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Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

F

Factorinskij

Guest

Liebe Leute,
kennt sich jemand mit detailiertem Copyright aus????

Es ist so:
Ich habe an der FH-Dortmund Photo-Filmdesign studiert.Nun bin ich mit meinen 55 Jahren nach Schlaganfall und mit 85% Schwerbehinderung "Nicht mehr interessant für den 1sten Arbeitsmarkt" :( (laut Agentur für Arbeit), und habe einen 1,-Euro-Job aufgebrummt bekommen. Das ist sogar eine Stelle, in der ich meine Fähigkeiten "so lala" einsetzen kann.
Ich mache alles was das Auge so braucht (Flyer, Poster, Portraits der Mitarbeiter für deren Webpage u.a.) für die städtische Drogenberatung.
Ich kann bei aller Bescheidenheit behaupten das meine Arbeiten sauber, interessant, und handwerklich einwandtfrei sind.
Heute kam es zu einem Konflikt mit der Chefin, als ich bat auf der Page doch bitte klein einen Hinweis einzufügen WER die ganzen Photos gemacht hat!

Da bekomme ich zur Antwort: "Mein Lieber, das ist jetzt unser (Drogenberatung) Copyright! Schließlich hast Du da Geld für bekommen, und Du hast alles während der Arbeitszeit hier erarbeitet! Nee, Nee... vergiss es!"

Nun hier meine Frage (Sorry für den langen Text):
"Darf sie mich WIRKLICH so abfertigen?? Ich habe meine NIKON F3 von zu Hause mitgebracht, habe die Sachen mit meinem DURST M605 entwickelt (ja, ich bin da altmodisch), gescannt, in PS optimiert.... Nur das skalieren für deren Page, das habe ich dort am Rechner gemacht.
Ebenso die Plakate und Flyer: Ich kann recht gut zeichnen... habe ich da nicht auch ein Recht an einem kleinen Autor-Hinweis...klein... unter dem Motiv???

Ich denke mir das so: Sie haben sehr wohl durch den 1,- Euro pro Stunde (eigentlich sinds 1,50,- und heißt nicht Lohn sondern "Aufwandtsentdschädigung"... mit dem "kleinen Nachteil" bei Krankheit eben KEINE Lohnfortzahlung zu bekommen...aber, sorry, ich schweife ab) ein "NUTZUNGSRECHT" erworben. Aber: Sowohl Portraits als auch Layouts, Graphiken etc... sind doch immer noch "MEINE BABIES", oder?

Kurz: Habe ich ein Copyright an all meinen Arbeiten dort? Schließlich sind auch die gezeichneten Motive ja mein geistiges Eigentum...weil selbst erdacht, oder?

1000 Dank für Eure Meinungen... von einem Mitglied, das leider mehr in REHAs und Krankenhäusern "zu Hause" ist, als hier im Forum.:(
Danke!
Factorinskij
 

Dennis

aka denyo111

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Kurz: Habe ich ein Copyright an all meinen Arbeiten dort?

Nein...... - ein Copyright gibt es in Deutschland nicht.

Hier gibt es das Urheberrecht und das hast du wenn deine Werke eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen (bei einfachen Portraits zumindest fragwürdig)...

Urheberrecht hin oder her - die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis entstandene Werke die Nutzungsrechte uneingeschränkt auf den Arbeitgeber übergehen.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Ich empfehle Dir im Zweifelsfalle eine prof. Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Ein wenig Lektüre kann Dir eventuell weiterhelfen:

Recht am Bild
kostenloses pdf zum Download (rechts auf download klicken!)

Fotorecht für Fotografen
kostenloses pdf zum Download

Recht für Grafiker


VG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

attrip

Typographin

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

ich fürchte mal, dass ein Rechtsstreit nicht viel bringen wird.
Dazu habe ich folgendes gefunden:foto.studio.de - Recht

Aber: Wenn Du die Fotos schon bearbeitet hast, könntest Du sie eventuell mit einem Wasserzeichen oder ähnlichem versehen?
Wie sich das Nichtentgegenkommen Deiner Chefin auf Deine zukünftige Kreativität auswirken wird, sei jetzt mal dahin gestellt.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Ich zitiere einfach mal den Denyo, damit die nächsten drei Poster es nicht unbedingt sofort überlesen …

Urheberrecht hin oder her - die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis entstandene Werke die Nutzungsrechte uneingeschränkt auf den Arbeitgeber übergehen.

Interessanter wäre eher, den Wert des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zu bewerten, aber sei es mal drum.

Wenn Gundula Grafikmaus bei bei der Agentur »Alt v. Glanz« als Grafikerin angestellt ist und im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses das neue Logo für die »Germanische Bank« bastelt, dann ist das mit dem Gehalt abgegolten.

Frag mal die virra, wie oft »© virra« auf den Kassenfoldern steht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Der entscheidende Punkt ist der hier: "in der Regel...".
Das mag hier so sein, vielleicht aber auch nicht. Von daher nochmal: im Zweifelsfall prof. Rat einholen und nicht spekulieren. ;)


VG
Frank
 

AmbIT

Noch nicht viel geschrieben

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Hallo Factorinskij,

ich bin zwar auch kein Jurist aber ich habe ich mich auch schon häufig mit diesem Thema auseinander gesetzt. In deinem Fall kann ich mich meinen Vorrednern/Schreibern nur anschliessen. Du kannst darum bitten, doch wenn sie es so vehement ablehnen, kannst Du wahrscheinlich nicht viel machen. Es ist in der Tat so, dass Werke die während der Arbeitszeit und in Auftrag von... entstanden sind, mit dem (wenn auch lächerlichen) Lohn abgegolten sind und die uneingeschränkten Nutzungsrechte damit an dem Auftraggeber übergehen. Wenn wir mal außer Acht lassen, dass er für Porträts von zum Beispiel Mitarbeitern, sowie eine Erlaubnis haben müsste diese zu publizieren. Dass die Bilder mit deiner Kamera entstanden sind, spielt zu deinem Ärger, dabei gar keine Rolle. Für den Auftrag hätte der Auftraggeber dir eine zur Verfügung stellen müssen - ein Installatuer muss auch nicht sein eigenes Werkzeug und Material mit zur Baustelle bringen. Zwingen darf dich dazu auch niemand und freiwillig ist freiwillig :)

Bei deinen Zeichnungen bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, da kommt es noch darauf an wie sie gemacht sind und wann du sie erstellt hast. Solltest du diese zum Beispiel zu Hause ausherhalb deiner Arbeitszeit gezeichnet haben und diese zur Verfügung gestellt haben, gibt es nichts was verhindern kann, dass du dies auch wieder untersagst.

Insgesamt würde ich jedoch sagen, ist es deine Entscheidung ist ob es sich dafür lohnt rechtlich zu streiten. Ich kenne zwar die Rahmenumstände nicht, aber ich persönlich wüsste auch keinen Grund, warum man einen engagierten Mitarbeiter nicht mit einem Satz im z.B. Impressum erwähnen kann ala: Illustration und Fotos durch freundliche Unterstützung von ....

Denn eigentlich belohnt man sowas, wenn sie es nicht tun sollte man vielleicht hier das Gespräch suchen warum das so ist.

Gruß Maik
 

Frontfokus

Griesgram de luxe

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Wie auch immer das ausgehen mag. Ich würde nichts mehr mit der eigenen Cam usw. für die machen. Lass Dir alles vom Arbeitgeber stellen oder lass es ganz sein.
So muss man sich nicht behandeln und ausbeuten lassen.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Man muß sich ja auch nicht gleich in einen Rechtsstreit verwickeln lassen, eine kompetente Beratung ist doch auch erstmal ein möglicher Schritt. ;)

Interessant finde ich die Frage, ob der Arbeitgeber das Urheberrecht für alle zukünftigen Verwendungszwecke der fertig gestellten Arbeiten auch über die Zeit des Arbeitsverhältnis hinaus beachten muß (wovon ich ausgehe)? Dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitgeber gehen, liegt nahe. Aber sofern da vertraglich nichts Spezifisches vereinbart wurde, müßte der Arbeitgeber dann doch bei jeglicher Modifikation bezüglich einer späteren Verwendung der erstellten Materialien beim Urheber vorstellig werden, oder ist das in den Verwertungsrechten geregelt?

Ansonsten habe ich das hier ausfindig gemacht:



VG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

AmbIT

Noch nicht viel geschrieben

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Hi Frank,

die Frage die für deine Frage (sorry komischer Satz :) ) finde ich wichtig wäre lautet: Ist hier überhaupt ein Urheberrecht entstanden? Denn nicht jedes Foto was man schiesst hat automatisch ein Urheberrecht. Dazu gibt es hier eine aufklärende Lektüre: UrhG - Einzelnorm . Demnach ist es sehr fragwürdig, ob ich von einem Foto auf dem ich z.B. einen Stuhl fotogrfiert habe direkt auch ein Urheberrecht besitze. Denn die Definition und auch der Name Urheberrecht sagen aus, dass man geistig etwas erschaffen muss. Das damit entstandene Urheberrecht ist sowieso nicht übertragbar. Man kann dann lediglich Nutzungsrechte vergeben die man auch beschränken kann (Zum Thema Nutzungsrecht gibt es bei Wikipedia einen sehr guten Artikel). Wenn ich nun aber in Auftrag von...
ein Foto schiesse ist das für mich keine geistige Schöpfung, wobei auch hier sicher wieder die Grenzen sehr eng bei einander liegen. *Pling* Aha! Deswegen muss man Jura studieren ;)

Aber mich würde auch interessiren, was die Millarden von hier angemeldeten Fotografen ;) dazu sagen können, denn sie erstellen doch täglich Fotos von diesem und jenen.

Ihr habt doch sicher Erfahrungen mit solchen Fällen, oder?

Gruß
Maik
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Hallo Maik,

Du hast natürlich recht, es muß natürlich geklärt sein, ob das Werk, um das es geht, überhaupt ein Urheberrecht im juristischen Sinne hat, gar keine Frage. Und was die Beurteilung bezüglich der sog. Schöpfungshöhe angeht, nun...da streiten sich wohl auch die "Fachleute" von Fall zu Fall. Ein äußerst schwammiges Gebiet, juristische Unschärfe sozusagen...:D

Würde mich auch freuen, mehr dazu zu erfahren.


VG
Frank
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Schön und gut, aber meine Frage war, ob die Nutzungsrechte des Arbeitgebers auch die spätere Modifikation des ursprünglich erstellten Materials mit einbeziehen, immer vorausgesetzt, dass ein Urheberrecht besteht? Es macht meines Wissens nach einen Unterschied, ob man ein Werk nutzt wie es ist, oder ob man es verändert weiterverwendet?

die frage nach der schöpfungshöhe stellt sich so auch gar nicht, das hat denyo bereits festgehalten.
Und genau in diesem Zusammenhang (Modifikation) ist es möglicherweise durchaus von Bedeutung, ob eine gewisse Schöpfungshöhe und ein damit einhergehendes Urheberrecht erzielt wird.



VG
Frank
 

aring

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Hi Frank,

die Frage die für deine Frage (sorry komischer Satz :) ) finde ich wichtig wäre lautet: Ist hier überhaupt ein Urheberrecht entstanden? Denn nicht jedes Foto was man schiesst hat automatisch ein Urheberrecht. Dazu gibt es hier eine aufklärende Lektüre: UrhG - Einzelnorm . Demnach ist es sehr fragwürdig, ob ich von einem Foto auf dem ich z.B. einen Stuhl fotogrfiert habe direkt auch ein Urheberrecht besitze. Denn die Definition und auch der Name Urheberrecht sagen aus, dass man geistig etwas erschaffen muss. Das damit entstandene Urheberrecht ist sowieso nicht übertragbar. Man kann dann lediglich Nutzungsrechte vergeben die man auch beschränken kann (Zum Thema Nutzungsrecht gibt es bei Wikipedia einen sehr guten Artikel). Wenn ich nun aber in Auftrag von...
ein Foto schiesse ist das für mich keine geistige Schöpfung, wobei auch hier sicher wieder die Grenzen sehr eng bei einander liegen. *Pling* Aha! Deswegen muss man Jura studieren ;)

Aber mich würde auch interessiren, was die Millarden von hier angemeldeten Fotografen ;) dazu sagen können, denn sie erstellen doch täglich Fotos von diesem und jenen.

Ihr habt doch sicher Erfahrungen mit solchen Fällen, oder?

Gruß
Maik

Hallo Maik,

Du hast natürlich recht, es muß natürlich geklärt sein, ob das Werk, um das es geht, überhaupt ein Urheberrecht im juristischen Sinne hat, gar keine Frage. Und was die Beurteilung bezüglich der sog. Schöpfungshöhe angeht, nun...da streiten sich wohl auch die "Fachleute" von Fall zu Fall. Ein äußerst schwammiges Gebiet, juristische Unschärfe sozusagen...:D

Würde mich auch freuen, mehr dazu zu erfahren.


VG
Frank

Hallo Maik,
ich bin Bildschaffender. Ich arbeite in einem Angestelltenverhältniss und ich erledige ebenso auch Auftragsarbeiten. Zu all diesen Tätigkeiten und den sich daraus ergebenden
Resultaten (Bildern) nehme ich für mich in Anspruch, dass es mein geistiges Eigentum ist,
an dem ich ausschließlich das Urheberrecht habe. Und das ist nicht veräusserbar.
Die im Rahmen des Angestelltenverhältnisses entstandenen Bilder liegen mit uneingeschränkten Nutzungsrechten beim Arbeitgeber, nicht jedoch die Urheberschaft.
Der gute Ton gebietet es natürlich, dass im Falle einer Nutzung der Arbeitgeber den Urheber der Arbeit nennt. Darauf hat er uneingeschränkt Anspruch. Die Frage, die sich stellt, ist ja die nach der Durchsetzbarkeit des Anspruchs. Klar kann der Urheber das verfolgen, er wird auch Recht bekommen, aber darf dann im Anschluss daran seine Fotos für jemand anderen machen.

FG Alexander
 

grmblfx

Noch nicht viel geschrieben

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist das abhängige Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend. Im Regelfall sind damit die uneingeschränkten Nutzungsrechte abgetreten. Es sei denn, man hat eine andere Regelung getroffen, die dann nachzuweisen ist.

Die Einhaltung dieser Regel ist nicht immer ganz leicht. Wir arbeiten z.B. mit diversen externen Grafik-Büros zusammen, die z.T. "gezwungen" werden müssen, die offenen Daten für Projekte an uns auszuhändigen. Das ist die andere Seite der Medaille.

Die Übernahme des Artworks in sein eigenes Portfolio sollte dagegen – in Absprache mit dem Auftraggeber – möglich sein.

ich weiß, dass das situationsbedingt nicht immer möglich ist, aber solche Dinge sollten vorher geklärt werden.
 

Babamungipa

grumpy

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

er kann ......nachträglich aber kaum die urheber-nennung erzwingen.

Yep. Ich fürchte, Du hast recht. Das Nennungsrecht ist ohnehin in der Praxis sehr ausgehöhlt (nimm bloß z.B. Filmabspänne im TV), und hier kommen noch die Umstände des Einzelfalls hinzu....
 
F

Factorinskij

Guest

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Erstmal:
Danke an ALLE! Danke... weil Ihr Euch mit meinem eher unbedeutenden Problem auseinander gesetzt habt.
Zum anderen finde ich es gut, das meine Frage eine angeregte Diskussion angestossen hat.
Zu mir selbst: Es hätte mir durchaus gereicht unter dem jeweiligen Bild eine klitzekleine Nennung zu bekommen.
WAS mich dieses Problem überhaupt hat schildern lassen, ist eher die immense Arroganz, mit der mich diese "Chefin" hat abfahren lassen: "Tja... ich habe Dich bezahlt... also; Da ist die Tür! Ich will nichts mehr davon hören!"
Dazu muss ich sagen, das dort auch andere Menschen für 1,50 Euro (so genannte AGHs - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandtsentschädigung) sehr qualifizierte Arbeit abliefern. Sei es als Hausmeister (gelernte Schreiner, Elektriker, Schlosser) oder Mädels in der Cafeteria... Aber es geht hier um das Urheberrecht... da will ich das Thema "staatlich erlaubte Ausbeutung" nicht ausweiten.
Es ist nur... schlichtweg traurig... wenn man zum einen mitbekommt wie die Regierung um einen Mindestlohn diskutiert, und zum anderen dann Menschen nicht mal im echten Krankheitsfalle Lohnfortzahlung bekommt, da es ja kein Lohn IST, sondern "nur" eine Aufwandtsentschädigung! Ich zB. habe soeben 3 Tage Urlaub genommen, weil ich 39 Fieber habe... so bekomme ich wenigstens für diese Tage meine 1,50 pro Stunde.
Zurück zum Urheberrecht: Ich werde meine Sachen mal in den nächsten Tagen auf meine Page uppen, damit Ihr Euch selbst ein Bild machen könnt (was für eine Formulierung) um was es hier geht.
Danke nochmals... für Eure rege Anteilnahme. In 8 Wochen hat "der Mohr eh seine Schuldigkeit getan...". Dann muss ich anderen Arbeitslosen Platz machen...
Bis später,
Factorinskij
 
R

rechtambild

Guest

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Hallo, der Arbeitgeber kann das Urheberrecht niemals erlangen, er erlangt allerhöchstens die Nutzungsrechte. Das Namensnennungsrecht ist umstritten, aber es bestehen wohl ziemlich gute Chancen, dass man mit Hilfe eines Anwalts dieses Recht geltend machen kann - wenn sonst nix hilft. Dieses Recht ergibt sich aus § 13 UrhG. Der Fotograf muss auf / an seinem Foto anmerken dürfen von wem dieses stammt. Er kann aber darauf verzichten - das muss aber wohl zumindest schriftlich vereinbart werden. Das nur in Kürze ...unsere Website wurde ja schon von Picturehunter angesprochen. Wir haben bei uns auch zu genau dieser Problematik einen Artikel verfasst. Und damit ich nun nicht alles wiederholen muss :) : Das Recht am Bild im Dienst- oder Arbeitsverhältnis – Recht am Bild
 

gina1

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

@factorinskij
Egal, wie sich das rechtlich verhält: Wenn eine Agentur Dich für einen so lächerlichen Lohn beschäftigt (was ja heutzutage nicht selten ist) und Dir dann noch diesen kleinen Gefallen verwehrt, ist es das nicht wert, für die weiterhin seine Kreativität voll und ganz einzusetzen!
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Nein...... - ein Copyright gibt es in Deutschland nicht.

Hier gibt es das Urheberrecht und das hast du wenn deine Werke eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen (bei einfachen Portraits zumindest fragwürdig)...

Urheberrecht hin oder her - die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis entstandene Werke die Nutzungsrechte uneingeschränkt auf den Arbeitgeber übergehen.


Sorry, das ist zum Teil Unsinn.

Zum einen besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Hilfeempfänger und der Drogenberatung - ein 1-Euro Job begründet kein Arbeitsverhältnis (siehe Rechtsprechung des BSG und BGH)- zudem dürfte hier in Frage gestellt werden, ob hier überhaupt die Gemeinnützigkeit vorliegt, die zwingend erforderlich ist bei der Bewertung des 1-Eurojobs.

Die Schöpfungshöhe ist ganz klar beim Erstellen eines oder mehrere Potraits erreicht. Zumal hier der TO angibt, dass er diese selbst und mit seinem Werkzeug erstellt hat.

Die Urheberrechte liegen hier ohne Zweifel beim TO. Die Nutzungsrechte werden nicht automatisch damit abgetreten, dass die diesbezüglichen Werke in diesem Falle etwas mit der Drogenberatung zu tun haben oder dort auf dem Rechner, in deren Räumlichkeiten skaliert wurden.

@ TO

Geh zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungschein für einen Rechtsanwalt geben. Damit schaffst du dir schnell Klarheit. Aus deiner Position ist auch in einem evtl. Verfahren eine Prozesskostenhilfe machbar, die Vorraussetzungen erfüllst du als Hilfeempfänger. Ob und auf was du Klagen könntest, wirst du dann selbst entscheiden.


Ergänzung:

Klagen muss der TO ggf. gegen seinen Leistungsträger, da dieser 1-Euro Job vermutlich rechtswidrig ist und ihm so der Lohn für die regulär geleistete Arbeit eines selbständigen Fotografen/Designers (Art und Umfang der Arbeiten) zusteht. Hier ein Beispiel des Bundessozialgerichtes: http://www.zeit.de/karriere/2011-04/urteil-tariflohn-eurojob
 
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