AW: Fotorecht für Fotografen
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manja23 Die von dir angesprochenen Sachen sind ja auch sehr schwierig
Diese ganzen juristischen Themen haben sehr viele "Grautöne", also es gibt oft kein eindeutiges Schwarz oder Weiß, bzw. Ja oder Nein.
Mündliche Absprachen (also mündliche Verträge) sind nach Deutschem Recht durchaus möglich - jedoch, wie du schon richtig sagst, ist der Beweis dann extrem scher, weshalb sich die Schriftform empfiehlt.
Zu dem Thema
... das Verhalten im Ausland (bin ich auch dort an deutsche Regelungen gebunden, oder darf man die dort gesetzlich eventuell nicht regulierte Situation "ausnutzen"?*). (gekürzt)
*Mich interessiert das besonders, weil man oft solche Bilder sieht wie "zwei spielende thailändische Kinder", "traurig in die Kamera blickendes afrikanisches Kind mit Hund" etc. wo ich mich wirklich frage, ob hier der Fotograf trotz möglicher Sprachhürden die Erziehungsberechtigten identifiziert hat, und diese dann um ihre Einwilligung gebeten hat.
Ist das grundsätzlich noch schwieriger
An der Stelle möchte ich mal auf das Thema
->"Kollisionsrecht" (und dort dann besonders:
Internationales Privatrecht (Deutschland) &
Internationales Privatrecht (Europäische Union)) verweisen; da bekommt man einen Eindruck von der Komplexität dieses Themas ^^
Auch hier muss ja wieder unterschieden werden zwischen der "Erlaubnis einer Aufnahme" in einem fremden Land und deren Veröffentlichung. In einigen Ländern ist es unerwünscht, von einzelnen Frauen Aufnahmen zu machen. Anderswo darfst du zB an/in religiösen Stätten nicht fotografieren. Wieder anderswo kann das Fotografieren an Flughäfen und Häfen untersagt sein.
Andererseits: wenn dir ein Erziehungsberechtigter in bspw. Gambia die Erlaubnis erteilt, ein Bild von seinem Kind zu machen, heißt das auch, dass er automatisch mit der weltweiten Veröffentlichung im Internet einverstanden ist? Zumal, wenn ihm dieser Sachverhalt auch nicht verständlich dargelegt wurde?
In Deutschland brauchst du ein "Modelrelease" nicht nur, um Fotos von dem Model machen zu dürfen, sondern (und das ist der eigentliche Zweck) um diese Fotos auch veröffentlichen zu dürfen.
Das heißt, hier wird zwischen Aufnahme und Veröffentlichung unterschieden.
Aber stell dir vor: du verwendest das Bild des Kindes aus Gambia und der Vater oder die Mutter erfährt nie, wo du es veröffentlicht hast: inwiefern hätten die Eltern dann überhaupt jemals die Chance, der Veröffentlichung zu widersprechen? Das ist schon fast eine ethische Frage, wie fair man in diesem Bereich vorgeht; da vielleicht gerade in Entwicklungsländern die Chancen, seine eigenen Rechte durchzusetzen, leider sehr begrenzt sind.
Es spielen also zig Dinge eine Rolle und ich befürchte fast, dass es eine umfassende, erschöpfende Antwort nicht geben kann, da man eigentlich immer Beratung im Einzelfall braucht.
Und es ist klar, dass selbst wenn Rechtsanwälte im Forum unterwegs wären, diese Beratung sicher nicht gratis anbieten würden
Ich werfe diese Überlegungen nur mal als Laie unter Laien ein - also ich bin auch kein Jurist!
Daher finde ich diesen Hinweis bei Rechtsthemen auch so nötig:
Das Forum hier kann keine Rechtsberatung leisten und auch mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
Für eine umfassende und verbindliche Beratung daher bitte immer einen qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!
Lieber Gruß