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Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

InternetJunkie

Fotoanarchist

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich würde mich eher auf die schöpferische begabung, die ja ebenfalls basis sein kann, beziehen. Ich bin ja kein ausgebildeter Fotograf... ;)

Wer diese Begabung (falls bei mir vorhanden :p) dann kontrollieren oder prügen will, würde mich ebenfalls interessieren :D

Das Finanzamt legt das fest!

Bevor Du vom FA abgelehnt wirst, kannst Du ja mal hier nachlesen, ob Du Dich zugehörig fühlst! ;)
 

Fotografie

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Das schießt tatsächlich über mein vorerst angepeiltes Ziel drüber hinweg, habe ich das Gefühl.

Also der Weg über ein Gewerbe gehen!?

Habe ein wenig die Übersicht über die möglichen wege verloren :(
 

fotogenio

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,

auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden.(Umsatz bis 17.500€)
Kannst dann halt nicht die Vorsteuer beim Kauf von irgendwelchen Anlagengütern absetzen.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Ok, ich kann aber weiterhin normal unter meinem namen so gesetzlich versichert bleiben, da ändert sich ja nix...

Kann man equipment da nicht absetzen ?

Vorsteuer ist mir gerade nicht geläufig
 

fotogenio

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

doch aber halt nur den netto Betrag

z.B. kaufst du Dir nen neuen Blitz Speedlite EX 430II kostet 219,-€
dann kannst du 184,-€ absetzten.
Bein Anschaffungen über 800€ musst du das auf 4 Jahre verteilen.
Alle Kosten ziehst du von den Umsätzen ab.
Am besten ist es, gleich mit eine ordentlichen Buchführung anzufangen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Am besten ist es, gleich mit eine ordentlichen Buchführung anzufangen.

Das ist mit einer der wichtigsten Dinge! Und wie bereits in einem Post zuvor von mir, macht es Sinn bei regelmäßigen Nebeneinkünften ein separates Konto (gewerbl.) Konto einzurichten. Somit kann man die Einnahmen von restlichen Einkommen trennen, am Ende des einen Jahresauszug bei der Bank abholen und das ganze beim Finanzamt bei der Steuererklärung vorlegen. So handhabe ich das ganze zumindest. Ist zwar kein muss, aber gut zum trennen unterschiedlicher Einkünfte.
 

fotogenio

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Wenn Du alles Bar machst, benötigst Du ein Kassenbuch......
Kann man machen mußt dort dann halt alles eintragen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich arbeite auf Rechnung. Je nachdem was jetzt an Leistung geboten wird. Erste Phase, festhalten was soll gemacht werden. Dann wird z.B. ein erstes Skribbel vorgelegt. Anschließend geht es in die Produktion (an die Umsetzung). Nach Zahlungseingang wird dann das hergestellte Medium, Print etc. versendet / bzw. ausgehändigt.

Wichtig ist halt das du am Ende des Jahres dem Finanzamt entsprechend etwas vorlegen kannst. Also geschriebene Rechnungen und der gleichen. Bar auf die Hand geht auch, solang es quittiert wurde. Halt damit du einen Nachweis hast.

Edit:
Bei deinen ganzen offen Fragen rate ich dir aber vor allem dazu dich beim Finanzamt zu erkundigen. Dort sitzen zwar nicht immer ;) aber meistens kompetente Sachbearbeiter, die dir sämtliche Fragen rechtsverbindlich (Steuerrecht) beantworten können. Auch gibt es zusätzlich Broschüren die einen weiter informieren.

Edit 2:
Für Quittungen gibt es im übrigen im Schreibwarenhandel unterschiedliche Blöcke (inkl. Durchschrift). Hier einfach passend zur Quittung am PC alles in einer Tabelle archivieren. Am Ende des Jahres ausdrucken und mit den Durchschriften beim FA abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

InternetJunkie

Fotoanarchist

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

So sieht's aus!
Diesmal hat's DerOtto genau auf den Punkt gebraucht!
Bis auf leichte Abweichungen verfahre ich genau so!

Dann bleibt nichts anderes als Viel Erfolg im neuen Nebenjob zu wünschen! :)
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Grundsätzlich muss jeder noch so kleine auftrag dann quittiert werden, oder?

Ich denke ich werde es auf diese weise machen. Bar mit quittung klingt am einfachsten ;)
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Grundsätzlich muss jeder noch so kleine auftrag dann quittiert werden, oder?

Ja. Auftrag ist Auftrag. Da macht das Finanzamt keinen unterschied. Schließlich summiert sich das ganze im laufe eines Jahres. Hier einige Euronen, da nochmal ein paar Euronen und am ende plötzlich ist die Kiste voll ;)

Wichtig! MwSt nicht ausfüllen und am besten Blöcke mit Nummerierung oder Nummerfeld auswählen. Dann behälste auch das ganze Jahr über immer den Überblick.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ok, ich versuche jetzt mal das Ergebnis der vergangenen 95 Kommentare zusammenzufassen. Also, mein Schlachtplan:

1. Ich melde bei dem Gewerbeamt mein Gewerbe an. Und zwar ein klein-gewerbe als Nebenverdienst (Fachwort?)

2. Hwk und andere (wer noch?) kommen auf mich zu, bzw. ich muss bei denen mein Zulassungsfreies Gewerbe anmelden. Ich habe noch etwas von der Berufsgenossenschaft gelesen, gilt das auch für mich?

3. Wenn ich soweit meine Zulassung (Gewerbeschein und Steuernummer vom Finanzamt... noch was?) habe, kann ich mich als Auftragsfotograf bewerben.
Der Begriff Fotograf ist ja seit einigen Jahren nicht mehr geschützt, trotzdem riskant den Begriff zu nutzen, zumal ich ja keine Ausbildung, geschweige einen Meisterbrief habe... Soll ich das auf der Seite erwähnen? wenn ja, wie umschreibt man das am besten :p??

4. Immer brav Quittungen schreiben, und dem Finanzamt am Ende des Jahres zukommen lassen.

So stelle ich mir das gerade vor, nachdem ich versucht habe, die vielen Kommentare zu verarbeiten... ;)
Unklar ist mir vorallem, wem das Gewerbeamt alles meine Daten gibt, und wer daraufhin fleißig Beiträge aus meinem Portemonnaie scheffeln will...
Hwk erstmal nicht, ein Jahr lang, danach abhängig von dem Einkommen.
Wer kommt da noch?

Diese Grenze von 17500€, da muss ich ja schon mein Ausbildungsgehalt netto von abziehen oder?

Viele Fragen, aber ich hätte ganz gerne wenigstens ein bisschen Ahnung, was ich eigentlich verfolge... :)

Im Gewerbeamt sich beraten zu lassen ist für mich so gut wie unmöglich. :(
die haben hier nur vormittags auf :(... Soll ich aufs Finanzamt stattdessen gehen ^^? Können die mir auch dabei helfen`?
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

1. Gewerbeanmeldung im Rathaus - Abteilung Gewerbe ?? (Am Eingang nachfragen)
2. Zettel ausfüllen, Bezeichnung > Name deines Unternehmes / Tätigkeit (fotografie)
3. Bezahlen > Bei mir waren es 24 Euro > Bundesland abhängig / unterschiedlich
4. Einige Tage später landet Post vom FA in deinem Briefkasten mit deinem Gewerbeschein
5. IHK, KHS etc. schreibt dich von alleine an.
6. Fertig.

Und nun? Klar, anfangen Geld (mit Rechnung wie erklärt) zu verdienen.

Edit: Dein Edit kam plötzlich. Aber hast gut zusammen gefasst und es kapiert ;) Du kannst dich einfach Fotograf für Elefantenbabys und sonst wie nennen. :D Wie du selber sagst: Der Begriff Fotograf ist nicht mehr geschützt. Nur in anderen Berufen hat es noch Gewicht (Elektro-Monteure etc.)

Dann mal viel Glück gewünscht mit deinem 1Mann-Betrieb :)
Übrigens, schöne Gegend bei dir zum fotografieren. Vor allem die Ecke bei Bingen, Gau Algesheim und Ockenheim :D

Edit: Beratung beim Finanzamt! Nirgendwo anders.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ok, klar soweit, aber wo sehe ich wer noch alles von alleine auf mich zukommt, und vorallem auch wieviel die wollen ... , ich hätte gerne eine gewisse rechnerische Sicherheit, dass ich nicht gleich mit nem dicken minus aufgrund von i-welchen Beiträgen starte :D
 

Ladyan

Nicht ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

1. Ich melde bei dem Gewerbeamt mein Gewerbe an. Und zwar ein klein-gewerbe als Nebenverdienst (Fachwort?)
Also so als kleiner Vorgeschmack was so an Fragen auf dich zukommen könnte: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...ccml1AvTbWHeQGP3g&sig2=SCHYmTag_qEe2b9SWAzVpA das ist der sogenannte "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Den habe ich gerade erst ausgefüllt, um mir eine Steuernummer unter der Kleinunternehmer-Regelung zu beantragen und Rechnungen schreiben zu können. Inwiefern da weitere Mitgliedschaften und benötigte Auskünfte wegen Fotograf auf dich zukommen weiß ich leider nicht, bin noch nicht ganz in dem Thema drin. Aber so als ersten Überblick über benötigte Daten hilft dir das vielleicht schonmal ein Stückchen weiter.

Lg
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

wow, ok... so einen brauche ich dann also auch, bzw. das FA schreibt mir dann?
Von dem hatte ich jetzt zB. noch garnichts gehört/gelesen... Nur von meiner personenbezogenen Steuer ID. Kann es sein, dass das für mich garnicht nötig ist?
(bitte bitte hoffentlich... ^^)
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Die St-ID bekommt jeder der ins Berufsleben eintritt. Diese Nummer bleibt auch ein Leben lang. Du füllst nur wie gesagt beim Rathaus in der zuständigen Abteilung den Zettel aus, bezahlst und fährst wieder nach hause. Paar Tage später kommt per Post vom Finanzamt dein Gewerbeschein. Da steht alles wichtige drauf.

Was die IHK und der gleichen angeht. Wie auch von mir mehrmals geschrieben, kommt automatisch Post wegen der besagten Eintragung. Aber um es jetzt kurz zumachen. Fahr einfach zum Finanzamt, sagt denen was du willst, was du beabsichtigst und fertig. Wenn du dort alles an Infos bekommen hast fahr zum Rathaus und melde dein Gewerbe an.
als letztes:

- IHK / KHS schreibt dich an
- Kammer der Papier/Druckverarbeitungs-Industrie schreibt dich an
 
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