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Fotorecht für Fotografen

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Hi,

ich bin eben beim Durchstöbern meiner PDFs auf die Abhandlung "Fotorecht für Fotografen" von der Kanzlei Karsten und Schubert gestoßen.

Da das hier ja immer mal wieder ein Thema ist, hier der Link zum Download:
http://karstenundschubert.de/, oben rechts auf Sitemap, Publikationen, Urheber- und Kunstrecht, Artikel "Fotorecht für Fotografen". Dort kann man sich unter "Weiterlesen" das PDF runterladen.

Da es allgemein nicht gern gesehen gesehen ist, verzichte ich hier auf den Deeplink.

Die Abhandlung ist wie folgt aufgeteilt:
  1. Das Fotografieren von Orten und Sachen
  2. Die Rechte des Fotografen
  3. Rechtsbeziehungen zwischen Fotografen und Verwertern

Viel Spaß damit.

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

ml123ml2001

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht für Fotografen

Sehr schöne, umfangreiche Zusammenstellung der wichtigen Punkte für uns Fotografen. Schön, wenn Anwaltskanzleien ihr Wissen auch so mit uns teilen.

Danke für den Link!
 

manja23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht für Fotografen

Erst einmal Danke für deinen Link!
Aufgrund des allgemeinen Titels hänge ich mich mal hier mit an den Thread dran. Hoffe, das wird nicht als Threadnapping empfunden. Dann bitte aufbegehren oder löschen und ich mache einen eigenen Thread auf. :)
Fotorecht empfinde ich als ein - in weiten Teilen arg deprimierendes, aber insgesamt - interessantes Gebiet.
In den letzten Wochen wurde ich mehr oder weniger direkt über Postings hier auch auf diese Dinge gestossen:
konkret hatte jemand das hier verlinkt:
(hoffe, das zählt jetzt nicht auch als übler Deeplink, dann bitte ich um Entfernung)
(Da wird auch nochmal verdeutlicht, dass diese urban legend "ab fünf Leute ist es eine Gruppe, die ich nicht mehr fragen muss" eben eine solche ist.)

Durch das Folgen von Profil-Blog-Links aus diesem Forum heraus bin ich auch bei etwas angekommen, was ich früher gar nicht so richtig ernst genommen hatte. Da gab es für mich nur: in Zoos sind Fotos erlaubt oder nicht, was aber grundlegend zu naiv war, da muss man höllisch aufpassen, wie man diesen unendlichen Tabellen entnehmen kann: http://zooliste.de/

Aber ich habe trotzdem noch jede Menge Fragen. Zum Beispiel in Bezug auf die Beweislast (u.a. bei mündlichen Einwilligungen, die von Dritten in Frage gestellt werden) und das Verhalten im Ausland (bin ich auch dort an deutsche Regelungen gebunden, oder darf man die dort gesetzlich eventuell nicht regulierte Situation "ausnutzen"?*). Da hatte ich mich schon mal parasitär in einen Thread gehängt, blieb aber ohne Antwort auf meine Fragen. Vielleicht habe ich hier mehr Glück!
Wenn ja, dann danke ich schon mal recht herzlich!


*Mich interessiert das besonders, weil man oft solche Bilder sieht wie "zwei spielende thailändische Kinder", "traurig in die Kamera blickendes afrikanisches Kind mit Hund" etc. wo ich mich wirklich frage, ob hier der Fotograf trotz möglicher Sprachhürden die Erziehungsberechtigten identifiziert hat, und diese dann um ihre Einwilligung gebeten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografix_4713

Nikon Fan

AW: Fotorecht für Fotografen

Danke an Digicam, sowie auch an manja23.

@manja23
Vielleicht sollte man Deine Gedanken zu diesem Thema wirklich an anderer Stelle nochmal ausführlicher diskutieren.

Gruß Fotografix_4713
 

manja23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht für Fotografen

@Fotografix_4713: Ja, stimmt, passt hier nicht so richtig hin. Aber ich befürchte, dass auch ein eigener Thread zu diesem Thema verwaisen würde. ;)
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Fotorecht für Fotografen

Aber ich befürchte, dass auch ein eigener Thread zu diesem Thema verwaisen würde. ;)

Das ist wohl wahr. Das liegt aber nicht am Desinteresse der Leute hier, sondern an deren Ambitionen. In einem Forum für Bildbearbeitung und Fotografie wirst Du wenig Rechtsanwälte treffen, die verbindliche Auskünfte erteilen können.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Fotorecht für Fotografen

@manja23 Die von dir angesprochenen Sachen sind ja auch sehr schwierig :) Diese ganzen juristischen Themen haben sehr viele "Grautöne", also es gibt oft kein eindeutiges Schwarz oder Weiß, bzw. Ja oder Nein.
Mündliche Absprachen (also mündliche Verträge) sind nach Deutschem Recht durchaus möglich - jedoch, wie du schon richtig sagst, ist der Beweis dann extrem scher, weshalb sich die Schriftform empfiehlt.

Zu dem Thema
... das Verhalten im Ausland (bin ich auch dort an deutsche Regelungen gebunden, oder darf man die dort gesetzlich eventuell nicht regulierte Situation "ausnutzen"?*). (gekürzt)

*Mich interessiert das besonders, weil man oft solche Bilder sieht wie "zwei spielende thailändische Kinder", "traurig in die Kamera blickendes afrikanisches Kind mit Hund" etc. wo ich mich wirklich frage, ob hier der Fotograf trotz möglicher Sprachhürden die Erziehungsberechtigten identifiziert hat, und diese dann um ihre Einwilligung gebeten hat.
Ist das grundsätzlich noch schwieriger ;)
An der Stelle möchte ich mal auf das Thema ->"Kollisionsrecht" (und dort dann besonders: Internationales Privatrecht (Deutschland) & Internationales Privatrecht (Europäische Union)) verweisen; da bekommt man einen Eindruck von der Komplexität dieses Themas ^^

Auch hier muss ja wieder unterschieden werden zwischen der "Erlaubnis einer Aufnahme" in einem fremden Land und deren Veröffentlichung. In einigen Ländern ist es unerwünscht, von einzelnen Frauen Aufnahmen zu machen. Anderswo darfst du zB an/in religiösen Stätten nicht fotografieren. Wieder anderswo kann das Fotografieren an Flughäfen und Häfen untersagt sein.
Andererseits: wenn dir ein Erziehungsberechtigter in bspw. Gambia die Erlaubnis erteilt, ein Bild von seinem Kind zu machen, heißt das auch, dass er automatisch mit der weltweiten Veröffentlichung im Internet einverstanden ist? Zumal, wenn ihm dieser Sachverhalt auch nicht verständlich dargelegt wurde?
In Deutschland brauchst du ein "Modelrelease" nicht nur, um Fotos von dem Model machen zu dürfen, sondern (und das ist der eigentliche Zweck) um diese Fotos auch veröffentlichen zu dürfen.
Das heißt, hier wird zwischen Aufnahme und Veröffentlichung unterschieden.

Aber stell dir vor: du verwendest das Bild des Kindes aus Gambia und der Vater oder die Mutter erfährt nie, wo du es veröffentlicht hast: inwiefern hätten die Eltern dann überhaupt jemals die Chance, der Veröffentlichung zu widersprechen? Das ist schon fast eine ethische Frage, wie fair man in diesem Bereich vorgeht; da vielleicht gerade in Entwicklungsländern die Chancen, seine eigenen Rechte durchzusetzen, leider sehr begrenzt sind.

Es spielen also zig Dinge eine Rolle und ich befürchte fast, dass es eine umfassende, erschöpfende Antwort nicht geben kann, da man eigentlich immer Beratung im Einzelfall braucht.

Und es ist klar, dass selbst wenn Rechtsanwälte im Forum unterwegs wären, diese Beratung sicher nicht gratis anbieten würden ;)

Ich werfe diese Überlegungen nur mal als Laie unter Laien ein - also ich bin auch kein Jurist!
Daher finde ich diesen Hinweis bei Rechtsthemen auch so nötig:
Das Forum hier kann keine Rechtsberatung leisten und auch mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
Für eine umfassende und verbindliche Beratung daher bitte immer einen qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!

Lieber Gruß
 

manja23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht für Fotografen

@randacek_pro: Vielen Dank! Das geht doch wunderbar in die Richtung, die mich interessiert hat. Und ja, meine Formulierungen klingen möglicherweise nach: "Ich will eine verlässliche Rechtsauskunft!" aber das ist - da bin ich Realist genug - nicht nur hier nicht möglich, sondern das ist auch gar nicht das gewesen, was ich in erster Linie anstrebte (mein Fehler, habe mich da falsch "vermittelt"). Mir ging es stärker um die tatsächliche vollzogene Praxis, also wie z.B. "Auslands-Street-Fotografen" das handhaben und mit welchem rechtlichen Bewußtsein. Oder wie man zum Beispiel mit Leuten umgeht, die öffentlich in Frage stellen, dass (zum Beispiel im WWW) abgebildete Personen einverstanden waren, in dieser Form veröffentlich zu werden. Müssen dann die erstmal nachweisen, dass die Abgebildeten das nicht wollten oder muss ich bei so einem Angriff mit Beweisen daherkommen.

Aber ich gebe mich mit deinem Posting erst einmal völlig zufrieden und erforsche mal deine Links! Vielen Dank nochmal und ein schönes WE!
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Fotorecht für Fotografen

@manja23 (ich glaube), ich habe dich schon so verstanden, dass es dir nicht um eine verlässliche Rechtsauskunft ging :) Da hast du auch nix falsch vermittelt.
Mir geht es nur darum, weil vielleicht (später) andere auf dieses Thema stoßen - um das für den "Ratsuchenden" besser einzuordnen...
Mir ging es stärker um die tatsächliche vollzogene Praxis, also wie z.B. "Auslands-Street-Fotografen" das handhaben und mit welchem rechtlichen Bewußtsein. Oder wie man zum Beispiel mit Leuten umgeht, die öffentlich in Frage stellen, dass (zum Beispiel im WWW) abgebildete Personen einverstanden waren, in dieser Form veröffentlich zu werden. Müssen dann die erstmal nachweisen, dass die Abgebildeten das nicht wollten oder muss ich bei so einem Angriff mit Beweisen daherkommen.
Ist dir das schon mal passiert? Gegebenenfalls wirst du zB. gegenüber dem Forenbetreiber, oder dem Seitenbetreiber, einen solchen Nachweis erbringen (müssen).
Zumindest hat Deviantart (als Beispiel) solche Releases verlangt, die zusätzlich in einen nicht öffentlichen Bereich hochgeladen werden sollten...
Aber wenn, dann kann nur der einen Nachweis verlangen, der auch ein berechtigtes Interesse daran hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es in D mit dem Datenschutz vereinbar wäre, eine komplette, ausgefüllte Freigabeerklärung mit allen persönlichen Daten, die zu einer Verifikation nötig wären, öffentlich zugänglich zu machen.
Daher, wenn der Betreiber einen Nachweis verlangt, sehe ich das mal aus meiner rein praktischen Sicht als juristischer Laie, unproblematisch.
Dein "Model" weiß ja, ob es mit dir einen Vertrag gibt, oder nicht - daher, wenn die Person etwas anfechten will, wird/sollte sie/er das mit dir persönlich besprechen und nicht öffentlich in einem Forum.
Wenn also berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass du ein Recht hast, diese Person abzubilden (und zu veröffentlichen), wäre vielleicht eine Klärung durch Admins/Moderatoren angebracht, die dann einen dementsprechenden Vermerk machen könnten.

Das nur mal als meine Sicht der Dinge - als juristischer Laie.

Lieber Gruß
 
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