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Fotorecht

Photoshop

hyperactive

Fotojäger

AW: Fotorecht

Ich finde es gut, wenn sich möglichst viele Leute über die Details der Bildrechte informieren. Ich sehe hier viel zu viel Schindluder. Der Link zum Fotorecht war von Dir, virra, oder?
Danke für die informative Zusammenstellung.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Fotorecht

Frisch gefunden: Ein klasse Artikel zum Thema. Da geht es um mehr als den Fall der Schlossanlagen. Liest sich gut!
Ξ Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen Ξ UPLOAD - Magazin für digitales Publizieren Ξ

Hallo virra,
Virra, Deine Links sind super. Herzlichen Dank! Ich glaube, dass Du damit vielen Leuten hilfts, erst gar keine Probleme zu bekommen, wenn diese Fotos machen wollen.

Viele Grüsse und nochmal :daumenhoch:
 

Nefertariamun

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Hey!

Im Regelfall ist es so das nur der Fotograf die gesamten Bildrechte hat.Laut Urheberrechtsgesetz müsstest du demnach den Fotografen fragen,ob du sein Bild verwenden darf. Das Model kann da keinerlei entscheidungen treffen! Außer es war ein Pay-Job (Model hat Honorar erhalten und somit sämtliche Bildrechte). Dann kann das Model dir erlauben das Bild zu bearbeiten!!
 

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

ich finde es aber nicht immer lustig, wenn ein Fotograf rechte hat, ich meine ich gehe zb. zum Fotografen um ein Foto von mir machen zu lassen, und er hat jetzt die rechte und darf es überall zeigen ?, dann würde ich es aber nicht Lustig finden, denn ich will ja nicht das der mein Foto Überall rum zeigt
 

ManniC

Pixelquäler

AW: Fotorecht

....ich meine ich gehe zb. zum Fotografen um ein Foto von mir machen zu lassen, und er hat jetzt die rechte und darf es überall zeigen ?
SO ist das nicht. Der Fotograf verfügt über das Urheberrecht, die abgebildete Person hingegen über das Recht am eigenen Bild:
§ 22 Kunsturhebergesetz:
Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

Stimmt. Man muss den Fotografen fragen, ob man das Bild benutzen darf. Wenn er ja sagt, muss er aber die Erlaubnis dafür vom Modell haben. Oder man muss beide fragen, den Fotografen UND das Modell. Und der Fotograf muss das Modell fragen, wenn er das Bild irgendwo nutzen möchte.

Beispiel: Fotograf fragt Modell, ob das Bild im Schaufenster stehen darf.
Modell fragt Fotografen, ob er/sie das Bild einscannen und vervielfältigen darf.
Bilderverwuseler fragt dann beide. Oder der Fotograf hat vom Modell schriftlich, dass er das Bild zur Nutzung an Andere weitergeben darf.

Beispiel aboutpixel.de: Alle Fotografen sind verpflichtet, vom Modell ein sogenanntes modelrelease zu haben. Also eine Erlaubnis, dass das Bild im Onlineportal für kommerzielle Nutzung freigegeben ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

hyperactive

Fotojäger

AW: Fotorecht

Außer es war ein Pay-Job (Model hat Honorar erhalten und somit sämtliche Bildrechte). Dann kann das Model dir erlauben das Bild zu bearbeiten!!

Doch wohl eher umgekehrt... in der Regel werden Models dann bezahlt, wenn sie im Auftrag des Fotographen oder eines Kunden abgelichtet werden. Gerade dann geben sie i.d.R. das Nutzungsrecht ab.

Wenn das Model den Fotographen anheuert, zB für Set-Karte / Eigenwerbung, dann wäre es logisch, im Vertrag was anderes zu regeln.
 

enigma1973

CS5+Nikon D5100 +Creo Elements

AW: Fotorecht

also einfach nur vorher abklären

denn Hier steht es ja auch drin was wie ist

Legalität

  • Jeder User erklärt durch das Hochladen von Bildern, dass alle Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Bildern in seinem Besitz sind. Veröffentlichungen zu Lasten Dritter sind untersagt. Bei Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen ist der jeweilige User und nicht der Betreiber dieser Website haftbar.
Nutzung

  • Wenn Sie Bilder in die Galerie der Advanced Photoshop Website hochladen, erteilen Sie uns ein umfassendes, fortwährendes und kostenloses Nutzungsrecht dieser Bilder. Dies beinhaltet sowohl die Präsentation auf der Website, wie auch den Abdruck und die Verwertung in multimedialer Form. Bitte laden Sie keine Bilder hoch, sollten Sie mit dieser Bedingung nicht einverstanden sein.
  • Nur Bilder mit vollständig ausgefüllten Informationen können Galeriebild der Woche werden.
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Fotorecht

.....Alle Fotografen sind verpflichtet, vom Modell ein sogenanntes modelrelease zu haben. Also eine Erlaubnis, dass das Bild im Onlineportal für kommerzielle Nutzung freigegeben ist.
Modelrelease hat nix mit kommerzieller Nutzung zu tun sondern wird auch bei Veröffentlichung im Rahmen nichtkommerzieller Nutzung benötigt.
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotorecht

studio24: Ja, das weiß ich. Aber da ich über aboutpixel sprach, liegt die Verpflichtung der Fotografen eben auf der Freigabererklärung zu kommerziellen Zwecken.

enigma1973: Jetzt, wo ich es lese, erinnere ich mich daran, dass ich wegen genau dieser weiten Einräumung der Nutzungsrechte da nicht mitmachen wollte.
 

hyperactive

Fotojäger

AW: Fotorecht

Wenn Sie Bilder in die Galerie der Advanced Photoshop Website hochladen, erteilen Sie uns ein umfassendes, fortwährendes und kostenloses Nutzungsrecht dieser Bilder. Dies beinhaltet sowohl die Präsentation auf der Website, wie auch den Abdruck und die Verwertung in multimedialer Form. Bitte laden Sie keine Bilder hoch, sollten Sie mit dieser Bedingung nicht einverstanden sein.

Kurz gesagt soll das wohl heißen: Sie machen die Arbeit, wir den Profit. Schön, wenn man mit kostenlosen Beispielbildern versorgt wird. Damit füllt man notfalls Hefte.
Ich will niemandem etwas unterstellen, aber das hält mich auch davon ab, da mitzumachen.

Sonst mal ich einen süßen Hasen und morgen hat er einen eigenen Jamba-Ringtone und andere verdienen sich ein goldenes Stubsnäschen an meiner Arbeit. Och nö.
 
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