Vorauseilend/weil das für mein Ohr in der Frage mitschwingt:
Es gibt kein Recht darauf Irgendetwas zu nutzen, nur weil man den Urheber nicht ermitteln oder erreichen kann.
Also: auch wenn diese Seite keinerlei Möglichkeit böte mit den Urhebern in Kontakt zu treten oder dies gar absichtlich unterbünde, dann gilt schlichtweg: es liegt keine Erlaubnis vor. Da gibt's nie ein "erlaubt, weil ich konnte ja gar nicht fragen."
Eigentich ist es wie mit geparkten Autos: da steht manchmal bei Gewerbefahrzeugen eine Rufnummer drauf, sonst aber eigentlich nie. Obwohl die meisten Halter so direkt auch nicht erreichbar sind, gilt nie "kannste heute haben, war ja zum Widersprechen nicht da" sondern immer "stehenlassen, außer Du darfst es explizit".
Die meisten Leute wollen vermutlich auch gar nicht dauernd gefragt werden, ob die Autos verliehen werden, weil ohnehin "Nein" gilt.
Gut - das könnte bei Urhebern anders sein. Wer allerdings die Erreichbarkeit nicht sicherstellt, drückt womöglich bewusst aber aus "es gilt nein, und frag mich gar nicht erst." Ein Werk schlichtweg zu nehmen und positiv zu mutmaßen, dass das schon ok sei kann blöde teuer werden - gerade bei kommerziellen Projekten. Da bist Du jenseits des "Abmahn-Hunderters" im Privatbereich.
Mit fällt da der Fall eines Teilnehmers einer Bildagentur ein, wo man Bilder sogar kostenlos bekommt und nutzen darf. Gegen eine Bedingung: Erwähnen des Urhebers. Ein User hat dort entsprechend Bilder hochgeladen und kostenlos zur Verfügung gestellt. Danach ist er auf die Pirsch gegangen und hat im Web sein Bild ohne die Urhebernennung abgemahnt. Mutmaßlich hat der User so mit "kostenlosen" Bildern mehr Geld gemacht als viele Bildanbieter bei Agenturen mit Vergütungen. Der hat auch richtig geklagt und richtig Geld geholt. ... und ich wüßte keinen Grund, warum den Kniff nicht auch Leute mit 3D-Modellen machen sollten.