AW: Aktshooting draußen ! Brauche ich eine genehmigung?
Und grundsätzlich genehmigungsfrei kann es ja nicht sein auf öffentlichem Grund zu Fotografieren, denn dann hätte ich ja nicht die Auskunft bekommen, dass eine Genehmigung nötig sei.
Doch, grundsätzlich ist es genehmigungsfrei. Stell dir mal vor, das wäre nicht so, dann hätte jede Gemeinde/Stadt eine geniale Einnahmequelle. Wäre sicher lukrativer als Parkknöllchen.
Was anderes ist es z.B., wenn die Location abgesichert werden muss (Verkehrslenkung, Fußweg-/Fahrbahnabsperrung, etc). Auch bei kommerziellen und/oder sehr aufwendigen Foto-/Filmaufnahmen sollte man sich rückversichern, schon aus Haftungsgründen. Du kannst nicht einfach einen Laufsteg in einem Fußgängerbereich aufbauen oder an einer Strassenkreuzung einen 3x4m großen Reflektor, weil das vermutlich die Verkehssicherheit beeinträchtigen würde.
Aufnahmen in Zoos sind beispielsweise allgemein kein Problem, solange sie nicht kommerziell verwendet werden. Das gilt u.A. auch für Friedhöfe (z.B. Melaten in Köln oder Nordfriedhof in Ddorf). Auf den Webseiten vieler Städte sind die Nutzungsordnungen von Parks/Friedhöfen/öffentlichen Einrichtungen einsehbar. Da wird auch meist was zur Fotgrafie geschrieben.
Teuer werden und richtig Ärger geben kann es mit bestimmten Bauwerken (Eiffelturm bei Nacht, Installationen/verpackte Bauten von Christo, temporäre Kunstwerke). Selbst dann, wenn keine kommerzielle Absicht mit den Bildern verbunden ist.
Trotz diverser Ausnahmen bleibt es aber dabei: wenn du keine schöne Fototapete hast und auch die Freistellerei in PS zu aufwendig ist blebt dir nur der überwiegend genehmigungsfreie Weg nach draussen.
Ich bin bis jetzt wegen fehlender Genehmigungen jedenfalls noch nicht verhaftet worden, allerdings hatte ich schon Diskussionen mit dem ein oder anderen Werkschutz und habe denen dann erfolgreich erklärt, was Panoramafreiheit ist. ;-)