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Intime Aufnahmen nach Trennung ( Scheidung )

studio24

Homo Nikoniensis

@dagdavincy
wenn der Zeitungsbericht stimmt, wäre das doch ohnehin ein Verstoß nach §§ 22 u 23 KUG und er käme mit der Löschung noch gut weg. Denn gemäß § 33 KUG kann das auf Antrag auch verfolgt und mit Geld- oder Haftstrafe bis 1 Jahr geahndet werden.

Von der Weitergabe/Verbreitung wie im verlinkten Artikel steht in der Pressemitteilung des OLG allerdings nichts. Von daher muss man mal die komplette Begründung abwarten und und danach, ob es überhaupt rechtskräftig wird.

Insgesamt scheint mir die Begründung, wie man sie aus der Pressemitteilung entnehmen kann, ohnehin ziemlich unlogisch. Es sollen Aufnahmen gelöscht werden, die dazu geeignet sind, das Ansehen gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Wenn sie nicht veröffentlich werden, kann aber auch das Ansehen nicht geschädigt werden. Falls doch, wäre es wieder der Verstoß nach §§ 22 und 23 und damit ohnehin abgedeckt. Eine vorsorgliche pauschale Gefahrenabwehr/Verhinderung von Straftaten gibt es doch mit Ausnahme vom Waffenrecht in keinem anderen Bereich.

Gleichzeitig sagt das Gericht aber, dass Bilder von Feiern, aus dem Urlaub usw. veröffentlicht werden können. Da sind andere Gerichte durchaus anderer Ansicht und sehen das mit Recht enger. Kompromitierend (wieder so ein Gummibegriff) können auch Partyfotos sein. Das wurde ja gerade in dem Kontext "Recht auf Vergessen" so entschieden.

Wenns aber so rechtskräftig werden sollte, dann ist es so. Deshalb muss man es ja nicht richtig finden. Andere OLGs entscheiden möglicherweise auch ganz anders.

Ich finde es nur traurig, dass soche Fälle überhaupt gerichtsanhängig werden. Wäre besser, die Leute würden etwas freundlicher miteinander umgehen und ihre Differenzen einvernehmlich und sauber auch ohne Gerichte klären.
 

TheHope

Ganz neu hier

Hallo,
ja, das ist auch richtig so. Ob das praktisch durchführbar ist (Internet vergißt nichts) steht auf einem anderen Blatt!
Grüße

So ist es!
Reicht schon aus, einem anderen die Bilder zu geben. (ob gewollt oder nicht das ist dahin gestellt) Was macht dann der Ehemann wenn der Freund von ihm die Bilder dann ungefragt ins Netz stellt, wer ist dann eig. der Straftäter??
 

geia1

Aktives Mitglied

Das ist ein Urteil das nach gesunden Menschenverstand getroffen wurde.
Früher hat man die intime Negativ bzw. die Bilder vernichtet, oder der Partner der alleine oben war hat sie mitgenommen.
Das ist auch ein Zeichen der Ehre.
Leute mit Anstand haben das selbstverständlich gefunden.

Wieso soll sich der Mann die Fotos behalten?
Jemanden anderen geben oder zeigen gehört sich nicht
und als W....- Vorlage wird er sie ja auch nicht benötigen.
 

puppe

Nicht mehr ganz neu hier

Jeder, der der Meinung ist, dass der Staat sich rauszuhalten hat, hat unser Rechtssystem wahrscheinlich nicht verstanden. Der Staat (die Gerichtsbarkeit als Teil des Staates --> Gewaltenteilung, für die, die sich nicht mehr erinnern) ist im Auftrag einer Mitbürgerin tätig geworden, die nämlich von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, zu klagen. (Hat Panta Rhei so ähnlich ja schon angesprochen)
Das Gesicht dessen möchte ich sehen, der seine (begründeten) Rechtsansprüche durchsetzen will, und der Staat (die Gerichtsbarkeit) "hält sich raus".
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@dagdavincy

Von der Weitergabe/Verbreitung wie im verlinkten Artikel steht in der Pressemitteilung des OLG allerdings nichts. Von daher muss man mal die komplette Begründung abwarten und und danach, ob es überhaupt rechtskräftig wird.
Der Link aus Beitrag #43 ergibt doch, daß die Weitergabe stattfand. Das war offensichtlich Anlaß für die Klage.
Sollte der Berufs-Fotograf jetzt noch in Revision gehen wird ihm eine zweifelhafte PR sicher sein. Selten erhalten OLG- Urteile solch breite mediale Aufmerksamkeit.:oops:
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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