⌙ Bildquelle: pixabay
Wie ich letzte Woche schon berichtete, ging es darum, dass Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr ohne Genehmigung des Architekten oder der Stadt fotografiert und verbreitet werden dürfen. Dieser Vorschlag wurde nun von einer klaren Mehrheit abgelehnt.
Heute fand die Abstimmung statt.
In Deutschland und den meisten Staaten der EU sind also weiterhin Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke. In Belgien, Frankreich, Italien, Griechenland und Luxemburg gilt diese Panoramafreiheit nicht, was aber bisher auch schon so war.
Der Entschluss der heutigen Abstimmung ist noch nicht bindend, denn der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz kommt erst im Herbst diesen Jahres von der EU-Kommission.
Es darf also aufgeatmet werden und dieser Krimi hat nun vorerst ein Ende.