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Foto-Bildrechte "verkaufen"

E

essdreipro

Guest

die MFM-Liste ist ein guter Anhalt... wie @tdorsch schon richtig anmerkte...

gehe da nicht signifikant unter die angegeben Preise, die hier die Liste als
Anhalt gibt...

'Profis' werden ihre Bearbeitungs-/Arbeitszeit und den prozentualen Anteil
ihrer benötigten Arbeitsmaterialien, PC-Systeme, etc. in Rechnung stellen...

sonst bleiben dir von den ach ja vielen Euros kaum soviel über, um den
Lebenspartner mal schick zu McDo einzuladen...

aber ich denke, Kalkulation sagt dir als Selbstständiger etwas...
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Aber ich weiß immer noch nicht, WAS ich nun verlangen KANN? Außer die reine Zeit für die Aufwendung ...
Wenn Deine Bilder besser gefallen, kannst du auch mehr nehmen. Wenn immer einer gefunden wird, der es Billiger macht, mußt du irgendwann noch Geld mitbringen.

Gutes Argument: Meine Kinder brauchen auch Schulbücher…

Gruß C.
 
Aber ich weiß immer noch nicht, WAS ich nun verlangen KANN?
Du erwartest eine Einschätzung für ein Produkt, das hier im Forum keiner gesehen hat?
Ja, ich bin selbständig - in Deutschland
Wenn Du ein Unternehmer bist, wirst Du doch auch so selbständig sein einen Preis für Dein Produkt festzusetzen, wenn es zu viel ist, wird Dir das der Kunde schon sagen, dann kannst Du ja in Preisverhandlungen einsteigen.
 

virra

lazy lizzard

Wenn Du für die Fotos Geld bekommst, kann Dich jeder Fotograf, der einen Gewerbeschein hat, deswegen anzeigen,
Wo hast du denn diese Erkenntnis her? Also in Deutschland zumindest ist das definitiv nicht so. Schon gar nicht mal, wenn du als Kreativer arbeitest und das Verkaufen von Lizenzen nur hin- und wieder mal geschieht.
Lichtbildner darf sich doch heute jeder Schlupf nennen und Bildchen verkaufen.

Hab mal (ist lange her) einen Bericht über das Thema für aboutpixel:radio gemacht. Wenn du willst, kann ich dir mein 3:30 min Ergebnis ja mal senden. Natürlich bin ich kein Rechtsexperte, aber ich hab damals liebevoll recherchiert … :happy2:
 
Wo hast du denn diese Erkenntnis her?
Ich weiß nicht, in welchem Land Du bist
Wenn man in Deutschland keinen Gewerbeschein benötigt, hast Du Recht. Falls doch, na ja, auch nicht jeder, der mit 100 Sachen durch die Ortschaft fährt wird bestraft, doch wenn jemand Lust auf eine Anzeige hat, schon.
Also, immer erst alles genau lesen, dann erspart man sich das Explodieren.:D
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Wenn man in Deutschland keinen Gewerbeschein benötigt, hast Du Recht.
Ich weiß auch nicht, woher Du Dein Wissen nimmst, aber mit dem genannten Verkauf von Bildern haben Deine Aussagen nichts zu tun. Du wirfst mehrere Dinge durcheinander und es wäre sinnvoll, sich erstmal nach deutschen Regelungen zu erkundigen.

1. Jeder (auch ein Privatmann) kann eine Rechnung stellen. Da könnten auch Nutzungsrechte für Fotos drauf stehen. Etwas differenzierter ist die Ausweisung einer Umsatzsteuer, das darf nicht jeder einfach so machen. Dafür gibt es Regelungen, die hier aber zu weit führen.

2. Eine Gewerbeanmeldung ist lediglich eine Anzeige bei den Behörden, dass Du gewerblich einer bestimmten Tätigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht nachgehst. Außerdem ist es gegenüber Dritten der amtliche Nachweis, dass Du ein Gewerbe ordentlich angemeldet hast. Vom Amt wird in keinster Weise eine berufliche Qualifikation geprüft, es wird nur darauf geachtet, dass bestehende Bestimmungen (z.B. Umweltauflagen) nicht verletzt werden. Wenn Du z.B. einen Handel mit getragener Unterwäsche mit einem Mitarbeiter aufziehst, wird von den Behörden lediglich geprüft, dass der Mitarbeiter beispielsweise eine Toilette im Zugang hat oder Steuern ordentlich erklärt werden.

3. Fotograf ist prinzipiell im Handwerk angesiedelt, Fotografie kann man betreiben ohne einen Gewerbeschein zu haben. Inzwischen darf man sich sogar Fotograf nennen und Fotografie betreiben, ohne das man einen Meisterschein hat. Lediglich für die Ausbildung von Azubis ist ein Meisterschein oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Man konnte früher auch schon Fotografie betreiben ohne in der Handwerkskammer zu sein, durfte sich dann allerdings nur "Fotodesigner" nennen. Ist seit einigen Jahren durch die EU-Harmonisierung aufgehoben.

4. Als Kreativer kann der TE genauso Fotos verkaufen, nur muss er darauf achten, ob er in der Künstler-Sozial-Kasse ist. Diese würde ggf. beim AUFTRAGGEBER entsprechende Beiträge nachfordern. Deswegen sind Künstler bei Firmen und Ämtern nicht so gerne gesehen, bzw. ich sollte als Künstler den Kunden explizit darauf hinweisen.

Ich bin damit raus, die wichtigen Dinge für den TE sind bereits alle gesagt worden, alles was noch nachkommt kann nicht mehr relevant sein.
 
Ich weiß auch nicht, woher Du Dein Wissen nimmst
Du gehst davon aus, dass Bestimmungen in Deinem Land für die ganze Welt gelten. Deshalb habe ich meine Antwort mit
Ich weiß nicht, in welchem Land Du bist
begonnen. Doch so ist es nicht.
Weiters habe ich darauf hingewiesen
doch wenn jemand Lust auf eine Anzeige hat,
dass es wie bei allen Dingen darauf ankommt, ob eine Seite etwas als Unrecht erkennt oder empfindet.
Abgesehen davon gibt es jedenfalls auch Fotos, die als Kunstwerk klassifiziert werden, doch wie bei allen Kunstwerken gibt es keine eindeutige Definition was Kunst ist und was keine Kunst ist.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Du gehst davon aus, dass Bestimmungen in Deinem Land für die ganze Welt gelten
Habe ich nie gesagt. Der TE hatte bereits geantwortet, dass er in Deutschland beheimatet ist. Folglich waren meine Aussagen dazu auf Deutschland bezogen. Die meisten relevanten Aussagen bezogen sich ebenfalls auf D.
Lies bitte nicht nur mit einem Auge und bringe dann verwirrende Allerwelts-Beiträge im Forum unter.

Weiters habe ich darauf hingewiesen
... dass es wie bei allen Dingen darauf ankommt, ob eine Seite etwas als Unrecht erkennt oder empfindet.
Ist irrelevant, denn das FA oder Behörden halten sich nicht an ein Empfinden, sondern Gesetze, Regelungen und deren Auslegungen.

Abgesehen davon gibt es jedenfalls auch Fotos, die als Kunstwerk klassifiziert werden, doch wie bei allen Kunstwerken gibt es keine eindeutige Definition was Kunst ist und was keine Kunst ist.
Ebenfalls irrelevant, da der TE bereits Hinweise zur konkreten Fragestellung bekommen hat.

Endgültig raus.
 
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