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Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ja, durch und durch. Derzeit zwar hauptberuflich nicht. Aber sonst eigentlich immer lieber Nachts am arbeiten. Hat man einfach mehr ruhe und ist um einiges gemütlicher. ;)

Jup, geht mir genauso.
Aber heut halt ich wohl länger durch, als Du :D...


Ich weiß ja nicht in welchem Gewerbe du selbständig unterwegs bist aber du könntest es mit Sicherheit auch darüber abbrechen. Aber genaueres wissen da nur die zuständigen Ämter, in dem Fall ja das FA.

Photographie.
Na, da bin ich ja mal gespannt, ob ich mit einer "besonderen künstlerischen Begabung" durchkomme ;).

Ein guts Nächtle!
 

Fotografie

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Quittungen, Rechnungen, alles was mit Geld zutun hat, 10 Jahre aufbewahren.Schriftverkehr 5 Jahre. (Zitat gekürzt!)

Es war die ganze zeit nur von einem Kleingewerbe die Rede! Dazu sollte man erst einmal die Thread lesen und nicht wild drauf los posten. Bei einem KG können deine Auch braucht man für ein KG garantiert kein St-Berater. Ausführlicher wurde das ganze bereits auf den anderen Seiten dieses Thread erläutert.

Gruß Patrick
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Auch wenn einiges an Belegen zusammenkommt: AUFHEBEN!
Wegschmeissen kannste die nach 10 Jahren immer noch, aber Du kommst evtl. in Teufels Küche, falls Du die doch brauchen solltest.
Wie gesagt, es ist nicht gesagt, dass Du sie brauchst, aber ... oder warum schliesst Du eine Versicherung ab???
Und das mit dem Steuerberater geht in dieselbe Richtung: Ver/Absicherung.
Ist zwar auch wieder Geld, das diese Person ahben möchte, dafür gehst Du da auf Nummer-sicher gegenüber dem Finanzamt.

LG und allseits "gut Licht"!

der fou
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Soso Patrick,
man kann also Geschäftsunterlagen nach Abschluss des Geschäftsjahres leichtfertig entsorgen?

Das habe ich weder behauptet oder in irgendeiner Form hier geschrieben. Ich bin nur auf deinen Post eingegangen und habe diese gekürzt. Aber das wurde wohl von dir nicht richtig verstanden. Ich wollte nicht alles im Zitat stehen lassen, damit der Thread besser lesbar bleibt und nicht unnötig weiter geklickt werden muss.

Was ich hier eigentlich sagen wollte, das du das hier das Kleingewerbe und normale Gewerbe etwas durcheinander bringst. Beim KG sind die Absetzmöglichkeiten sehr begrenzt. Allein schon weil die USt nicht anfällt. Aber das ist auch das was ich meinte was bereits auf den anderen Seiten in diesem Thread ausführlich durchgekaut wurde ;)

Edit:
Ansonsten hast natürlich Recht was das Aufheben von Geschäftsunterlagen angeht. Beim Kleingewerbe muss es aber nicht so Umfangreich sein wie man es vom normalen Gewerbe kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

ich kann dich nicht denken hören.

Aber lesen. In dem von mir zitiertem Zitat von dir steht in Klammer (Zitat gekürzt) Das meinte ich damit. ;) Deshalb auch dann auch der Post.

Sei mir ned bös, ich mag auch nicht streiten, aber wenn ich sowas lese krieg ich Gänsehaut. Bewahr dir deine hilfreichen, informativen Beiträge.

Ich will und suche ja auch keinen streit. Ich sag nur das ich bin selber seit knapp 3 Jahren ein Kleingewerbetreibender bin. Und bis jetzt musste ich keine Steuern entrichten, bzw. keine die ich irgendwie spüren konnte. lag immer unter der Einkommensgrenze.

Grüße Patrick .
 
Zuletzt bearbeitet:

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Auch bei Anschaffung von Vermögenswerten die über 410€ liegen kann der Nebenerwerbliche in diese Falle tappen

Hallo Sven,

magst Du noch was Genaueres zu den Anschaffungen über den genannten Betrag schreiben.
Weiß nur grob, daß es festgelegte Abschreibungszeiten gibt. Für Kameras m.W. 7 Jahre, was schon eine verdammt lange Zeit ist.

P.S.: Las grad, daß es da wohl Änderungen im Betrag gab. Jetzt 150 Euro?
 
Zuletzt bearbeitet:

Panobilder

Fotograf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich schlage - gutgemeint - vor, dass alle, die bisher zwar viele korrekte Antworten und "Tips" gaben, sich bei einigen der offiziellen Seiten nochmals informieren bevor sich (zu den guten Infos) noch weitere "nicht ganz korrekte" Infos einschleichen... denn auch davon sind jede Menge zu finden...

Nur mal als einige wenige "Hinweise".

Der Thread ist bereits viele Seiten lang und ziemlich unübersichtlich, das find ich jetzt bei dem wirklich anspruchsvollen Thema suboptimal... ;-)

Ich lese da z.B.:
"Kleingewerbe" - das gibt es so aber nicht... gemeint ist wohl die Kleinunternehmer bzw eben die Kleinunternehmerregelung.

ZvenD hat schon vieles klargestellt in seinen, hier noch ein paar wenige "Hinweise" von mir.

Ich bin selbständiger freier Fotograf, war viele Jahre lang Kleinunternehmer, zuerst nur nebenberuflich, dann hauptberuflich.

Bin auch als hauptberuflicher, selbständiger Einzelunternehmer von der "Buchhaltungspflicht" befreit, was aber in der Praxis keinen sooo wahnsinnig grossen Unterschied macht.
Denn auch für die jährliche EÜR und erst Recht für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss man als Einzelunternehmer mit derselben Buchhaltungs-Sorgfalt und ähnlichen "buchhalterischen Methoden", die "Zahlen" aufbereiten....

Zum Thema:
freiberuflicher Künstler oder handwerklicher Gewerbepflichtiger gibt es ebenfalls sehr viel zum Lesen im Netz...
Ich kann dazu aus eigener Erfahrung sagen.
Eine formlose Meldung ("2 Zeiler") beim zuständigen Finanzamt, dass man ab Datum xy als künstlerischer Fotograf tätig sein wird, reicht für diesen Zweck vollkommen aus.
Aber dann ja keine Meldung bei irgendeinem anderen Amt und niemals die Wörter "Handwerk" oder "Gewerbe" schreiben oder nutzen!

Es kommt so oder so irgendwann der Zeitpunkt, an dem das FA die Tätigkeit prüft und festlegt, ob Deine arbeit als gewerblich oder künstlerisch eingestuft wird.
Und dann kann es sein dass man für zurückliegende Jahre nachträglich als "Gewerblicher" "besteuert" wird. Das bedeutet meist eine Nachzahlung...

Da die Bereiche:
Passbild, Portrait, Hochzeit u.a. fast immer als handwerklich eingestuft werden, würde ich definitiv ein Gewerbe anmelden, wenn ich das als Hauptbereich der Einnahmen buchen würde!

Thema: Abschreibungen ( AfA):
Meine Digitalen SLRs setzte ich auf 3 bzw.4 Jahre ab.
Alle Objektive auf 7 Jahre.
Alle analogen Kameras auch auf 7 Jahre.
Die 3 oder 4 Jahre entsprechen dem realen Zeitraum, denn nach 3 Jahren ist das Ding nix mehr wert und deshalb akzeptieren dies wohl die meisten FAs.
Hinweis: Mann kann und sollte sich zwar schon an die Empfehlungen halten, wenn man aber glaubhaft begründen kann, dass die 3 Jahre (oder was auch immer) realistisch sind, dann klappt das auch i.d.R.

Und ein ganz anderes Thema:
Der Threadopener will Hochzeitsfotografie professionell anbieten, richtig?
Da wünsch ich Dir: Alles Glück das man bekommen kann, das ist ein heissumkämpfter Markt!

GUTE Hochzeitsfotografen sind jedoch relativ selten, also Du könntest, wenn Du das Zeug dazu hast, auch heute noch erfolgreich werden damit!
Die Praxis zeigt aber auch, dass sich etliche der "Jungfotografen" besonders in diesem Bereich deutlich überschätzen, bzw die Schwierigkeiten deutlich unterschätzen.

Es ist nicht nur die Fotografie selbst, sondern auch sämtliche organisatorischen Notwendigkeiten

Thema: Vorsteuerabzug:
Als Kleinunternehmer schreibt man bei Anschaffungen und Ausgaben ja nicht den Nettobetrag, sondern den vollen Bruttobetrag ab.
Man "verliert" deshalb nix, auch wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist ;-)

Thema: Vollzeit / Teilzeit, Nebenberuflich / Hauptberuflich
Diese Begriffe sind dem FA vollkommen egal, die Steuerechtlichen Unternehmer-Regeln sind immer dieselben.

Thema:
Monatliche Umsatzsteuermeldung ( bedeutet ja Zeitaufwand):
Wenn man zuerst nebenberuflicher Kleinunternehmer ist und dann nach einigen Jahren sich als "hauptberuflicher Vollzeitselbständiger" beim FA meldet, dann hat man eine gute Chance, im ersten Jahr der (eigentlich monatlichen) Umsatzsteuermeldunspflicht eine jährliche UmSt.Meldung zu vereinbaren.
Bei mir hat das im ersten "Vollzeit-Jahr" geklappt, das war schon eine Erleichterung.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Danke :)

Es ist tatsächlich so, dass der 114 (?) Beiträge lange Thread unübersichtlich, schon beinahe mehr verwirrend, als hilfreich daherkommt... :p

Was ich so in der Form, zumindest hier im Forum noch nicht gefunden habe, ist ein langer zusammenhängender, auch Begriffserklärender Text, der einem das alles mal zu gemüte führt... verständlich.

Natürlich kann man dagegen argumentieren, dass es eher in ein Gründerforum, oder Steuer und Gewerberechtsforum gehört... Ich finde aber das es eben auch hiervon ein Teil ist.

Natürlich muss so ein Text nur als Roter Faden deklariert sein, damit sich niemand rechtsverbindlich darauf stützt...Thema aktualität...

Ich lese zwar jetzt schon seit ich den Thread eröffnet habe, aber ich lese mich von einer Erklärung zur nächsten, und habe so langsam keinen Zusammenhang mehr ...

Dabei hätte ich so gerne eine Ahnung davon :hmpf: ;) :lol:
 

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Also, von mir mal ein Danke an alle!
Daß in einem Forum keine rechtsverbindlichen Aussagen gemacht werden können, ist doch klar. Und logischerweise geht's auch durcheinander, aber da ist schon ein ganz beachtlicher Haufen an sehr nützlichen Tips und Hinweisen zusammen gekommen, mit denen man bei Bedarf gute Grundlagen zur weiteren Recherche hat.

@Jackajack
Ich denk, da hätte niemand was dagegen, wenn Du so einen "Roten Faden"-Text aus den hier gegebenen Antworten zusammenstellst und dann könnte man ggf. in Zusammenarbeit diesen korrigieren, so daß am Ende auch nachfolgende Leser etwas davon hätten.
Fänd ich eigentlich eine recht schöne Idee. Sowas gibt es wahrscheinlich im Netz in einem solchen Umfang noch nicht.





Das ist auch der Grund warum mein Rechner auf Pump gekauft ist ;)

Ahh, guter Tip! Danke!

ääähh jetzt stellste mich aber auf die Probe.
Das weis mein Steuerberater :lol:

150€?
Ich weis das dies der neue GrenzBetrag (so neu ist es ja auch nicht mehr) für formelle Dinge auf Quittungen (Ausgaben) ist. Es muß dein Name, Anschrift verzeichnet sein.


Ich hab nochmal genauer nachgelesen. Stimmt, das war schon wat älter.
Und es hat sich auch schon wieder. Seit 2010 kann man wählen und die 410 Euro haben wieder Gültigkeit.

Falls es interessiert:
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Danke Sven. Definitiv hilfreiche direkte antworten (die leider schon wieder fragen wecken... :O)

Also mit einem Leitfaden von mir wird erst zu rechnen sein, wenn ich meinen eigenen Kram auf der reihe habe ;) :D

Falls also jemand anders schon mal anfangen will... Nur zu... Ich erlaube es :D
 

Lukas050584

Noch nicht viel geschrieben

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Aus gutem Grund möchte ich mit Werbung erst anfangen, wenn alles geklärt ist. Die Seite ist momentan nur mein Hobby, keine Werbung, und keine Plattform für Aufträge oder ähnliches ;)...

Hi! Ich lese gerade hier schon seit der ersten Seite die Kommentare und bin schon echt auf die Letzte Seite gespannt!

Du kannst dir deine Arbeiten auch mit einer Spende belohnen lassen :)
 

Lukas050584

Noch nicht viel geschrieben

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

ja war vorhin noch nicht ganz am schluß angelangt...

Du kannst Spenden erhalten als Verein oder Privat...Ist quasi eine Schenkung wobei die Spende auf die einzelbeträge eher passt..Ich glaube sogar dass du nicht mehr wie 10000 Euro im Jahr als Schenkung annehmen darfst..bin mir da jetzt nicht zu 100% sicher...

Spenden darfst du aber erhalten...

hast ne PN...
 

Auggie_HB

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Schießt ihr nicht ein bischen mit Kanonen auf Spatzen?
Der TO hat die Idee, mit seinem Hobby Geld zu verdienen.....das wollen viele (wollen wir das nicht alle?).
Erst mal ist das alles nur eine Idee, ein Versuchsballon.
Bevor es wirklich dazu kommt, damit Geld zu verdienen, muß man erst mal einen Kundenstamm aufgebaut haben. Das einzige, was man am Anfang wirklich verdient, ist Erfahrung und Referenzen.
Durch 1000 Überlegungen wird man keine Kunden bekommen, geschweige denn, etwas verdienen. Die gewinnt man, indem man präsent ist.....also indem man fotografiert.
Und warum nicht beim örtlichen Stadtmagazin nachfragen, ob man nicht die Veranstaltungen des Clubs XY fotografisch festhalten darf? Auch da wird man wahrscheinlich erst mal unentgeltlich arbeiten (müssen). Aber man wird bekannter.
Und mit dem Bekanntheitsgrad kommen auch die Kunden.
Also Kamera einpacken und los gehts. Das einzige, was ich wirklich machen würde, ist ein Besuch beim örtlichen FA.
 

BigAl

Padawan

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Also Kamera einpacken und los gehts. Das einzige, was ich wirklich machen würde, ist ein Besuch beim örtlichen FA.
Sehe ich auch so. Ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, aber ich habe es damals (vor ~15 Jahren) auch so gemacht. Zum FA, Gewerbeschein "gekauft" für damals schlappe 20DM glaub ich. Über alles andere sollte man sich informieren, aber das kann erst einmal warten.
Ich habe als "Beleuchter" bei Film und Fernsehen angefangen, aber habe mir direkt in den Gewerbeschein auch noch "Kameramann" (als was ich heute tatsächlich arbeite), "Fotograf" und einiges mehr eintragen lassen.

Ein Gewerbe als Fotograf kann eigentlich Hinz und Kunz anmelden, weil (wie auf der ersten Seite schon erwähnt wurde) die Berufsbezeichnung nicht mehr geschützt ist.

Ich bin mir nicht sicher ob sich da bis heute was geändert hat, aber es war nicht kompliziert. Allerdings musste ich schmerzlich feststellen, dass die ersten 2 Jahre keine Steuer vom FA eingefordert wurde, aber dann ein Bescheid mit Steuernachzahlung UND Vorauszahlung fürs 3. Jahr kam. Das war etwas blauäugig von mir, deshalb erwähne ich es. Und ich habe bei weitem mehr Rechnungen gestellt als im Freibetrag festgelegt war :uhm:

Aber eigentlich ist die ganze Sache recht unkompliziert, wenn man sich beim FA etwas informiert.
 
T

thebeasy

Guest

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Huhu. Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich jetzt keine Lust hatte alle Beiträge hier zu lesen, um dir deine Frage zu beantworten. Ich bin nebenberuflich selbsständig, weil ich das Fotografieren so liebe und weil ich ein Feigling bin, hab ich auch alles ordnungsgemäß angemeldet. Somit hier meine Tipps, dokumentiert gibst das nämlich leider nirgends und keiner kann gesammelt Informationen zur Verfügung stellen. Meine Erfahrung, schnell mal laienhaft erklärt:

0) Pflicht: Anmedlung Gewerbe als Fotograf ist von Bundesland zu Bundeslang ein anderer Preis. Bei mir waren das ca. 40€
1) Pflicht Eintragung in die Handwerksrolle - musst du machen, sonst darfst du dich weder Fotograf nenennen, noch Hochzeiten fotografieren oder Portraits machen.
Kostet Anmeldegebür... Zu lange her. Ich glaube 120€... frag mal nach. Und jährliche Beiträge. Ich zahl jetzt im 4. Jahr 79€.
2) Enscheidung ob Kleingewerbe- oder Nicht für Anmeldung beim Finanzamt. Ist im Grunde kein Aufwand wenn du nicht Kleingewerbe machst, musst du dann eben alle 1 bis 3 Monate (ja nach Vereinbarung) über Elster melden wieviel Mehrwertsteuer du auf deinen ausgestellten Rechnungen hattest und wieviel Steueren du bei Anschaffungen für die Fotografie ausgegeben hast. Je nach Anschaffung von neuer Ausrüstung kann sich das lohnen. Denn die Differenz bekommst du wieder. Du musst bei einer Gewerbeanmeldung grundsätzlich eine Gewinn und Verlustrechnung jährlich beim Finanzamt abgeben. Das FA kommt auch gerne nach 3 Jahren auf dich zu und unterstellt dir Liebhaberrei, wenn du dann noch keinen Gewinn hast. Das bedeutet, dann aber nicht, dass du deine Mehrwertsteuer nicjt weiterhin wieder bekommst, noch, dass du nicht mehr fotografieren darfs. Nur, dass du die Steuererleichterungen aus den Vorjahren, die du aufgrund deiner Verlusste hattest, zurückzahlen musst.
4) Berufsgenossenschaft: Lass dir von denen nix erzählen. Die brauchen einfach jedes Mitglied! Eine Versicherung ist natürlich nicht sinnlos. Wenn du eine private Unfallversicherung hast, wäre die Berufsgenossenschaft nur doppelt... Du hast keine Angestellten und musst deshalb nicht in die Berufsgenossenschaft und so lange du nicht mehr als 100 Tage im Jahr als Fotograf arbeitest, bist du laut ihrer Satzung auch kein Pflichtmitglied. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Wenn du dich anmeldest kostet das dich im Jahr locker 300€ unabhängig von deinen Einnahmen!

So... ich hoffe ich hab nix vergessen, sonst frag nochmal nach :)

Ein bissel Werbung für mich zum Schluss ^^ Würd mich über jeden Besuch auf meiner Webseite oder meiner Facebook-Seite freuen :)

http://foto-box.org oder http://www.facebook.com/fotoboxorg
 
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T

thebeasy

Guest

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ach ja... die Anmeldung bei der Handwerkskammer ist nur dann wichtig, wenn du wirklich sagst: Ich mache Portraits, fotografiere Hochzeiten oder dich Fotograf nennen willst. Sonst umgehst du das elegant mit Bezeichungen wie "Fotokünstler"... Aber schau lieber nach was da auch noch so geschützt ist. Wenn wer auf die Idee kommt dir einen auf den Deckel geben zu wollen, wenn du dich Fotograf nennst und nicht bei der Handwerkskammer gemeldet bist, dann kann das böse enden. Meist gehen die den Dingen aber nicht nach. Was einen jedoch nicht schützt.
 

Auggie_HB

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Warum sollte Frau Müller aus Hintertupfingen ausgerechnet mich bitten, auf ihrer Silberhochzeit zu fotografieren?
Und andererseits: Wer sollte mich daran hindern, auf der Silberhochzeit von Fr. Müller zu fotografieren, wenn sie mich anruft, ob ich das tun würde?
Es wird mich auch niemand daran hindern können, eine Internetseite ins Netz zu stellen und Werbung für mich zu machen (durch Ausstellung meiner Bilder auf dieser Seite) und/oder Flyer zu verteilen und Visitenkarten.

Seid doch mal realistisch und bleibt auf dem Teppich.
Bevor überhaupt nennenswerte Beträge in regelmäßigen Abständen fließen, vergeht mindestens 1 Jahr, in dem ich mehr oder weniger zum Selbstkosten- und/oder Taschengeldpreis fotografiert habe.
Ob aus der Idee des TO überhaupt eine regelmäßige Tätigkeit wird, wird sich erst zeigen müssen.
Ich kann nur noch mal meinen Ratschlag erneuern: Pack die Kamera ein und fotografiere.
 
T

thebeasy

Guest

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Sicher kann man das als übertrieben abtun. Fakt ist, dass man sich dann nicht Fotograf nennen darf und auch keine Portraits machen darf. Ich habe es in der Tat schon erlebt, dass es dafür Ärger gibt. Man muss für seine Anforderungen einfach Pro und Contra abwegen und fertig.
 
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