AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Ich schlage - gutgemeint - vor, dass alle, die bisher zwar viele korrekte Antworten und "Tips" gaben, sich bei einigen der offiziellen Seiten nochmals informieren bevor sich (zu den guten Infos) noch weitere "nicht ganz korrekte" Infos einschleichen... denn auch davon sind jede Menge zu finden...
Nur mal als einige wenige "Hinweise".
Der Thread ist bereits viele Seiten lang und ziemlich unübersichtlich, das find ich jetzt bei dem wirklich anspruchsvollen Thema suboptimal... ;-)
Ich lese da z.B.:
"Kleingewerbe" - das gibt es so aber nicht... gemeint ist wohl die Kleinunternehmer bzw eben die Kleinunternehmerregelung.
ZvenD hat schon vieles klargestellt in seinen, hier noch ein paar wenige "Hinweise" von mir.
Ich bin selbständiger freier Fotograf, war viele Jahre lang Kleinunternehmer, zuerst nur nebenberuflich, dann hauptberuflich.
Bin auch als hauptberuflicher, selbständiger Einzelunternehmer von der "Buchhaltungspflicht" befreit, was aber in der Praxis keinen sooo wahnsinnig grossen Unterschied macht.
Denn auch für die jährliche EÜR und erst Recht für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss man als Einzelunternehmer mit derselben Buchhaltungs-Sorgfalt und ähnlichen "buchhalterischen Methoden", die "Zahlen" aufbereiten....
Zum Thema:
freiberuflicher Künstler oder handwerklicher Gewerbepflichtiger gibt es ebenfalls sehr viel zum Lesen im Netz...
Ich kann dazu aus eigener Erfahrung sagen.
Eine formlose Meldung ("2 Zeiler") beim zuständigen Finanzamt, dass man ab Datum xy als künstlerischer Fotograf tätig sein wird, reicht für diesen Zweck vollkommen aus.
Aber dann ja keine Meldung bei irgendeinem anderen Amt und niemals die Wörter "Handwerk" oder "Gewerbe" schreiben oder nutzen!
Es kommt so oder so irgendwann der Zeitpunkt, an dem das FA die Tätigkeit prüft und festlegt, ob Deine arbeit als gewerblich oder künstlerisch eingestuft wird.
Und dann kann es sein dass man für zurückliegende Jahre nachträglich als "Gewerblicher" "besteuert" wird. Das bedeutet meist eine Nachzahlung...
Da die Bereiche:
Passbild, Portrait, Hochzeit u.a. fast immer als handwerklich eingestuft werden, würde ich definitiv ein Gewerbe anmelden, wenn ich das als Hauptbereich der Einnahmen buchen würde!
Thema: Abschreibungen ( AfA):
Meine Digitalen SLRs setzte ich auf 3 bzw.4 Jahre ab.
Alle Objektive auf 7 Jahre.
Alle analogen Kameras auch auf 7 Jahre.
Die 3 oder 4 Jahre entsprechen dem realen Zeitraum, denn nach 3 Jahren ist das Ding nix mehr wert und deshalb akzeptieren dies wohl die meisten FAs.
Hinweis: Mann kann und sollte sich zwar schon an die Empfehlungen halten, wenn man aber glaubhaft begründen kann, dass die 3 Jahre (oder was auch immer) realistisch sind, dann klappt das auch i.d.R.
Und ein ganz anderes Thema:
Der Threadopener will Hochzeitsfotografie professionell anbieten, richtig?
Da wünsch ich Dir: Alles Glück das man bekommen kann, das ist ein heissumkämpfter Markt!
GUTE Hochzeitsfotografen sind jedoch relativ selten, also Du könntest, wenn Du das Zeug dazu hast, auch heute noch erfolgreich werden damit!
Die Praxis zeigt aber auch, dass sich etliche der "Jungfotografen" besonders in diesem Bereich deutlich überschätzen, bzw die Schwierigkeiten deutlich unterschätzen.
Es ist nicht nur die Fotografie selbst, sondern auch sämtliche organisatorischen Notwendigkeiten
Thema: Vorsteuerabzug:
Als Kleinunternehmer schreibt man bei Anschaffungen und Ausgaben ja nicht den Nettobetrag, sondern den vollen Bruttobetrag ab.
Man "verliert" deshalb nix, auch wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist ;-)
Thema: Vollzeit / Teilzeit, Nebenberuflich / Hauptberuflich
Diese Begriffe sind dem FA vollkommen egal, die Steuerechtlichen Unternehmer-Regeln sind immer dieselben.
Thema:
Monatliche Umsatzsteuermeldung ( bedeutet ja Zeitaufwand):
Wenn man zuerst nebenberuflicher Kleinunternehmer ist und dann nach einigen Jahren sich als "hauptberuflicher Vollzeitselbständiger" beim FA meldet, dann hat man eine gute Chance, im ersten Jahr der (eigentlich monatlichen) Umsatzsteuermeldunspflicht eine jährliche UmSt.Meldung zu vereinbaren.
Bei mir hat das im ersten "Vollzeit-Jahr" geklappt, das war schon eine Erleichterung.