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Fotorecht

owenwilson

Noch nicht viel geschrieben

Aus werbetechnischen Maßnahmen würde ich gerne zwei Mädels die ich im Bikini in einer Diskothek fotografiert habe, auf einem anderen Bild einfügen.
Muss ich, um dieses zu machen, die Zustimmung der Mädels haben oder nicht?
Im Endeffekt habe ich ja die Rechte am Bild, da ich der Fotograf bin und sie fotografieren sollte.
Mein Problem an der Sache ist, dass wenn ich die Zustimmung der beiden Mädels bräuchte, ich in komplett Braunschweig die Beiden suchen müsste oder eher hoffen müsste sie irgendwann mal wieder zu treffen.
Es wird eine große Werbekampagne daraus folgen und dadurch kann ich es nicht einfach so machen.

Hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß Dennis
 

Fotografie

Soullight

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Das Recht am Bild hast zwar du und darfst es auch öffentlich verwenden wenn die Mädels erkennbar eine Nebenrolle im Bild spielen. Bsp. Du fotografierst ein Marktgeschehen und da sind halt auch Menschen drauf, in der Sache aber geht es um den Markt.

Bei deinen Mädels hört sich das aber anders an, sie sind das "Motiv" deines Bildes.
Sie haben "das Recht am eigenen Bild", d.h. sie können selber bestimmen ob und in welchem Ausmaß Bilder von ihnen veröffentlicht werden dürfen.

Schlechte Karten hast du da...

Gruß
 

Momo22m

Pixxel-Design / Lehrling

AW: Fotorecht

Aus werbetechnischen Maßnahmen würde ich gerne zwei Mädels die ich im Bikini in einer Diskothek fotografiert habe, auf einem anderen Bild einfügen.
Muss ich, um dieses zu machen, die Zustimmung der Mädels haben oder nicht?
Im Endeffekt habe ich ja die Rechte am Bild, da ich der Fotograf bin und sie fotografieren sollte.
Mein Problem an der Sache ist, dass wenn ich die Zustimmung der beiden Mädels bräuchte, ich in komplett Braunschweig die Beiden suchen müsste oder eher hoffen müsste sie irgendwann mal wieder zu treffen.
Es wird eine große Werbekampagne daraus folgen und dadurch kann ich es nicht einfach so machen.

Hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß Dennis

so viel wie ich weiß darfst du nicht mal das foto machen une die dammen zu fragen !! also worte ich sagen klare das ab bevor das da was machst
 

GoMeZ

Allrounddilettant

AW: Fotorecht

Eigentlich 'ne ganz einfache Kiste.

Models, die für Werbekampagnen abgelichtet werden, bekommen für ihre Arbeit Geld.
Wenn Du jetzt einfach zwei Mädels (auch noch im Bikini), die Du in der Disco fotografiert hast, für eine umsatzsteigernde Massnahme (Werbekampagne) benutzen willst, musst Du sie vorher um Erlaubnis bitten.
Sprich: willst Du Geld mit ihren Fotos machen, haben sie ein Anrecht auf Bezahlung, oder sie fühlen sich gebauchklatscht und unterschreiben Dir, dass Du das Foto auch so verwenden darfst.

So oder so, mach Dich auf die Suche, sonst wird das nix!

Gruß, der GoMeZ
 
Zuletzt bearbeitet:

RobbyTUT

Genetischer Blödsinn

AW: Fotorecht

Das Urheberrecht liegt bei dir aber das Recht am eigenen Bild liegt bei den Mädels. Wenn du kein schriftliches Einverständnis von den Mädels hast würde ich mich entweder drum kümmern die zu bekommen oder die Fotos mit neuen Models machen (und dabei nicht wieder vergessen einen Modelvertrag unterschreiben zu lassen).
 

elementchen

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Das Foto machen ohne sie zu fragen geht im öffentlichen Raum in Ordnung. Nur bespannen darf man nicht. Also sofern sie sich in der Disko zur schau stellen müssen sie damit rechen. Veröffentlichen darfst du nicht ohne Einverständnis. Nichtmal im Zusammenhang mit irgendwelchen Social Networks. Und schon gar nicht für den Zweck der dir da vorschwebt.
Theoretisch könnte sogar der Besitzer der Disko ein Mitspracherecht haben, weil er ja dort Hausrecht hat. Aber das nur am Rande.
 
V

villharmonic

Guest

AW: Fotorecht

Theoretisch könnte sogar der Besitzer der Disko ein Mitspracherecht haben, weil er ja dort Hausrecht hat.
Das hat er, und Du musst ihn genauso um Erlaubnis fragen - sonst kriegst Du (im besten Fall) Besuch von seinem Türsteher.

Clemens
 

derLuki

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

Also einfach so geht das garantiert nicht.
Du brauchst die Einwilligung der Personen wie Models, und Discothekbesitzer.

Eine andere Frage dazu hätte ich aber noch.
Es gibt ja diverse Partyseiten, wo Fotos von Party veröffentlicht werden von Fotografen die eine Party nach der anderen abklappern. Ist das legal?
 

macher

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

So einfach lässt sich das nicht sagen, gibt da viele kleine Punkte die zu beachten sind.

Edit sagt, dies bezieht sich auf die Frage von derLuki
 
Zuletzt bearbeitet:

touchofbeauty

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Aus werbetechnischen Maßnahmen würde ich gerne zwei Mädels die ich im Bikini in einer Diskothek fotografiert habe, auf einem anderen Bild einfügen.
Muss ich, um dieses zu machen, die Zustimmung der Mädels haben oder nicht?
Im Endeffekt habe ich ja die Rechte am Bild, da ich der Fotograf bin und sie fotografieren sollte.
Mein Problem an der Sache ist, dass wenn ich die Zustimmung der beiden Mädels bräuchte, ich in komplett Braunschweig die Beiden suchen müsste oder eher hoffen müsste sie irgendwann mal wieder zu treffen.
Es wird eine große Werbekampagne daraus folgen und dadurch kann ich es nicht einfach so machen.

Hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß Dennis

Und wo ist jetzt das große Problem?
Es gibt ein Werbebudget, sonst keine Kampagne.
Also Agentur anrufen, Models buchen.
Neue Bilder machen und dann hast Du das Material für das Bildkomposing.
Die Kosten für die Model-Honare und die eventuelle Locationsmiete trägt der Auftraggeber.
Und diesmal dran denken das die entsprechenden Model-Releases und Property-Releases vorliegen, dabei die kommerzielle Nutzung nicht vergessen.

Gruß
Michael
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

Aus werbetechnischen Maßnahmen würde ich gerne zwei Mädels die ich im Bikini in einer Diskothek fotografiert habe, auf einem anderen Bild einfügen.
Muss ich, um dieses zu machen, die Zustimmung der Mädels haben oder nicht?
Im Endeffekt habe ich ja die Rechte am Bild, da ich der Fotograf bin und sie fotografieren sollte.
Mein Problem an der Sache ist, dass wenn ich die Zustimmung der beiden Mädels bräuchte, ich in komplett Braunschweig die Beiden suchen müsste oder eher hoffen müsste sie irgendwann mal wieder zu treffen.
Es wird eine große Werbekampagne daraus folgen und dadurch kann ich es nicht einfach so machen.

Hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß Dennis
Du bist zwar Urheber, hast aber ansonsten keine weiteren Rechte am Bild, also weder ein Nutzungsrecht, das eine Veröffentlichung erlaubt, noch das Recht das Bild zu bearbeiten bzw. Teile des Bildes in anderen Bildern zu nutzen.

Das Recht am Bild hast zwar du und darfst es auch öffentlich verwenden wenn die Mädels erkennbar eine Nebenrolle im Bild spielen. Bsp. Du fotografierst ein Marktgeschehen und da sind halt auch Menschen drauf, in der Sache aber geht es um den Markt.

Bei deinen Mädels hört sich das aber anders an, sie sind das "Motiv" deines Bildes.
Sie haben "das Recht am eigenen Bild", d.h. sie können selber bestimmen ob und in welchem Ausmaß Bilder von ihnen veröffentlicht werden dürfen.

Schlechte Karten hast du da...

Gruß
Nein, das Recht am Bild hat er genau nicht. Bildnisrechte beziehen sich auf die abgebildeten Personen, nicht auf den Fotografen. Der Fotograf ist Urheber und alle weiteren Rechte wie beispielsweise Nutzungsrechte, müssen vorher mit den Modellen vereinbart werden.

Ich würde sagen das du das vorher hättest klären sollen.

Modelvertrag ? Wikipedia
Das wäre sinnvoll gewesen.

so viel wie ich weiß darfst du nicht mal das foto machen une die dammen zu fragen !! also worte ich sagen klare das ab bevor das da was machst
Machen darf man zunächst mal jedes Foto, veröffentlichen nicht.

Das Foto machen ohne sie zu fragen geht im öffentlichen Raum in Ordnung. Nur bespannen darf man nicht. Also sofern sie sich in der Disko zur schau stellen müssen sie damit rechen. Veröffentlichen darfst du nicht ohne Einverständnis. Nichtmal im Zusammenhang mit irgendwelchen Social Networks. Und schon gar nicht für den Zweck der dir da vorschwebt.
Theoretisch könnte sogar der Besitzer der Disko ein Mitspracherecht haben, weil er ja dort Hausrecht hat. Aber das nur am Rande.
Das Foto ohne fragen zu machen, geht nur dann in Ordnung, wenn die beiden Bikinischönheiten entweder in der Disco aufgetreten sind, sich also öffentlich zur Schau gestellt haben - dann müssen sie damit rechnen, dass sie fotografiert werden - oder sie ihr stillschweigenden Einverständnis geben. Das könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn der Fotograf sie auffordert sich für die Kamera zurechtzustellen und sie das tun. Damit ist dann erkennbar, dass sie mit dem Foto einverstanden sind. - Schwerer wird die Beurteilung des Sachverhaltes, wenn die Modelle sich nicht vor die Kamera drängen, wie es bei den Partybildern eigentlich üblich ist. Werden Personen einfach so aus der Menge herausfotografiert, kann durchaus das Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Man sollte sich bei der Partyfotografie also besser darauf beschränken nur die Bilder zu machen, bei denen die Abgebildeten auch aufs Bild wollen.

Das hat er, und Du musst ihn genauso um Erlaubnis fragen - sonst kriegst Du (im besten Fall) Besuch von seinem Türsteher.

Clemens
Der Besitzer hat zwar das Hausrecht, das räumt ihm aber noch kein Recht an den Fotos ein, die in seinem Haus entstehen. Wenn beispielsweise ein generelles Fotoverbot in der Disco besteht (Hausrecht), kann der Besitzer die Veröffentlichung von Bildern wirksam unterbinden, aber nur dann. Die Tatsache alleine, dass in seinen Räumen, die er bewusst der Öffentlichkeit zugänglich macht, fotografiert wird, räumt ihm keinerlei Rechte an den Bildern ein. Das kann natürlich in Abhängigkeit von der konkreten Situation durchaus anders aussehen.

Also einfach so geht das garantiert nicht.
Du brauchst die Einwilligung der Personen wie Models, und Discothekbesitzer.

Eine andere Frage dazu hätte ich aber noch.
Es gibt ja diverse Partyseiten, wo Fotos von Party veröffentlicht werden von Fotografen die eine Party nach der anderen abklappern. Ist das legal?
Die Einwilligung des Discobesitzers braucht es nur, wenn es ein generelles oder in Teilen des Gebäudes geltendes Fotoverbot gibt und das auch erkennbar ist. Siehe auch meine Aussage oben.

Zu den Partyseiten habe ich oben ja schon erwähnt, dass es die stillschweigende Einverständniserklärung gibt, die auf fast allen Partybildern greift. Will man mal nicht nur die fotografieren, die unbedingt vor die Linse wollen, sollte man mit der Person, die man im Visier hat vorher Blickkontakt aufnehmen, klar zeigen, was man vor hat und erst bei erkennbarem Einverständnis der Person auslösen - erkennbares Einverständnis liegt beispielsweise dann vor, wenn die Person zurücknickt oder stehen bleibt oder sich in Pose stellt oder, oder, oder...

Bei Massenbildern ist in der Regel der Einzelne, sofern nicht eindeutig zu erkennen, nur Teil der Masse und damit nicht Hauptbestandteil des Motivs.

Wenn es eh eine große Werbekampanie wird, sollte doch auch Budget für zwei Models da sein.
Sollte, hat aber nichts mit der rechtlichen Beurteilung der Frage zu tun.

So einfach lässt sich das nicht sagen, gibt da viele kleine Punkte die zu beachten sind.
Ja, es gibt ein paar Punkte zu beachten, aber die Frage lässt sich durchaus relativ einfach beantworten, was ich oben ja getan habe.

Bei meiner Frage?
Was ist da zu beachten? Würde mich interessieren wie das geregelt ist.
Das bereits erwähnte stillschweigende Einverständnis bezieht sich auf Veranstaltungen, auf denen man damit rechnen muss fotografiert zu werden. Bist du beispielsweise im VIP-Bereich, in dem normalerweise nicht fotografiert wird, kann es bei Veröffentlichung der Bilder durchaus Schwierigkeiten geben. Allerdings kann es dann wieder sein, dass die Person eine des öffentlichen Lebens ist, die man dann wieder ablichten darf - die Bayernstars im P1 in München beispielsweise.

Einfache Richtlinie: Nur die Leute fotografieren, die das auch erkennbar wollen.

Sollten mal Bilder auf einer Partyseite veröffentlicht werden und die abgebildete Person will das nicht, gibt es die Möglichkeit eine Unterlassung der Veröffentlichung ggf. gerichtlich zu erwirken und das Muss dann entfernt werden, weil in der Regel kein modelrelease vorliegt.
 

macher

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Du bist zwar Urheber, hast aber ansonsten keine weiteren Rechte am Bild, also weder ein Nutzungsrecht, das eine Veröffentlichung erlaubt, noch das Recht das Bild zu bearbeiten bzw. Teile des Bildes in anderen Bildern zu nutzen.

Warum sollte er nicht das Recht haben, dass Bild zu bearbeiten?
 

pwfoto

Moin!

AW: Fotorecht

Immer wieder sehr interessant, die Fragen und Interpretationen zum Recht am eigenen Bild, dem Urheberrecht etc..
Dabei gibt es doch ein Tutorial, in dem alles beschrieben ist:Tutorials => Fotografie => Recht.
 

macher

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

@pwfoto: Interessatn finde ich diese Sammlung von Halbwissen nicht wirklich. Eher ist die Vorstellung, dass das jemand ungeprüft glaubt beängstigend.

PS: Der Hinweis auf das Tutorial ist gut. (Wobei ich das Tutorial nich gelesen habe und somit nicht beurteilen kann.)
 
V

villharmonic

Guest

AW: Fotorecht

Der Besitzer hat zwar das Hausrecht, das räumt ihm aber noch kein Recht an den Fotos ein, die in seinem Haus entstehen. Wenn beispielsweise ein generelles Fotoverbot in der Disco besteht (Hausrecht), kann der Besitzer die Veröffentlichung von Bildern wirksam unterbinden, aber nur dann. Die Tatsache alleine, dass in seinen Räumen, die er bewusst der Öffentlichkeit zugänglich macht, fotografiert wird, räumt ihm keinerlei Rechte an den Bildern ein. Das kann natürlich in Abhängigkeit von der konkreten Situation durchaus anders aussehen.

Genau das habe ich gemeint, ich konnte es nur nicht so kompliziert ausdrücken.
Auf solche Sachen wie eventuell übersehenes Fotografierverbot wollte ich hinweisen.
Danke für Deine Verbesserung.

Clemens
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

UrhG § 23 und 24 äußern sich hierzu:
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Im Prinzip ist entscheidend, ob das spätere Werk (die Bearbeitung) so eigenständig ist, dass die Eigenarten des ursprünglichen Werks verblassen. Hier kommt dann der Begriff "Schöpfungshöhe" ins Spiel.

Zu beachten ist auch noch, ob die Persönlichkeitsrechte der eventuell abgebildeten Personen gewahrt bleiben. Ein schlankes Modell beispielsweise "fett" zu machen, könnte hier erhebliche Probleme nach sich ziehen.

Beim Bearbeiten von Bildern, auf denen Modelle abgebildet sind, ist es daher immer sinnvoll, dass der Fotograf im Modellvertrag schon festhält, dass eine Bearbeitung durch ihn oder Dritte zulässig ist. Idealerweise liegt ein model release vor, der in der Regel die Abtretung verschiedener Rechte beinhaltet, die hinderlich werden könnten, wenn es um die Weiterverarbeitung (den nötigen workflow) der Bilder geht. Bei Bildern, die für die Werbung sein sollen, ist es daher immer gut, wenn der Fotograf alle relevanten Bereiche schon im Vertrag festhält, also wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen, wie und wie oft, wer sie bearbeiten darf, wem sie verkauft werden dürfen bzw. ob sie verkauft werden dürfen, usw. - eben die Nutzungsrechte, die der Fotograf vom Modell eingeräumt bekommt. Wenn er zahlt, kauft er quasi vom Modell die Nutzungsrecht, durch dessen Unterschrift.


Immer wieder sehr interessant, die Fragen und Interpretationen zum Recht am eigenen Bild, dem Urheberrecht etc..
Dabei gibt es doch ein Tutorial, in dem alles beschrieben ist:Tutorials => Fotografie => Recht.
Wenn alles dort beschrieben wäre, es müsste mehrere hundert Seiten haben - die hat es nicht.


@pwfoto: Interessatn finde ich diese Sammlung von Halbwissen nicht wirklich. Eher ist die Vorstellung, dass das jemand ungeprüft glaubt beängstigend.

PS: Der Hinweis auf das Tutorial ist gut. (Wobei ich das Tutorial nich gelesen habe und somit nicht beurteilen kann.)
Es wäre sinnvoll, wenn du das von dir ausgemachte Halbwissen etwas genauer ausmachst, nicht, dass andere noch denken, alles, was vor deinem Kommentar steht, wäre Halbwissen.

Eventuell kannst du ja sogar zur Aufklärung beitragen, da du ja anscheinend über mehr als nur halbes Wissen verfügst und Halbwissen sicher erkennst.


Genau das habe ich gemeint, ich konnte es nur nicht so kompliziert ausdrücken.
Auf solche Sachen wie eventuell übersehenes Fotografierverbot wollte ich hinweisen.
Danke für Deine Verbesserung.

Clemens
Das war keinesfalls als Verbesserung gedacht, ich habe lediglich alle Punkte noch mal angeführt und mit einem Kommentar von mir versehen. Das stellt also meinerseits keine Wertung dar, sondern ist einfach nur eine Zusammenfassung des vorher Gesagten, ggf. erweitert um Aussagen bzw. Korrekturen des Inhalts.
 
Zuletzt bearbeitet:

owenwilson

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht

Okay, danke erstmal an all!!!
Budget steht wirklich noch zur Verfügung, daher werde ich diese Möglichkeit auch nutzen ...
 
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