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Das verstehe wer will!

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Wie der Titel sagt, ich verstehe das überhaupt nicht, :confused:

Zitat aus einer lokalen Tageszeitung:

Abends nach 22 Uhr an der Tanke. Vor mir steht ein Mann an der Kasse mit Chips, einem Sixpack Bier und einer Flasche Wodka.
Der Tankwart: "Sind Sie mit dem Auto da?"
Der Mann: "Nein, ich bin zu Fuß da!"
Der Tankwart: "Dann darf ich Ihnen Bier und Wodka nicht verkaufen."
Der Mann: "Warum nicht?"
Der Tankwart: "Weil Sie nicht mit dem Auto da sind."
Der Mann: "Hä? Also man darf nur Alkohol kaufen, wenn man mit dem Auto kommt?"
Der Tankwart: "Genau. Ich darf laut Gesetz Alkohol nach 22 Uhr nur an Personen verkaufen, die mit dem Auto kommen."
Der Mann: "Wieso?"
Der Tankwart: "Der Gesetzgeber erlaubt, dass ich einem Autofahrer alles verkaufen darf, was er zur Weiterfahrt benötigt. Fragen Sie mich um Gottes Willen bitte nicht, warum dazu auch Alkohol gehört! Aber Personen die ohne Autos kommen, darf ich nur bis 22 Uhr Alkohol verkaufen!"

Was hält Ihr denn davon? ... :oops:
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Wenn dich jemand fragt, bist du mit dem Auto da, dann sagst du gefälligst: JA…!

…haben Sie eine Payback-Karte ? :teufel2:
 
Was hält Ihr denn davon?
Die Erklärung ist ganz einfach. Es werden Regeln eingeführt, um das unkontrollierte Offenhalten von Geschäften, die ansonsten reglementierte Geschäftszeiten haben, zu vermeiden. Um Autofahrern, die eben unterwegs Bedarf an dem einen oder anderen Lebensmittel haben trotzdem den Einkauf zu ermöglichen, ist solchen der Einkauf erlaubt. Es gibt auch an Bahnhöfen Lebensmittelläden, die außerhalb der für Lebensmittelgeschäfte vorgesehenen Zeiten z.B. kein Waschpulver o.ä. verkaufen dürfen. Oft sind diese Bereiche sogar baulich gesperrt. Ein Bahnreisender wird ja auch im Zug nicht gerade Wäsche waschen.
Ich werte das nicht und möchte darüber auch keine Diskussion führen. Es ist eben so, dass man etwas auch der Sicht anderer betrachten muss, die auch Interessen haben.
Und Regeln sollen ja das Zusammenleben erleichtern und möglichst einem Interessensausgleich dienen. Dass sich viele nicht daran halten, sie umgehen oder durch seltsame Auslegungen für sich einen Vorteil herausschlagen wollen, ist ja auch bekannt. Oder nicht?
 
G

Gelöschtes Mitglied 225162

Guest

*Ein Bahnreisender wird ja auch im Zug nicht gerade Wäsche waschen*
...fahr mal von Moskau bis Hongkong mit der Transsib...da weiste was abgeht...
 

Annihilator

Nicht mehr ganz neu hier

Ich muß mal wieder widersprechen, zumindest für den Teil Baden-Württemberg.

Ein Alkoholverkaufsverbot gilt in BW nur für Tankstellen ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Imbiss-Betrieb. Denn der Landesgesetzgeber hat die vorgefundenen gaststättenrechtlichen Regelungen über den "Gassenschank" mit dem LadÖG schließlich nicht geändert. Ein Alkoholverkaufsverbot könne daher nur für Tankstellen ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Imbiss-Betrieb gelten, ob er nun mit dem Auto da ist oder nicht.

Gruß A
 

hwcux

Noch nicht viel geschrieben

Bei dem Gesetz war ein Logiker am Werk:
kein Auto = keine 18
keine 18 = kein Alkohol
also:
kein Auto = kein Alkohol

Und die 22 Uhr kommen von der Kinder-Sperrzeit:
unter 18 = vor 22 Uhr zu Hause sein
über 18 = nach 22 Uhr noch auf Piste und man hat ein Auto (siehe oben)
 
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