AW: Fotorecht
ok ich verstehe danke
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Fotojäger
Photo-Fan
Frisch gefunden: Ein klasse Artikel zum Thema. Da geht es um mehr als den Fall der Schlossanlagen. Liest sich gut!
Ξ Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen Ξ UPLOAD - Magazin für digitales Publizieren Ξ
Nicht mehr ganz neu hier
Pixelquäler
SO ist das nicht. Der Fotograf verfügt über das Urheberrecht, die abgebildete Person hingegen über das Recht am eigenen Bild:....ich meine ich gehe zb. zum Fotografen um ein Foto von mir machen zu lassen, und er hat jetzt die rechte und darf es überall zeigen ?
§ 22 Kunsturhebergesetz:
Recht am eigenen Bilde
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
lazy lizzard
Pixelquäler
[OT on]...Bilderverwuseler....
Fotojäger
Außer es war ein Pay-Job (Model hat Honorar erhalten und somit sämtliche Bildrechte). Dann kann das Model dir erlauben das Bild zu bearbeiten!!
Legalität
Nutzung
- Jeder User erklärt durch das Hochladen von Bildern, dass alle Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Bildern in seinem Besitz sind. Veröffentlichungen zu Lasten Dritter sind untersagt. Bei Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen ist der jeweilige User und nicht der Betreiber dieser Website haftbar.
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- Nur Bilder mit vollständig ausgefüllten Informationen können Galeriebild der Woche werden.
Homo Nikoniensis
Modelrelease hat nix mit kommerzieller Nutzung zu tun sondern wird auch bei Veröffentlichung im Rahmen nichtkommerzieller Nutzung benötigt......Alle Fotografen sind verpflichtet, vom Modell ein sogenanntes modelrelease zu haben. Also eine Erlaubnis, dass das Bild im Onlineportal für kommerzielle Nutzung freigegeben ist.
lazy lizzard
Fotojäger
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