Ich darf hier einmal einen EU Parlamentsabgeordneten zitieren. Das Schreiben ist die Antwort auf die Nachfrage von Berufsfotograf August Lechner:Hier eine Stellungsnahme vom Eu abgeordneten: Sehr geehrter Herr Lechner!Danke für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an europapolitischen Themen. Als Justizsprecher der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament darf ich Ihnen im Namen aller ÖVP-Abgeordneten im EU-Parlament antworten.Zunächst möchte ich einmal beruhigend ausführen, dass es bei dem fraglichen Text um einen so genannten "Initiativbericht" geht – das heißt: es liegt dem EU-Parlament in diesem Punkt KEIN GESETZ zur Abstimmung vor; es geht vielmehr um eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Thema Urheberrechte und Copyright, bevor die Europäische Kommission möglicherweise im Herbst einen EU-Gesetzesvorschlag zum Urheberrecht vorlegen wird. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments im nächsten Plenum im Juli hat also KEINERLEI AUSWIRKUNGEN auf österreichisches Recht.Bevor ich auf die konkrete Textstelle, die Anlass Ihrer Sorge scheint, eingehe, erlaube ich mir, grundsätzlich noch voraus zu schicken, dass es der Europäischen Volkspartei als größter politischer Kraft im Europäischen Parlament ein besonderes Anliegen ist, Urheber, Künstler, Autoren und Verwerter vor der kommerziellen Ausbeutung ihrer Werke ohne deren Einwilligung zu schützen.Ein Beispiel: ein Fotograph kann nicht einfach in einer Ausstellung Skulpturen eines Künstlers ohne dessen Einwilligung fotografieren und dann die Bilder auf seine Homepage stellen, wo er sie kommerziell verwertet. Der Künstler, der die Skulpturen geschaffen hat, muss einen Anspruch auf Abgeltung so einer kommerziellen Verwertung haben. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Ausstellung nicht in einem Museum, sondern zum Beispiel vor dem Museum stattfindet. Umgekehrt: steht vor dem Museum, auf einem öffentlichen Platz, zum Beispiel dauerhaft eine Skulptur eines Künstlers, kann es nicht verboten sein, diese Skulptur zu fotografieren; erst recht dann nicht, wenn das Bild dann gar nicht kommerziell verwertet wird.Ich will anhand dieser Beispiele also einmal voranschicken: Ja, ich stehe dazu, dass jemand, der/die ein künstlerisches Werk schafft, auch Anspruch auf die kommerzielle Verwertung desselben haben muss. ABER: es gibt hier (wie meistens im Rechtsbereich) wichtige Abgrenzungsfragen, die es präzise zu klären gilt.So weit sind wir aber noch nicht – es handelt sich ja wie eingangs ausgeführt beim zur Abstimmung stehenden Text nicht um einen Rechtstext, sondern um eine allgemeine, grobe Positionierung des Europäischen Parlamentes.Zum konkreten Text: Ja, ich stimme mit Ihnen überein, dass der vom Rechtsausschuss des Europaparlaments mehrheitliche angenommene Textpassus zu weit geht. Wie schon dargestellt: eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Der von einem französischen liberalen Abgeordneten eingebrachte Textpassus, der nun dem Gesamtparlament vorgelegt wird, geht eindeutig zu weit und lässt die nötige Abgrenzung, die ich an oben genannten Beispielen zu illustrieren versuchte, vermissen.Als Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei werden wir daher bei der Abstimmung am 10. Juli gegen den fraglichen Passus zur Einschränkung der Panoramafreiheit stimmen.Ich hoffe, Ihre Bedenken und Sorgen damit ausräumen zu können und verbleibe mit dem Angebot, dass Sie sich bei weiteren Fragen natürlich gerne melden können,Mit freundlichen Grüßen,Heinz K. Becker