AW: Lizenzfreie Musik für ein video
Nein - nicht automatisch. Es heißt, dass die Künstler oder Beauftragte Dich nicht (wie das Gros der Musikindustrie) verfolgen oder verklagen, wenn Du Dir das zum Hören oder Empfehlen herunterlädst. Das ist sogar erwünscht. Aber natürlich suchen auch diese Künstler Wege, um von den Werken zu leben oder um wenigstens etwas damit zu verdienen. Und das soll dann oft z.B. jemand sein, der ein Produkt, sein Video etc. damit untermalen möchte. Hängt vom Künstler ab. Wenn Du - Apple-Like - einen Musik-Schnippsel mit einem Spot in die Charts jagen wirst, wird der Künstler Dir vielleicht die Nutzung freistellen. Er weiß ja, dass er nach der Sendung Deines Spots ordentlich Anfragen haben wird. Wenn Du ebenfalls Kleinkünstler bist, freut er sich vielleicht schon über Credits (die Angabe seines Namens) und darüber, dass Du als anderer Künstler sein Werk mochtest. Aber es bleibt: Einzelfall - Fragen, Kontaktieren, Abwarten, Verhandeln, letzten Endes wie bei den großen bekannten Künstlern und Verlagen auch. Allenfalls mit kleineren Konditionen.
Wenn Du auf ein bestimmtes Lied fixiert bist, musst Du Dich da durchverhandeln. Solange bis Du für das, was Du machen willst (wo/Medium, Anzahl Hörer, Länge des Ausschnitts, Sendezeit, zu erwartende Downloads etc.) die Freigabe schriftlich hast. Alles andere ist juristisch extrem gefährlich und möglicherweise teuer.
Wenn Du hingegen gute Musik suchst, stilgenau auswählen möchtest sowie schnell, einfach und juristisch sicher zum Zuge kommen willst, bleibt Dir ein Musikstock. So wie Du Bilder z.B. bei Fotolia und iStockPhoto zur kommerziellen Nutzung inklusive Freigabe kaufen kannst, gibt es bei AudioJungle, Pond5, Revostock oder auch iStockAudio Songs und Sounds.
Für ca. 5 bis 50 Euro - je nach Länge und Komplexität erhältst Du dort ein Stück (dass Du natürlich vorhören kannst)
und vor allem das Nutzungsrecht. Diese Musik wird zur Weiterverwendung angeboten. Sie unterscheidet sich qualitativ und klanglich von Pop-, Rock-, Jazz-, Klassik- oder auch Filmmusik-Aufnahmen nicht. Es gibt gute, schlechte, gefällige, kantige, groovige ... wie im Radio auch.
Gerne werden auch Stilmittel bekannter Bands genutzt. Einer der Topseller mit 250 Verkäufen (das ist hier wirklich eine Menge) "Dublin Delay" von Wavesfactory versammelt z.B. so dermaßen U2-Sounds, dass die vier Iren sich wahrscheinlich selbst fragen, welcher ihrer Songs das ist. Ohne wirklich irgendein U2-Song zu sein, also ohne U2 etwas zu schulden - es ist ein eigenes Werk von Wavesfactory.
Ich bin selbst bei Pond5 Videoszenen- und Sound-Anbieter (Portfolios bei Interesse hier (
Video) und hier (
Songs). Wenn Du schildern kannst, an was Du denkst, kann ich es möglicherweise anfertigen. Vielleicht liegts auch schon hier rum (ich habe recht bald nur noch Videos veröffentlicht und keine Songs mehr, weil Videos besser liefen). Hilft Dir natürlich nichts, wenn Du wirklich eine bestimmte Beatles-Nummer oder sowas brauchst.
Zur Gültigkeit des Urheberrecht noch gesagt: Das Urheberrecht läuft 75 Jahre nach dem Tod eines Künstlers ab. Damit wäre ein Bach oder Wagner heute wieder frei. Aber vorsicht: Wenn ein Orchester z.B. 1964 ein Wagner-Stück aufgeführt hat, ist die Aufführung wiederum deren Werk bzw. deren Interpretation und geniest wieder bis zu 75 Jahre nach dem Ableben (des letzten Beteiligten) Schutz. Also: Es reicht nicht, einfach eine CD oder ein MP3 eines längst Verstorbenen zu kaufen. Das heißt nur: Du darfst die alten Bach-Noten nehmen und selbst spielen/aufführen, ohne das Du noch ein Urheberrecht z.B. von Seiten Bachs verletzt.
Aus formalen Gründen: Der obige Text ist lediglich eine Meinungsäußerung und ist in keinem Falle als Rechtsberatung gemeint oder anzusehen.