Realist
Nur mal noch kurz Nachgeschoben zum Thema Recht- oder Unrechtmäßigkeit:
Kann sein, dass von diesem Bundesbank-PDF mittlerweile eine aktualisierte Version gibt, grundsätzlich dürfte sich aber nichts entscheidendes geändert haben.
Generell gilt eigentlich von jeher: Ja, man/frau darf – sofern man/frau die vorgeschriebenen Regeln der Bundesbank befolgt.
Dass sich manche Geräte oder Software weigert, das „steht auf einem anderen Blatt“.
Kann sein, dass von diesem Bundesbank-PDF mittlerweile eine aktualisierte Version gibt, grundsätzlich dürfte sich aber nichts entscheidendes geändert haben.
Generell gilt eigentlich von jeher: Ja, man/frau darf – sofern man/frau die vorgeschriebenen Regeln der Bundesbank befolgt.
Dass sich manche Geräte oder Software weigert, das „steht auf einem anderen Blatt“.