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Frage zu Bild- und Nutzungsrechten

infografik

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Moin,

wie ist das eigentlich, wenn ich eigene Bilder auf CD brenne und einem (mittlerweile ehemaligen) guten Bekannten gebe (ohne weitere Bestimmung der Nutzungsrechte). Hat die Person durch die bloße Übergabe der Bilddaten auch ein Nutzungsrecht bekommen?

Zu dem Zeitpunkt, als ich die Bilder übergeben habe, hatte ich die Website eines Oldtimer-Clubs gestaltet, auf der auch ein Teil der übergebenen Bilder zu finden war. Später kam es zu einer Auseinandersetzung in deren Folge ich mein Amt als Webmaster niedergelegt habe. Meine letzte Handlung war, meine Bilder aus der Seite zu entfernen und die weitere Nutzung der Bilder per E-Mail zu untersagen (E-Mail an den 1. Vorsitzenden des Vereins).

Die Bilder sind von 2001, meine Kamera (Olympus Camedia C-1400XL) hatte nur wenige Metadaten geschrieben und ich wusste nicht, dass ich manuell noch meine Urheberdaten hätte ergänzen können.

Aus heutiger Sicht hatte ich die Bilder dummerweise in voller Größe auf CD gebrannt. Verkleinern oder Bildteile abschneiden sind ja Maßnahmen zum (indirekten) Nachweis der Urheberschaft. Allerdings hatte ich nicht alle Bilder der Bilderserien von einem Oldtimertreffen übergeben.

Kann auch die Unterbrechung fortlaufender Bildserien als Indiz für die Urheberschaft oder Nichturheberschaft erfolgreich genutzt werden?

Viele Grüße,
Thorsten
 

MyBad

localhorst

AW: Frage zu Bild- und Nutzungsrechten

Das ist völlig egal. Du hast auch weiterhin das Urheberrecht an den Bildern. Wenn du dem "Kunden" explizit keine uneingeschrenkten Nutzungsrechte eingeräumt hast, darf er die Bilder nicht einfach nach Lust und Laune weiterverwenden. Aber das ist nur meine Sicht der Dinge. Denke das passt aber.
 

msblacky

Helper

AW: Frage zu Bild- und Nutzungsrechten

Hallo,

also wie schon erwähnt liegt das Urheberrecht immer bei Dir und ohne eingräumte Nutzungrechte dürfen diese nicht ohne weiteres verwendet werden. Es ist auf jeden Fall ratsam sich einen Anwalt zu nehmen und nur der kann Dir auch wirklich sagen wie die Sache steht, er könnte auch eine Abmahnung schicken.

msblacky
 

infografik

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AW: Frage zu Bild- und Nutzungsrechten

Ja, die Urheberrechte liegen sicherlich bei mir. Mein Gegenüber ist aber ein Mensch, der ohne jegliches Gewissen handelt. Er manipuliert und lügt ohne rot zu werden. Er weiß, dass er im Unrecht ist, aber es kümmert ihn nicht! :eek:

Solche Leute haben überhaupt keine Probleme, vor Gericht einen Meineid zu schwören. Vermutlich würde selbst ein Lügendetektor nicht anschlagen! :eek:

Recht haben und Recht bekommen sind besonders in der Auseinandersetzung mit völlig gewissenlosen Menschen zwei Welten, die sich nie vereinen. Deshalb würde ich gerne eine möglichst wasserdichte Informationsbasis sammeln, bevor ich zu einem Anwalt gehe.

Viele Grüße,
Thorsten
 

tamai

section9

AW: Frage zu Bild- und Nutzungsrechten

UrhG - Urheberrechtsgesetz
dejure.org / Urheberrechtsgesetz
(mit literaturverweisen)

dejure.org / Suche: Urhg

allgemein relevante artikel:
§ 2 Geschützte Werke
§ 15 Allgemeines
§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 18 Ausstellungsrecht
§ 72 Lichtbilder
§ 79 Nutzungsrechte
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

für deine problematik interessant:
§ 72 Lichtbilder
§ 79 Nutzungsrechte
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

UrhG - faq
Urheberrecht häufige Fragen


lg tamaki
 
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