ and ´no known U.S. Copyright´” („Wo liegt der Unterschied zwischen ´public domain´ und ´No known U.S. Copyright´?“), steht weiter unten auf der Seite. Die Antwort: „Unless you’re a lawyer, there is no difference. And unless you’re outside of the United States, there is no difference.” („Wenn Sie kein Anwalt sind, gibt es da keinen Unterschied. Und wenn Sie nicht außerhalb der Vereinigten Staaten sind, gibt es auch keinen Unterschied.”)

Dazu wird ausgeführt, dass von der New York Library beide Bezeichnungen synonym verwendet werden, wobei die Formulierung „No known U.S. Copyright“ akkurater sei als ein undefinierter Ausdruck wie „public domain“.

Ihr merkt also schon, worauf ich hinaus möchte: Alle Personen, die die Bilder nicht in den Vereinigten Staaten wiederverwenden, könnten unter Umständen Probleme bekommen. Nun bin ich weit weg davon, ein Experte in Sachen Recht zu sein, aber nach allem, was ich lese, kann man vermutlich von folgenden Aspekten ausgehen: [*]Die New York Library wird keine Rechtsansprüche stellen, schließlich haben sie das eindeutig kundgetan (siehe obige Links). [*]Bilder, deren letzter Miturheber bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben sind, sind in Deutschland entsprechend der Regelschutzfrist gemeinfrei (siehe UrhG, Abschnitt 7).

Nun möchte ich die Sache nicht unnötig verkomplizieren, aber wie es aussieht, wenn sich ein Deutscher im Jahr 2016 von einem US-Server ein nur nach dem US-Recht gemeinfreies Bild, noch dazu von einem mexikanischen Künstler, der 1950 verstorben ist, herunterlädt und bearbeitet, entzieht sich meiner Auffassungsgabe. Wird das Bild aber von irgendjemandem in der Welt beansprucht, könnten sich eventuell rechtliche Forderungen ergeben.

Und nun?

Insbesondere bei Bildern, die in der Public Domain angeboten werden und nach, sagen wir, 1870 entstanden sind, ist daher doch vorsichtiger vorzugehen als es der Blogartikel der New York Library zunächst vermittelt. Sagen wir ein 20-jähriger Franzose hat 1870 ein Bild gemalt und ist 100 Jahre alt geworden, also 1950 verstorben – dann ist man wohl schon drin in der Falle. In Deutschland läuft das Schutzrecht dann offiziell eigentlich erst 2021 aus. Besitzt also jemand die Rechte, kann es theoretisch zu Forderungen kommen. Ich weiß, das ist sehr konstruiert, aber man darf ja mal nachdenken …

Immerhin – in der Library bleiben noch (vermutlich) unbeschwerte Bilder bis runter ins 11. Jahrhundert, wobei zumindest für mich die spannendsten Motive leider gerade aus dem 20. Jahrhundert stammen.

Darüber hinaus gilt wie immer: Wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt, bleibt aber auch unkreativ. Und im äußersten Zweifel und vor allem dann, wenn es öffentlich wird, muss eben kompetenter, rechtlicher Sachverstand zu Rate gezogen werden.

Das Internet und das Urheberrecht – zwei im ursprünglichen Sinne wunderbare Errungenschaften, die aber unentwegt miteinander kollidieren. Mittendrin: Menschen, die Bilder erstellen und mit gutem Recht Rechte haben, Menschen, die Motive bearbeiten möchten und mit gutem Recht kreativ sein wollen, und ein internationaler Rechtedschungel, der dazwischen mehr schlecht als recht Klarheit verschafft und eher das Gegenteil bewirkt.

Meine Suche in der Library und mein anfänglicher Enthusiasmus wurden durch diese Informationen am Wochenende doch etwas eingetrübt. Vermutlich löse ich bei euch mit dieser News Ähnliches aus, allerdings möchte ich euch auch über die Schatten informieren, die auf manch gute Nachricht fallen. Also: Passt auf, aber lasst euch den Spaß auch nicht verderben.

 

Euer Jens

 

180.000 Bilder kostenfrei: Im Rechtedschungel

Frank S. Fischer

Mentor für kreatives Personal Branding

Ich hab mir vorhin erst den Beitrag zu den 180.000 kostenlosen Bildern durchgelesen... Und dachte mir "das kann nicht gehen aber hey, geile Sache!" :)Und jetzt das... Naja, was solls, man kann ja mal schauen was es so gibt, und wenns nur zur Inspiration dient :)Danke für deine Mühe!!
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
Jup - vielleicht kannst ja von den Fotografen aus dem 11 Jahrhundert noch was lernen - so in Richtung Farbenlehre, Posing der Ritter und Handhabung der damaligen RAW-Entwicklung :)
 

Eifelbilder

Noch nicht viel geschrieben

Hallo zusammen,man nehme halt nur eigene Fotos, das halte ich so, und nix kann schiefgehen :)Die Welt ist voller, toller Motive !!
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,danke für die Infos. Beim ersten News Beitrag von Dir dachte ich spontan" Jetzt habe ich schon eigenen tausende von selbst gemachten Fotos, das schenke ich mir". Und Dein zweiter Beitrag bestätigt mich. Ich muss mich erst mal bei meinen eigenen Fotos zurecht finden und die zu verwalten reicht mir völlig. Da brauche ich bei aller Interesse an Fotografie nicht noch Fotos von solchen Portalen zu durchsuchen und dabei noch alle rechtlichen Dinge zu beachten, wenn man mal etwas verwenden will,Grüße
 
Ja, schade aber auch nicht überraschend. Trotzdem noch ein schöner Fundus, für den privaten Gebrauch allemal!Wer sich sich auf "ich veröffentliche / verwerte nur selbst gemachte Fotos" verlässt, ist aber auch nicht auf der sicheren Seite. Abhängig vom Motiv gibt ja auch noch sowas wie Persönlichkeits- und Eigentumsrechte zu beachten...
 
N

Nymeria1965

Guest

danke für die Info, leider findet man fast auf jeden solcher Seite Fallstricke.. da ist es echt besser, wenn man selbst fotografiert, was leider auch nicht immer machbar ist, denn einige können nicht einfach mal um die Welt reisen und dies und das Fotografieren...Aber es bleiben ja auch noch einige gute Seiten, wo man hoffentlich keinen Ärger bekommt, auch wenn man es privat nutzt, so stellt man es ja doch ins Internet..Aber so muss sich halt jeder absichern.. Schade, dass man dann wieder darauf achten muss welche Bilder darf ich von dort laden und welche nicht.Je mehr ich sowas lese, desto mehr komme ich zum schluss nur selbsterstelltes zu nutzen..
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Ist es nicht grundsätzlich ein Fallstrick, nie 100% sicher sein zu können, dass die Bilder, die in einer beliebigen Bibliothek/Galerie zur Verfügung gestellt werden, auch tatsächlich von den wahren Eignern dort eingestellt wurden? Was nützen all die verschiedenen Nutzungsbedingungen, wie auch immer diese geartet sein mögen, wenn ich nicht absolut sicher sein kann, dass die Bilder auch tatsächlich von den Eignern dort zur Verfügung gestellt wurden? Wie sieht das denn rechtlich aus, wenn dort z.B. gestohlene Bilder im Namen von XYZ hochgeladen wurden (der dann auch versichert hat, angeblich die Rechte an den Bildern zu besitzen), der Betreiber der Bibliothek die Hände hoch hebt und sagt : "damit habe ich nichts zu tun", und ich als Nutzer eines solchen Bildes dann vom tatsächlichen Urheber/Rechteinhaber plötzlich verklagt werde? Auch das Vorhandensein exklusiver Nutzungsrechte an Bildern könnte einem in diesem Zusammenhang zum Verhängnis werden. So schön solche Angebote auch sind, ein mulmiges Gefühl bleibt ...
 
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