AW: Fotorecht
Aus werbetechnischen Maßnahmen würde ich gerne zwei Mädels die ich im Bikini in einer Diskothek fotografiert habe, auf einem anderen Bild einfügen.
Muss ich, um dieses zu machen, die Zustimmung der Mädels haben oder nicht?
Im Endeffekt habe ich ja die Rechte am Bild, da ich der Fotograf bin und sie fotografieren sollte.
Mein Problem an der Sache ist, dass wenn ich die Zustimmung der beiden Mädels bräuchte, ich in komplett Braunschweig die Beiden suchen müsste oder eher hoffen müsste sie irgendwann mal wieder zu treffen.
Es wird eine große Werbekampagne daraus folgen und dadurch kann ich es nicht einfach so machen.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Gruß Dennis
Du bist zwar Urheber, hast aber ansonsten keine weiteren Rechte am Bild, also weder ein Nutzungsrecht, das eine Veröffentlichung erlaubt, noch das Recht das Bild zu bearbeiten bzw. Teile des Bildes in anderen Bildern zu nutzen.
Das Recht am Bild hast zwar du und darfst es auch öffentlich verwenden wenn die Mädels erkennbar eine Nebenrolle im Bild spielen. Bsp. Du fotografierst ein Marktgeschehen und da sind halt auch Menschen drauf, in der Sache aber geht es um den Markt.
Bei deinen Mädels hört sich das aber anders an, sie sind das "Motiv" deines Bildes.
Sie haben "das Recht am eigenen Bild", d.h. sie können selber bestimmen ob und in welchem Ausmaß Bilder von ihnen veröffentlicht werden dürfen.
Schlechte Karten hast du da...
Gruß
Nein, das Recht am Bild hat er genau nicht. Bildnisrechte beziehen sich auf die abgebildeten Personen, nicht auf den Fotografen. Der Fotograf ist Urheber und alle weiteren Rechte wie beispielsweise Nutzungsrechte, müssen vorher mit den Modellen vereinbart werden.
Ich würde sagen das du das vorher hättest klären sollen.
Modelvertrag ? Wikipedia
Das wäre sinnvoll gewesen.
so viel wie ich weiß darfst du nicht mal das foto machen une die dammen zu fragen !! also worte ich sagen klare das ab bevor das da was machst
Machen darf man zunächst mal jedes Foto, veröffentlichen nicht.
Das Foto machen ohne sie zu fragen geht im öffentlichen Raum in Ordnung. Nur bespannen darf man nicht. Also sofern sie sich in der Disko zur schau stellen müssen sie damit rechen. Veröffentlichen darfst du nicht ohne Einverständnis. Nichtmal im Zusammenhang mit irgendwelchen Social Networks. Und schon gar nicht für den Zweck der dir da vorschwebt.
Theoretisch könnte sogar der Besitzer der Disko ein Mitspracherecht haben, weil er ja dort Hausrecht hat. Aber das nur am Rande.
Das Foto ohne fragen zu machen, geht nur dann in Ordnung, wenn die beiden Bikinischönheiten entweder in der Disco aufgetreten sind, sich also öffentlich zur Schau gestellt haben - dann müssen sie damit rechnen, dass sie fotografiert werden - oder sie ihr stillschweigenden Einverständnis geben. Das könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn der Fotograf sie auffordert sich für die Kamera zurechtzustellen und sie das tun. Damit ist dann erkennbar, dass sie mit dem Foto einverstanden sind. - Schwerer wird die Beurteilung des Sachverhaltes, wenn die Modelle sich nicht vor die Kamera drängen, wie es bei den Partybildern eigentlich üblich ist. Werden Personen einfach so aus der Menge herausfotografiert, kann durchaus das Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Man sollte sich bei der Partyfotografie also besser darauf beschränken nur die Bilder zu machen, bei denen die Abgebildeten auch aufs Bild wollen.
Das hat er, und Du musst ihn genauso um Erlaubnis fragen - sonst kriegst Du (im besten Fall) Besuch von seinem Türsteher.
Clemens
Der Besitzer hat zwar das Hausrecht, das räumt ihm aber noch kein Recht an den Fotos ein, die in seinem Haus entstehen. Wenn beispielsweise ein generelles Fotoverbot in der Disco besteht (Hausrecht), kann der Besitzer die Veröffentlichung von Bildern wirksam unterbinden, aber nur dann. Die Tatsache alleine, dass in seinen Räumen, die er bewusst der Öffentlichkeit zugänglich macht, fotografiert wird, räumt ihm keinerlei Rechte an den Bildern ein. Das kann natürlich in Abhängigkeit von der konkreten Situation durchaus anders aussehen.
Also einfach so geht das garantiert nicht.
Du brauchst die Einwilligung der Personen wie Models, und Discothekbesitzer.
Eine andere Frage dazu hätte ich aber noch.
Es gibt ja diverse Partyseiten, wo Fotos von Party veröffentlicht werden von Fotografen die eine Party nach der anderen abklappern. Ist das legal?
Die Einwilligung des Discobesitzers braucht es nur, wenn es ein generelles oder in Teilen des Gebäudes geltendes Fotoverbot gibt und das auch erkennbar ist. Siehe auch meine Aussage oben.
Zu den Partyseiten habe ich oben ja schon erwähnt, dass es die stillschweigende Einverständniserklärung gibt, die auf fast allen Partybildern greift. Will man mal nicht nur die fotografieren, die unbedingt vor die Linse wollen, sollte man mit der Person, die man im Visier hat vorher Blickkontakt aufnehmen, klar zeigen, was man vor hat und erst bei erkennbarem Einverständnis der Person auslösen - erkennbares Einverständnis liegt beispielsweise dann vor, wenn die Person zurücknickt oder stehen bleibt oder sich in Pose stellt oder, oder, oder...
Bei Massenbildern ist in der Regel der Einzelne, sofern nicht eindeutig zu erkennen, nur Teil der Masse und damit nicht Hauptbestandteil des Motivs.
Wenn es eh eine große Werbekampanie wird, sollte doch auch Budget für zwei Models da sein.
Sollte, hat aber nichts mit der rechtlichen Beurteilung der Frage zu tun.
So einfach lässt sich das nicht sagen, gibt da viele kleine Punkte die zu beachten sind.
Ja, es gibt ein paar Punkte zu beachten, aber die Frage lässt sich durchaus relativ einfach beantworten, was ich oben ja getan habe.
Bei meiner Frage?
Was ist da zu beachten? Würde mich interessieren wie das geregelt ist.
Das bereits erwähnte stillschweigende Einverständnis bezieht sich auf Veranstaltungen, auf denen man damit rechnen muss fotografiert zu werden. Bist du beispielsweise im VIP-Bereich, in dem normalerweise nicht fotografiert wird, kann es bei Veröffentlichung der Bilder durchaus Schwierigkeiten geben. Allerdings kann es dann wieder sein, dass die Person eine des öffentlichen Lebens ist, die man dann wieder ablichten darf - die Bayernstars im P1 in München beispielsweise.
Einfache Richtlinie: Nur die Leute fotografieren, die das auch erkennbar wollen.
Sollten mal Bilder auf einer Partyseite veröffentlicht werden und die abgebildete Person will das nicht, gibt es die Möglichkeit eine Unterlassung der Veröffentlichung ggf. gerichtlich zu erwirken und das Muss dann entfernt werden, weil in der Regel kein
modelrelease vorliegt.