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AW: Kampagne gegen die neue GEZ unterstützen
Meine Frage war auch keine Frage, sondern ein Hinweis auf "den gemeinsamen Willen des deutschen Volkes" nach der vollzogenen Wiedervereinigung etwas für seine Rechte und Mitbestimmung zu tun. ("...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.")
Weil die zu bildende Verfassung auf den Artikeln des Grundgesetzes basiert. Insofern ist das Verfassungsgericht für diese Belange zuständig. Dabei spielt die Namensbezeichnung eine untergeordnete Rolle - "Grundgericht" würde auch eher nach einer dem Amtsgericht untergeordneten Instanz klingen.
Meine Frage war auch keine Frage, sondern ein Hinweis auf "den gemeinsamen Willen des deutschen Volkes" nach der vollzogenen Wiedervereinigung etwas für seine Rechte und Mitbestimmung zu tun. ("...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.")