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Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt

Nun ist es amtlich. Eine klare Mehrheit im EU-Parlament hat die Urheberrecht-Erweiterung abgelehnt.

Panoramafreiheit_bleibt.jpg

⌙  Bildquelle: pixabay

Wie ich letzte Woche schon berichtete, ging es darum, dass Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr ohne Genehmigung des Architekten oder der Stadt fotografiert und verbreitet werden dürfen. Dieser Vorschlag wurde nun von einer klaren Mehrheit abgelehnt.

Heute fand die Abstimmung statt.

In Deutschland und den meisten Staaten der EU sind also weiterhin Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke. In Belgien, Frankreich, Italien, Griechenland und Luxemburg gilt diese Panoramafreiheit nicht, was aber bisher auch schon so war.

Der Entschluss der heutigen Abstimmung ist noch nicht bindend, denn der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz kommt erst im Herbst diesen Jahres von der EU-Kommission.

Es darf also aufgeatmet werden und dieser Krimi hat nun vorerst ein Ende.

 

Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt

MAPESoft

Papa Razzo

Ich würd mich nicht zu früh freuen.Für Österreich und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit.So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.
 

Naila

Naschkatze

Ja, das habe ich mit dem Satz, dass die Panoramafreiheit nicht in Frankreich (und den weiteren aufgezählten Ländern) gilt, ausgedrückt. Dort ist sie nach wie vor eingeschränkt - zB in Form des Verbotes, den Eifelturm nicht bei Nacht in Beleuchtung fotografieren zu dürfen.
 

Jupiter

Noch nicht viel geschrieben

Nicht ganz richtig dargestellt:Der Eiffelturm darf fotografiert werden. Nur die Veröffentlichung der gemachten Fotos und Videos ist rechtlich besonders:http://www.toureiffel.paris/images/PDF/reglement/visiting%20conditions%20eiffel%20tower_eng.pdfArtikel 36 und 37,siehe auch dieser gute Artikel:Auszug: "Über die Verbreitung nächtlicher Eiffelturmbilder wacht hier die Betreibergesellschaft SETE. Solange jemand entsprechende Videos und Fotos ohne finanzielle Absichten verbreitet – wie etwa in einem privaten Blog oder in sozialen Netzwerken – fordert sie regelmäßig nur, sie mit dem Zusatz „copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ zu versehen. Sie könnte aber auch die Unterlassung und Schadensersatz verlangen – womit bei kommerzieller Nutzung solcher Nachtaufnahmen durchaus zu rechnen ist..."Quelle: http://www.ksta.de/recht/urheberrecht-warum-fotos-vom-eiffelturm-teuer-werden-koennen,21117296,29726088.htmlFür den persönlichen Bedarf ohne Veröffentlichung also alles kein Thema.
 

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

Irgendwie erinnert mich das ganze an die PKW-Maut hier in Deutschland... Erst schrie nur Einer: will das! und alle anderen schrieben: Nicht mit uns! und jetzt? Kämpfen sie darum, die einzuführen. Ich warte auf den Herbst und hoffe, der Gesetzentwurf wird vorher veröffentlicht...
 
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