(Wenn du auf einen gefälschten Geldschein ganz klein draufschreibst, dass es "eine Fälschung" ist, und damit einkaufen gehst, wirst du merken, dass die Ansichten da ganz anders sein können)
.....
Cool würde ich finden, wenn sich ein "normales Rechtsempfinden" durchsetzen würde. Also die Idee, dass solche "Täuschungs- oder Abzockversuche" als BETRUG verstanden - und geahndet werden.
Bei Geldscheinen sieht das doch anderst aus .-)
Generell dürfen Geldscheine nicht kopiert oder fotografiert werden, bzw. nur mit einer
Erlaubnis, oder als Ausschnitte und mit spezieller Kennzeichnung.
Zum Rechtsempfinden stellt sich hier halt wirklich die Frage in wie weit
ist denn das ganze eine Täuschung, es steht ja der Preis für die
Dienstleistung des Eintrages im Dokument drin,
ab welcher Punktgröße bei der Schrift ist es denn nun eine Täuschung?
(für mich alles was unter 8 liegt )
Unser Gesetzgeber regelt da allen Mist, nur so etwas wohl nicht.
z.B. der Text auf den Weinflaschen
Alkoholgehalt bis 1 Liter Flasche 3mm hoch , über 1 Liter 5mm
Genauso als Täuschung finde ich mittlerweile dieses Kleingedruckte bei Angeboten
z.B. zu Handys..... da braucht man oft eine Lupe .-)
.