Hat es drauf
AW: Canon EOS 7D - Error 40 (Stromversorgung)
Sorry Denyo, da habe ich aber schon des öfteren anderes erlebt. Daher meine Frage an dich, ob sich an der Gesetzeslage in den letzten Jahren etwas geändert hat. Ich kann mich noch wage daran erinnern, das ich »damals« beim Kauf der PlayStation 2 auf die 1 jährige Gewährleistung verwiesen wurde.
Laut Aussage das Händlers wäre es eben die ein jährige Garantie sowie ein weiteres Jahr die Gewährleistung bei Sony gewesen. Sachgegenstand des Umtausches war ein Controller. Spielt es dabei eine Rolle, ob es sich um Verschleißteile handelt oder nicht?
Edit:
@Denyo: Dein letzter Post beantwortet ja schon meine Frage. Also wohl die Unwissenheit des Händlers so wie meine. Danke dir für die Korrektur.
Liebe Grüße, Patrick
Gewährleistung ist in der EU gesetztlich geregelt und die beträgt im Falle dessen, dass eine Privatperson bei einem gewerblichen Verkäufer ein Produkt erwirbt, immer zwei Jahre (bei gebrauchten Produkten kann sie vertraglich auf 12 Monate reduziert werden)
Sorry Denyo, da habe ich aber schon des öfteren anderes erlebt. Daher meine Frage an dich, ob sich an der Gesetzeslage in den letzten Jahren etwas geändert hat. Ich kann mich noch wage daran erinnern, das ich »damals« beim Kauf der PlayStation 2 auf die 1 jährige Gewährleistung verwiesen wurde.
Laut Aussage das Händlers wäre es eben die ein jährige Garantie sowie ein weiteres Jahr die Gewährleistung bei Sony gewesen. Sachgegenstand des Umtausches war ein Controller. Spielt es dabei eine Rolle, ob es sich um Verschleißteile handelt oder nicht?
Edit:
@Denyo: Dein letzter Post beantwortet ja schon meine Frage. Also wohl die Unwissenheit des Händlers so wie meine. Danke dir für die Korrektur.
Liebe Grüße, Patrick
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