Es irritiert mich ein wenig, daß in einem Gewerbe, in dem Urheberrecht, Bildrecht, und sonstige Vervielfältigungsrechte recht groß geschrieben werden (sollten), das Recht der abgelichteten Person hier nichts zu gelten haben soll.Sicher, Kunst darf alles. Als Kunst. Aber nicht als Veröffentlichung. Weder der Erwerb einer Kamera noch ein akademischer Abschluß einer Kunstakademie berechtigt dazu, "Kunst!" zu proklamieren und sich über geltendes Recht zu stellen. Frei nach Rosa Luxemburg, meine Freiheit endet dort, wo die des Anderen beginnt. Wenn ich als Fotograf von Kunden und der sozialen Medienlandschaft erwarte, daß sie meine Rechte als Fotograf achtet, ist es nur mehr als Recht und Billig, daß ich den selben Respekt gegenüber den von mir abgelichteten Personen entgegenbringe. Besonders, wenn das Werk veröffentlicht wird, und erst recht, wenn damit Geld verdient wird.Und ganz nebenbei: Es ist für mich persönlich das Mindestmaß an Höflichkeit, zu fragen. Und wie beim Sex: Nein heißt Nein.So, genug der Flames für heute, runterkomm, runterkomm....für das Genre der Street Photography ist es schade, ich kann mich meinem Vorredner anschließen, daß es eventuell auch bei einer Abmahnung hätte bleiben können. Allerdings kenne ich weder die genauen Umstände noch das juristische Vorspiel der ganzen Geschichte, und ob es nicht schon den ein oder anderen Schriftwechsel gegeben hat. H. Cartier- Bresson hätte gewiss seine Schwierigkeiten gehabt, in der heutigen Ära zurecht zu kommen, aber irgend was sagt mir, er hätte sich davon nicht aufhalten lassen. Dann nimmt man halt eine Zillion Verträge mit und lässt sie unterschreiben. Oder lässt sich die Namen geben. Und so am Rande: wenn abgelichtete Personen hier schon extrem negativ drauf sind, warte erst mal ab, wie sie drauf sind, wenn sie ihr Konterfei in einer Ausstellung wiederfinden...Just my 2 cents...