Es ist doch explizit erwähnt, dass es dabei um "erotische" und/oder "intime" Fotos geht und somit also um Bildmaterial, das man unter üblichen Umständen nur einem bestimmten und in aller Regel sehr kleinen Personenkreis zugängig machen würde.
Die Begriffe sind nicht festgelegt und persönliche Interpretation. Deshalb eignen sich interpretierbare Begriffe nicht als Maßstab für Urteile. Ich möchte in keinem Rechtsbereich von individuellen Moralvorstellungen unserer Richter abhängig sein. Sonst kommt es wieder zu Situationen, wo das, was in Hamburg OK ist, in Bayern unter Haftandrohung steht oder Richter A Erotik oder Intimes sieht, wo Richter B nur ein Erinnerungsfoto erkennt. Das ist nicht gesicherte Rechtsprechung, sondern Willkür. Wäre die Rede von pornografischen Aufnahmen, könnte ich es noch nachvollziehen, obwohl es auch dann nicht gerechtfertigt wäre.
Es gibt viele erotische Bilder, die keinen qcm nackte Haut zeigen.
ZENSIERT: Persönliche, provokante Angriffe sind in diesem Forum nicht erwünscht!!,
....dass die unter erotischen Bildern nur noch Pink Shots verstehen? In meiner Welt hat Erotik mit nackten primären Geschlechtsmerkmalen und Doppel-D nichts tun.
Vermutlich ist damit dann auch genau das Bildmaterial gemeint, das nach Trennungen gerne und häufig benutzt wird, um einen Ex-Partner zu erpressen oder zu kompromittieren.
Das ist zu Recht strafbar, war es aber bisher auch schon. Hat aber mit dem Besitz nichts zu tun. Natürlich bin ich gegen Erpressung oder Bloßstellung durch solche Bilder und auch für harte Bestrafung, falls es doch passiert. Du schreibst ja selbst "vermutlich" und das lässt eben auch jedem Richter viel Platz für Auslegungen. Das einvernehmliche Anfertigen hatte doch wohl zum Ziel, etwas zur Erinnerung festzuhalten. Vielleicht wäre es besser, sich nur mit Leuten einzulassen, von deren Integrität man überzeugt ist? Dann muss man hinterher keinen Rechtsanwalt bemühen.
Sicher kann man diskutieren, ob es (doppel)moralisch nicht besser wäre, die Bilder ohne Aufforderung zu löschen.
Aber um es mal klar zu machen, was mich an solchen Urteilen stört: es ist normal und rechtlich auch in der Diskussion um Kinderpornografie bisher nicht in Zweifel, dass Bilder der eigenen Kinder am Strand oder im Garten, beim Bad zu Hause oder beim Wickeln nicht also Kinderpornografie eingestuft werden. Wenn ich das verlinkte Urteil als Maßstab nehme könnte dann in Zukunft die Mutter nach der Scheidung/Trennung den Vater wegen Besitz von Kinderporno verklagen, nur weil die Beziehung nicht mehr existiert bzw. keingemeinsamer Haushalt mehr besteht. Sicher wird sich irgendwo dann auch ein Richter fnden, der entsprechend urteilt. Das kann es doch wohl nicht sein, oder?
Wie jede Überinterpretation hat auch diese ihre Schwächen.
1. Von Kindern ist in dem zitierten Beitrag überhaupt keine Rede.
Nein, aber solche Urteile sind der erste Schritt. Viele solcher falschen Schritte nacheinander führen zu einem Ziel, wo man eigentlich nicht hin wollte.
Man sollte nicht nur in diesem Rechtsbereich, sondern generell allen Anfängen wehren. Es muss noch Bereiche geben, wo der Staat sich raus zu halten hat. Und einvernehmlich gemachte Bilder, die nicht rechtswidrig verwendet werden, gehören m.E. dazu.
Im Übrigen halte ich es nicht für eine Überinterpretation durch mich, sondern durch die Klägerin und den Richter/die Richterin.