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Artikel zum Urheberrecht

dmtaucher

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AW: Artikel zum Urheberrecht

Na, das fotografieren wird nicht zum Spießrutenlauf, sondern das verwenden fremder Bilder oder Bildteile. Aber, das weiß eigentlich jeder. Ich nutze im privaten Bereich für Produktfotos (Ebay und andere) grundsätzlich eigene Bilder. Dabei passe ich auf, das ich kein Logo, oder Erkennungszeichen der Firmen im Bild habe. Ich beschreibe dann alles im Text.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Artikel zum Urheberrecht

Der Schreiber dieser "Rechtsmeinung", Thomas Jüngling, sollte vielleicht selbst erst einmal seriös recherchieren, bevor er den stellenweisen Unsinn ablässt, der nur den RA in die Karten spielt und interessierte Leser verunsichert. Siehe Thema Eiffelturm. Aber so ist es halt, wenn blutige Laien über Rechtsangelegenheiten schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

AdHBerlin

Aktives Mitglied

AW: Artikel zum Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ja an und für sich eine "Versicherung" für den professionellen Fotografen (denke ich mir :) mach das ja nur als Hobby...) und insofern eine feine Sache, allerdings gibt es halt immer auch die Kehrseite, wie man z.B. an dem Fall "Marions Kochbuch" sieht. Das ist nicht sonderlich neu, ich weiß, aber das kommt mir da immer in den Sinn, weil es mir beim Schauen des Plusminus Beitrages (auch auf youtube zu finden) unverständlich war, dass diese beiden "Kochbuchbetreiber" für solch simple thumbnails Abmahnsummen von mitunter mehreren tausend euro verlangt und diese dann bei Gegenwehr auch eingeklagt haben...

Haha, ich hoffe ich bekomme nicht bald ne Abmahnung wegen ungebührlichen Verhaltens :lol:
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Artikel zum Urheberrecht

Und es gibt auch dieses Buch hier, von Wolfgang Rau "Recht für Fotografen"

Siehe Thema Eiffelturm. Aber so ist es halt, wenn blutige Laien über Rechtsangelegenheiten schreiben.
Immerhin erwähnt er, dass ein deutsches Gericht einen solchen Strafantrag eher kaum verfolgen wird ;)

Wobei der Hinweis für alle Facebook-User ja ein sehr wichtiger ist: wenn man ein Foto "teilt" (öffentlich teilt) und dafür keine Rechte hat, verletzt man ebenso das Urheberrecht.

Rechtstipps von Laien sollte man immer hinterfragen und nicht gleich für bare Münze nehmen...

Viele Grüße, ein juristischer Laie ;)
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Artikel zum Urheberrecht

welt.de schrieb:
Doch jemand hatte es dort bewusst platziert, in der Hoffnung, dass es ein Nutzer für eigene Zwecke verwendet und er ihn abmahnen kann. Eine darauf spezialisierte Kanzlei schlug zu und trieb die stattliche Summe ein.
Solchen Abmahn-Wi...... äh -Anwälten sollte man die Ethik-Kommission auf den Hals hetzen.

Natürlich nimmt man nicht einfach ein fremdes Bild und nutzt es ungefragt und ohne Erlaubnis für eigene Zwecke. Aber die Justiz sollte auch denen das Handwerk legen, die das Instrument der Abmahnung ausschließlich zum Geld verdienen einsetzen und ihm damit seinen eigentlichen Zweck nehmen.

Nachdem die Abmahnung Wettbewerbsverstöße verhindern soll, stellt sich die Frage, ob eine Aktion, die einzig mit dem Ziel gestartet wird, dass ein anderer einen Wettbewerbsverstoß begeht, nicht als Anstiftung zu einer Straftat gewertet werden kann. Damit würde die Aktion selbst unlauter sein und ihrerseits abmahnfähig werden.
Um es mit Gabriel Cash zu sagen: "FUBAK, mal andersrum."
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Artikel zum Urheberrecht

Es geht in diesen Fällen nicht um Wettbewerbsverstöße. Es geht um Verstöße gegen das Urhebergesetz. Insofern ist hier jeder belangbar, ganz gleich ob Privater oder Wettbewerber.
 
AW: Artikel zum Urheberrecht

Der Artikel ist wenigstens zum Teil journalistisch schlecht recherchiert bzw. Quellen falsch interpretiert. Da der interessierte Laie das nicht sortiert bekommt, ist der ganze Artikel für die Tonne.
Hier eine recht gute, fachlich überwiegend gut fundierte Seite zum Thema Fotorecht:
http://www.fotorecht.de/
Im Streitfall entscheiden natürlich letztendlich die Gerichte.

Und nicht jeder Anwalt, der ein Abmahnung schreibt, ist ein sog. Abmahnanwalt.
Leider ist es tatsächlich so, dass gewisse Leute das zum ihrer Haupteinnahmequelle gemacht haben, in dem sie kopierte Werke suchen lassen und sich anschließend für gefundenen Missbrauch beim Autor eine Vollmacht zur Vertretung dessen Rechte einholen. Das ist moralisch niedrig.
Auf der anderen Seite funktioniert dieses Geschäft nur deshalb, weil
A) unsere Gesetzgebung es noch nicht gebacken bekommt, die erste Abmahnung kostenmäßig zu begrenzen.
B) weil massenhaft gegen die Urheberrechte verstoßen wird.
 

fcharon

Hat es drauf

AW: Artikel zum Urheberrecht

So schlecht ist der Artikel auch nicht. Klar herausgestellt wird hier das es im Abmahn-Wahn Stilblüten gibt, die eine gewissen Angemessenheit vermissen lassen. So werden weiter findige Programmierer in Israel "crawler software" entwickeln und die "Suchergebnisse" den Anwälten zuspielen sie mit Ihrem "guten" Namen Geld eintreiben. Nicht falsch verstehen: Ich bin durchaus für das Urheberrecht. Leider sind die Rechtsprecher viel zu überlastet mit der Flut von Klagen, als das sie sich auch nur ansatzweise mit einer Verhältnismäßigkeit auseinander setzten können/wollen. Und in der Politik sind genug Lobbyisten die ihre Interessen durchsetzen können.

LG
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Artikel zum Urheberrecht

Es geht in diesen Fällen nicht um Wettbewerbsverstöße. Es geht um Verstöße gegen das Urhebergesetz. Insofern ist hier jeder belangbar, ganz gleich ob Privater oder Wettbewerber.

Genau das ist doch das Problem. Die Abmahnung dient seit jeher dazu, Wettbewerbsverstöße zu ahnden (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und nicht Verstöße gegen das Urheberrecht.

Natürlich kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht einen Wettbewerbsnachteil nach sich ziehen. Aber hier geht es doch mit wenigen Ausnahmen (bspw. Eiffelturm beim Nacht) nur um's Geldverdienen und damit durch verwinkelte Argumentation um den (exzessiven) Missbrauch eines grundsätzlich guten Instruments.
 
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