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Ich vermute, dass das an den meisten vorbei gegangen sein wird:
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird Fotografieren im Zusammenhang mit Personen (egal ob abgebildet oder ob nur der Fotografenname in den EXIF-Daten steht!) in Kürze ein Datenverarbeitungsvorgang sein. Das bedeutet, dass demnächst schon die Aufnahme selbst ein rechtlich relevanter Vorgang ist und nicht erst (wie bisher) die Verbreitung eines Bildes.
RA Seiler hat dazu in seinem Blog eine Serie gestartet:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
Bisher sind da erst zwei Teile erschienen. Angekündigt ist aber schon, dass er noch einiges zum Anpassungsbedarf von Model-Releases schreiben will.
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird Fotografieren im Zusammenhang mit Personen (egal ob abgebildet oder ob nur der Fotografenname in den EXIF-Daten steht!) in Kürze ein Datenverarbeitungsvorgang sein. Das bedeutet, dass demnächst schon die Aufnahme selbst ein rechtlich relevanter Vorgang ist und nicht erst (wie bisher) die Verbreitung eines Bildes.
RA Seiler hat dazu in seinem Blog eine Serie gestartet:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
Bisher sind da erst zwei Teile erschienen. Angekündigt ist aber schon, dass er noch einiges zum Anpassungsbedarf von Model-Releases schreiben will.