...Man müsste ja schon die exakt gleiche Rundung, Spiegelung, Farbwahl etc. haben....
So eng wird ein Geschmacksmuster nicht unbedingt gesehen, es reicht nicht, einfach nur die Farbe und Rundung ein wenig abzuwandeln (Hatte nicht Samsung mal ein Handy fast auf dem Markt, welches sie dann wegen zu großer Ähnlichkeit mit den runden IPhone-Ecken doch nicht verkaufen durften?)
...Aber so..neeee. Wir leben immernoch in einem guten Rechtsstaat und nicht in den USA wo auf jeden Scheiß hingewiesen werden muss und jeder jeden wegen Belanglosigkeiten erfolgreich verklagen kann.
Dein Vertrauen möchte ich haben: Recht haben und Recht bekommen ist auch in Deutschland nicht zwangläufig gegeben.
Anders als ein Patent muss die Anmeldung eines Geschmacksmuster nur die formalen Aspekte erfüllen, inhaltlich wird es nicht geprüft. Ob der Schutz des Geschmacksmusters greift, entscheidet das Gericht. Normalerweise lassen sich z.B. naturgegebene Muster nicht schützen. Wir wurden jedoch von einem Wettbewerber bedrängt, der sich (unter anderem) ein Holzmuster hat eintragen lassen. Das Geschmacksmuster war zwar, formal gesehen, völlig korrekt eingetragen. Diesen Bereich (das reine Holzmuster) konnte das Geschmacksmuster nicht schützen. Arbeit und finanzieller Aufwand war die Abwehr für uns trotzdem und zum damaligen Zeitpunkt musste sogar ein Kunde seinen Messestand (ungerechtfertigter weise) umbauen.
Also der Bereich des Geschmacksmuster ist immer (oft für beide Seiten) eine problematische Angelegenheit. Ein Geschmacksmuster ist z.B. auch dann hinfällig, wenn vor der Eintragung des Musters das Muster schon am Markt verfügbar war (was bei der Anmeldung vom Amt auch nicht geprüft wird [und von Amtsseite auch kaum mit vertretbarem Aufwand zu prüfen ist]).
Jetzt lässt sich trefflich darüber streiten, ob sich die visuelle Kopie eines schon seit Jahrzehnten eingesetzten Schalterlayouts (in echter Hardware, also echter Schalter) überhaupt als Muster schützen lässt.
Rechtsberatung können wir hier eh nicht bieten und ob dein Logo gefährdet ist, wirst Du letztendlich nur vor Gericht beantwortet bekommen (die Aussage eines Anwalts wird sehr wahrscheinlich nicht verbindlich sein)
Gruß und viel Erfolg
Ralf