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Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Lapper22

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

hallo zusammen,

finde das thema sehr interessant und habe auch mal google um hilfe gebeten.

das pdf war zwar aus dem jahr 2010, wird sich aber bestimmt nicht viel geändert haben:

ja hab gerade das hier zu gefunden
icon_nick.gif

gruß sven

Ich habe mal den Link von Jenni setzt. Hansa
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fotografie

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Ich stimme mit HansHansa dahingehend überein, dass es ein generelles Fotoverbot für Bahnanlagen aufgrund eines Militärgeheimnisses nicht mehr gibt -> Militärgeheimnis | Wikipedia Es dürfte sich also nur auf das Verbot beschränken, militärische Anlagen die deutlich als solche zu erkennen und auch gekennzeichnet sind, abzubilden. Manche europäische Flughäfen, wie der Flughafen Charles de Gaulle in Paris, verbieten das Fotografieren auch. Aber das führt vom Thema weg.

Grundsätzlich kann fragen ja nicht schaden.
Bei meinen Recherchen dazu, habe ich, gerade zu der Fotogenehmigung, die hier verlinkt wurde, folgenden Eintrag gefunden:
Der Autor dieses Eintrags äußert dort:
http://streetfiles.org/groups/security-office/topic/89206 schrieb:
In anderen Foren tauchte folgende PDF auf, die zwar nicht echt ist. Der Inhalt soll aber mit dem Inhalt der Mitteilung übereinstimmen, wie von verschiedenen Seiten bestätigt wurde.
Im Folgenden wurde dort der Wortlaut einer geschäftlichen Mitteilung der Deutschen Bahn zitiert (bitte nachlesen).

Das stellt jetzt von mir keine Empfehlung oder ähnliches dar - dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! (Das bleibt Sache eines Rechtsanwalts.)

Ich dachte nur, dass dies vielleicht wichtig für dieses Thema sein könnte...

Lieber Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

dmtaucher

Aktives Mitglied

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Hallo, ich habe schon zu DDR-zeiten Bahnhöfe fotografiert und nie Ärger bekommen.
Selbst das PDF DB von Jenni, mit der Einschränkung bei der Nutzung von techn. Zubehör, wird in der Regel nicht so stringend durchgestzt. Du darfst nur den normalen Personenverkehr auf Bahnsteig und im Innenbereich (Hallen, Durchgänge)nicht behindern. Ansonsten wird das Gott sei Dank recht locker gehandhabt.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Ich kann ja morgen mal schauen, ob ich das Original zu
" Geschäftlichen Mitteilung ( Ausgabe Nr.3 vom 19. Januar 2001) "
finde.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

@HansHansa hast du eventuell Kontakt zur Bahn? (weil es in dem von mir verlinkten Beitrag hieß, dass diese Mitteilungen im Internet nicht frei verfügbar wären...)

Keine Ahnung, warum dies gerade unter der papua-neuguineischen Version der Wikipedia auftaucht, aber dort fand ich -> das.
Wenn du das Original findest, wäre das sicher sehr lohnenswert, da es das Ganze mal aufklären könnte.

Lieber Gruß
 

Lapper22

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

sorry, den link von jenni hatte ich anscheinend übersehen. :rolleyes:

hatte gerade meinen onkel mal angerufen (ehemaliger bahner), er war auch der meinung, es sei kein problem. vorrausgesetzt, es sind keine kommerziellen aufnahmen und alle sicherheitspunkte wären berücksichtig... aber eine rechtliche grundlage habe ich auch leider bisher nicht gefunden..

gruß sven
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

@HansHansa hast du eventuell Kontakt zur Bahn? (weil es in dem von mir verlinkten Beitrag hieß, dass diese Mitteilungen im Internet nicht frei verfügbar wären...)

Ja, und ja ich darf/muß auch in diese Mitteilungen offiziell einsehen.
Zur Not rufe ich in Berlin oder Stuttgart an, sind alles nette und freundliche Mitarbeiter.
 

Schuetzi1973

Schützi

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Vielen Dank für die angeregten Diskussionen, welche mir sehr hilfreich sind!
Ich habe auch mal bei der Bahn angerufen. Die meinten, man könne Bahnhöfe zu komerziellen Zwecken nur von öffentlichen Bereichen aus fotografieren, also man darf nicht auf dem Grundstück der Bahn stehen. Des Weiteren sollte man aufpassen, Züge dürfen evtl. nicht auf den Fotos zu sehen sein.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Du mußt hier unterscheiden:
Bahnhof ist ein öffentlichen Bereichen - da im groben Sinne keine Gefahr aus dem Bahnbetrieb besteht (bis zur weißen Linie auf den Bahnsteigen).
restliche Bahnanlagen kein öffentlicher Bereich - da Gefahr aus dem Bahnbetrieb besteht (Lebensgefahr).

Wer hat Dir denn diese Auskunft gegeben? (Zur Not per PN)
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Ich schaue die Tage mal, ob ich eine verbindliche und schriftliche Auskunft bekomme.
Ich sage es aber auch gleich, diese wird sich nur beziehen auf Anlagen der DB AG, die für den Publikumsverkehr frei zugänglich sind.
Dieses wären Bahnhöfe im Besitz der DB AG (es gibt aber auch Bahnhöfe in Privatbesitz), diese Bahnhöfe haben einen öffentlichen Zugang, Ende Bahnsteig und weiße Linie (auf Bahnsteig) ist schluß.

Für den Rest gilt: "Betriebsgelände - Betreten für unbefugte Personen verboten!"
Der Rest wird regieonal entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

keine ahnung ob das zuvor schon gepostet wurde ...



"Informationen für Hobbyfotografen und –filmer" von der Deutschen bahn ... hab ich mir irgendwann mal hier im forum rauskopiert ...
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Grundsätzlich kann fragen ja nicht schaden.
Bei meinen Recherchen dazu, habe ich, gerade zu der Fotogenehmigung, die hier verlinkt wurde, folgenden Eintrag gefunden:
Der Autor dieses Eintrags äußert dort:
http://streetfiles.org/groups/security-office/topic/89206 schrieb:
In anderen Foren tauchte folgende PDF auf, die zwar nicht echt ist. Der Inhalt soll aber mit dem Inhalt der Mitteilung übereinstimmen, wie von verschiedenen Seiten bestätigt wurde.
Im Folgenden wurde dort der Wortlaut einer geschäftlichen Mitteilung der Deutschen Bahn zitiert (bitte nachlesen).

Darum mal etwas offizielles kümmern.
 

hash2k2

Noch nicht viel geschrieben

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

kurze frage aus interesse.
so ein fotoerlaubnis, holt man die sich schriftlich? gibts da irgendein standartschirftstück?
als professioneller fotograf hätte man dann nach einigen jahren ja sicher ein paar ordner voll.
 

luhaddy

Noch nicht viel geschrieben

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Hallo Schützi!

Ich habe hier einen offiziellen Auszug aus den geschäftlichen Mitteilungen Nr. 3 vom 19. Jan. 2001 der DB zur "Foto- und Filmgenehmigung dür Hobbyfotografen und -filmer".

Verantwortlich gezeichnet hat diese Mitteilung
-----

Über diese Angaben müsste man eigentlich an jetzt genauere und gültige
Aussagen zum Fotografieren gelangen.
Das Ergebnis wäre sicher für hier alle interessant.

Viel Erfolg Luhaddy

Ich habe mal die Adresse rausgenommen. Hansa
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Über diese Angaben müsste man eigentlich an jetzt genauere und gültige
Aussagen zum Fotografieren gelangen.
Das Ergebnis wäre sicher für hier alle interessant.
Hallo @luhaddy,
in der Tat wäre es für uns alle von Interesse. :)
Daher mal die Frage, was steht denn nun drin in diesen "Geschäftlichen Mitteilungen Nr. 3 vom 19. Januar 2001"?
Woher stammt dieses Dokument?

HansHansa wollte sich demnächst auch mal offiziell darüber informieren...
Aber wenn du über den Wortlaut verfügst, könntest du uns alle daran teilhaben lassen?

Lieber Gruß
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Vielleicht muß er ihn abtippen, ich habe ihn jetzt elektronisch. ;-)

Kurzes Update, das aus 2001 ist nichtmehr gültig, ich bekomme jetzt mal die aktuelle Version und man darf sie veröffentlichen.

Hier die offizellen Dokumente:





Ansprechpartner für gewerbliche Aufnahmen:
 
Zuletzt bearbeitet:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Vielen Dank HansHansa für deine Recherchen und für die aktuellen Dokumente! :daumenhoch:

Also aber nicht vom Stativ aus fotografieren? (Fluchtwege freihalten, Hindernis, etc.)

Lieber Gruß
 
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