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Einschränkung des Gesetzes zur Panoramafreiheit

Die EU droht, das Urheberrecht für das Fotografieren in der Öffentlichkeit zu verschärfen. Gut für die Anwälte - schlecht für Fotografen, Bildjournalisten und natürlich auch die Hobbyknipser.

Panoramafreiheit.jpg

⌙  Bildquelle: pixabay

Gebäude und dauerhafte Kunstwerke sollen künftig nur noch unkommerziell verbreitet werden dürfen.

Folgenden Abschnitt hat der Rechtsausschluss zu Änderung der Urgeberrechtsgesetzgebung in der EU vorgeschlagen:

Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Konkret bedeutet dass, das man sich für das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden eine Genehmigung vom Architekten/Künstler, vom aktuellen Rechteinhaber oder einer Verwaltungsstelle einholen muss. Bisher kann man Bilder von Sehenswürdigkeiten, die öffentlich zugänglich sind, schießen und auch veröffentlichen.

Das neue Gesetz würde dann auch das Bilder bei sozialen Netzwerken hochladen betreffen, denn diese gelten auch als kommerzielle Plattformen.

Wer dagegen ist, kann in dieser Petition "unterschreiben" (ob es was bringt, ist eine andere Sache):

» Petition - Save the Freedom of Photography

Am 9. Juli werden die Abgeordnetetn des EU-Parlaments über den Entwurf abstimmen.

Einen entsprechenden Thread hier im Forum gibt es bereits auch:

» Forenthread zum Thema

Aber ihr dürft auch gern hier in den Kommentaren mitdiskutieren, was ihr davon haltet. Vielleicht ist ja auch jemand dafür, findet es gut, dann würden mich die Argumente interessieren. Ich bin gespannt auf eure Meinungen!

Eure Jenny

 

Einschränkung des Gesetzes zur Panoramafreiheit

ackermaennchen

Normalo

Teammitglied
Ich darf hier einmal einen EU Parlamentsabgeordneten zitieren. Das Schreiben ist die Antwort auf die Nachfrage von Berufsfotograf August Lechner:Hier eine Stellungsnahme vom Eu abgeordneten: Sehr geehrter Herr Lechner!Danke für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an europapolitischen Themen. Als Justizsprecher der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament darf ich Ihnen im Namen aller ÖVP-Abgeordneten im EU-Parlament antworten.Zunächst möchte ich einmal beruhigend ausführen, dass es bei dem fraglichen Text um einen so genannten "Initiativbericht" geht – das heißt: es liegt dem EU-Parlament in diesem Punkt KEIN GESETZ zur Abstimmung vor; es geht vielmehr um eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Thema Urheberrechte und Copyright, bevor die Europäische Kommission möglicherweise im Herbst einen EU-Gesetzesvorschlag zum Urheberrecht vorlegen wird. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments im nächsten Plenum im Juli hat also KEINERLEI AUSWIRKUNGEN auf österreichisches Recht.Bevor ich auf die konkrete Textstelle, die Anlass Ihrer Sorge scheint, eingehe, erlaube ich mir, grundsätzlich noch voraus zu schicken, dass es der Europäischen Volkspartei als größter politischer Kraft im Europäischen Parlament ein besonderes Anliegen ist, Urheber, Künstler, Autoren und Verwerter vor der kommerziellen Ausbeutung ihrer Werke ohne deren Einwilligung zu schützen.Ein Beispiel: ein Fotograph kann nicht einfach in einer Ausstellung Skulpturen eines Künstlers ohne dessen Einwilligung fotografieren und dann die Bilder auf seine Homepage stellen, wo er sie kommerziell verwertet. Der Künstler, der die Skulpturen geschaffen hat, muss einen Anspruch auf Abgeltung so einer kommerziellen Verwertung haben. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Ausstellung nicht in einem Museum, sondern zum Beispiel vor dem Museum stattfindet. Umgekehrt: steht vor dem Museum, auf einem öffentlichen Platz, zum Beispiel dauerhaft eine Skulptur eines Künstlers, kann es nicht verboten sein, diese Skulptur zu fotografieren; erst recht dann nicht, wenn das Bild dann gar nicht kommerziell verwertet wird.Ich will anhand dieser Beispiele also einmal voranschicken: Ja, ich stehe dazu, dass jemand, der/die ein künstlerisches Werk schafft, auch Anspruch auf die kommerzielle Verwertung desselben haben muss. ABER: es gibt hier (wie meistens im Rechtsbereich) wichtige Abgrenzungsfragen, die es präzise zu klären gilt.So weit sind wir aber noch nicht – es handelt sich ja wie eingangs ausgeführt beim zur Abstimmung stehenden Text nicht um einen Rechtstext, sondern um eine allgemeine, grobe Positionierung des Europäischen Parlamentes.Zum konkreten Text: Ja, ich stimme mit Ihnen überein, dass der vom Rechtsausschuss des Europaparlaments mehrheitliche angenommene Textpassus zu weit geht. Wie schon dargestellt: eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Der von einem französischen liberalen Abgeordneten eingebrachte Textpassus, der nun dem Gesamtparlament vorgelegt wird, geht eindeutig zu weit und lässt die nötige Abgrenzung, die ich an oben genannten Beispielen zu illustrieren versuchte, vermissen.Als Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei werden wir daher bei der Abstimmung am 10. Juli gegen den fraglichen Passus zur Einschränkung der Panoramafreiheit stimmen.Ich hoffe, Ihre Bedenken und Sorgen damit ausräumen zu können und verbleibe mit dem Angebot, dass Sie sich bei weiteren Fragen natürlich gerne melden können,Mit freundlichen Grüßen,Heinz K. Becker
 

ackermaennchen

Normalo

Teammitglied
Eine weitere Stimme von der SPÖ:im Namen der SPÖ- EU Delegation (Eugen Freund, Karin Kadenbach, Josef Weidenholzer und Evelyn Regner) darf ich mich herzlich für Ihr Email zum Thema "Panoramafreiheit" bedanken. Gerne möchte ich Sie über das Thema näher informieren.Am 9. Juli 2015 wird bei der Plenarabstimmung in Strasbourg keine, wie von vielen besorgten Bürgerinnen und Bürgern befürchtete, bindende Europäische Urheberrechtsreform beschlossen. Das Europäische Parlament stimmt lediglich über einen nicht gesetzgeberischen Initiativbericht (Richtlinie zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft") ab. Ziel ist es, der Europäischen Kommission einen Denkanstoß und Empfehlungen für die mit Ende 2015/ Anfang 2016 geplante und in meinen Augen längst überfällige Urheberrechtsreform zu geben. Die S&D- Fraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, wichtige Grundsteine zu legen. Besonders eingesetzt haben wir uns für eine deutliche Ablehnung des Geoblockings, also das Blockieren von Inhalten im Internet aufgrund nationaler Grenzen und eine explizite Ausnahme für Bildungsreinrichtungen wie etwa Schulen und Bibliotheken, um bestmöglichen Zugang zu Information gewährleisten zu können.Der Europäischen Kommission obliegt die tatsächliche Ausarbeitung einer solchen Urheberrechtsnovelle. Dieser Text wird dann von Europäischen Parlament und Rat beraten, verhandelt und gegebenenfalls beschlossen.Die Abstimmung am 9. Juli hat also keine aktuellen Auswirkungen auf österreichisches / deutsches Recht. Die Europäische Union erlebt eine digitale Revolution, die sich auf unser politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben sowie auf unseren Alltag auswirkt. Die derzeit geltende Richtlinie stammt aus dem Jahr 2001 und wird der zunehmenden Digitalisierung nicht mehr gerecht. Für die meisten Europäerinnen und Europäer ist die Verwendung dieser neuen Kommunikationsform bereits ein integraler Teil ihres täglichen Lebens. Durch das Internet ändert sich die Art und Weise, wie wir leben, lernen, arbeiten und kommunizieren.Die europäischen SozialdemokratInnen setzen sich für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen KünstlerInnen, ProduzentInnen, VerfasserInnen, VertreiberInnen und NutzerInnen unter Berücksichtigung der Spannungen zwischen Zugang sowie Verbreitung und Schutz der kreativen Inhalte im Internet ein. Der Zugang zu Informationen soll auch für die technik-fernen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden. Im Bereich der Panoramafreiheit/ Straßenbildfreiheit gibt es derzeit unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. In Österreich und Deutschland genießen wir eine vollständige Panoramafreiheit, sowie in zwölf weiteren Ländern der Europäischen Union. Dies bedeutet in Österreich, dass Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken, wie dem Hundertwasserhaus oder DC Tower in Wien im öffentlichen Raum verwendet und verbreitet dürfen, ohne zuvor irgendwelche Rechte zu klären. Unser Ziel für die Plenarabstimmung am 9. Juli ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, was bei den Verhandlungen im Rechtsausschuss leider noch nicht möglich war. Für jemanden, der ein Foto auf soziale Netzwerke stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Schönbrunn, dem DC Tower oder der Karlskirche aufgenommen wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Wir österreichischen SozialdemokratInnen werden uns für die uneingeschränkte Panoramafreiheit einsetzen. Der Antrag 421 des französischen Liberalen Jean-Marie Cavada, der eine vorherige Erlaubnis des Rechteinhabers bei kommerzieller Nutzung vorsieht, stiftet Verwirrung, wäre für die Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten ein Schritt zurück und trägt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Verwirrung bei NutzerInnen bei. Das darf nicht passieren.Sofern die uneingeschränkte Panoramafreiheit nicht im Plenum angenommen wird, werden wir gegen den kompletten Initiativbericht stimmen. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen unsere Position klar darlegen und verbleibemit freundlichen Grüßen,Evelyn Regner__________________________________Mag.a. Evelyn Regner, MEP60 Rue Wiertz, ASP 13 G 1011047 Brüssel, BelgienTel. 0032-228-47476Fax. 0032-228-49476e-mail: evelyn.regner@europarl.europa.eu
 

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

Ich habe unterschrieben - auch wenn mir klar ist, das dieser Beitrag noch lange kein europäisches Gesetz ist und erst recht noch nicht in den einzelnen Staaten umgesetzt wird. Aber hier ist es wichtig, den Anfängen entgegen zu treten. Auf fb habe ich heute einen Artikel der Zeitschrift "Dogma" gelesen, in welchen kurz die Auswirkungen - sollte es ein Gesetz so wie jetzt geplant geben - für "Normalbürger" abgeschätzt werden. Da werden ja letztlich nicht nur die gewerblichen Fotografen beim jetzigen Bildmachen getroffen... Das betrifft dann alle bereits existierenden Fotos! Auch Stockagenturen und nicht zuletzt Google Earth. Es öffnet den Abmahnanwälten Tür und Tor zu neuen Kampanien gegen alle möglichen Knipser und zwingt die Fotografen, die dem entgehen wollen, die Städte und Gemeinden mit Anfragen zu stürmen u.s.w...Hier der Link zum Artikel: http://www.docma.info/blog/petition-zur-panorama-freiheit-unterzeichnen-jetzt-gleich/
 
G

Gelöschtes Mitglied 511039

Guest

Unterschrieben! Aber mein Grundrecht auf persönliche Entfaltung sehe ich immer mehr schwinden!!!
 

ulli_6

Noch nicht viel geschrieben

Wenn es denn stimmt, dass das Recht diesbezüglich eingeschränkt werden soll, wird sich das wohl sehr positiv auf die Brieftaschen der sogenannten Abmahnungsanwälte auswirken. Dennoch stehe ich auf dem Standpunkt: Gebäude oder Sehenswürdigkeiten, auf den entweder nie ein Urheberrecht lag oder das Urheberrecht bis 1907 ( damals max. 7 Jahre) erhoben, bzw. nach 1907 (max 66 Jahre, später 99) festgestellt wurde, sind heute, so das Recht nicht durch Familie oder Staat in den letzten Jahrzehnten neu auf 99 Jahre festgeschrieben wurde, unterliegen nicht dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland oder der europäischen Union. Es sei denn, es handelt sich um wichtiges Kulturgut, welches dann automatisch mit rechten Dritter belegt ist. Bei Einzigartigen Sehenswürdigkeiten oder Kunstobjekten ist es schon gut, das nicht jeder damit hausieren kann und Veröffentlichungen macht, wann immer und wie immer er will. Aber alles in allem ist das derzeitige Recht gut und ausgereift. In Brüssel aber kümmert man sich lieber darum, wie gekrümmt eine Banane sein muss und welche Maße die Gurke haben sollte bevor sie in den europäischen Handel kommt, als um die wirklich wichtigen Sachen. ;-)
 
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