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Logo ... Urheberrechtsverletzung?

toxictoon

Pixelpatriot

Hallo liebe Community ...

ich habe ein Logo für einen Kunden entwickelt und wollte mal nachfragen was Ihr davon haltet ...

Da Apple ja ähnliche Buttons in den Einstellungen hat, laufen wir Gefahr hier eine Abmahnung zu bekommen?

Wo könnte man so etwas denn klären? Apple direkt anschreiben, Patentamt ...



(Der Firmenschriftzug / Name sieht im Original nat. anders aus ...)
 

cjs

VariousDesign

Mmh gute Frage. Ich denke nicht dass so etwas eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da 1. dein Logo in einem ganz anderen Kontext steht als ein Slide-Button, 2. du das hoffentlich selbst mit Illustrator o.ä. erstellt hast und nicht als fertige Grafik irgendwo geladen hast und 3. die Farbgebung ja auch komplett anders ist als bei Apple. Falls es eine fertige Grafik gewesen sein sollte die du für das Logo genutzt hast, beachte dass du mindestens 51% des ursprünglichen Bildes ändern musst, damit es als eigenes künstlerisches Werk gilt. So ist die Rechtslage zumindest in Deutschland. Keine Ahnung wie das International aussieht.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.


Edit: Da du das Bild schon öffentlich hochgeladen hast, würdest du jetzt schon eine Urheberrechtsverletzung begehen..nur so nebenbei ;D
 

toxictoon

Pixelpatriot

Hi,

klar, das logo wurde selbst in Illustrator, bzw. die Form von dem O der Schriftart (welches auch im Logo vorkommt) abgeleitet ...

Hart jemand evtl. schon Erfahrungen in dem Gebiet?
Bei Apple bin ich da ziemlich vorsichtig, da man ja schon einiges Gelsen hat bezüglich Markenschutz etc .. die sind da sehr kleinlich ... (Obwohl sich mein "Button" ja schon stark von denen im iPhone Menu unterscheiden ... )
 

behemoth65

Aktives Mitglied

Der Gesetzgeber hat den schönen Begriff der "Schöpfungshöhe" geprägt. Wenn Du also anhand Deienr Dokumentation nachweisen kannst, wei Du gerade auf dieses Logo kommst, bist Du relativ sicher, aber es gibt ja auch diesen Fall des Hamburger Kinderladens mit dem Apfel im Logo und im Namen. Also eine Firma namens "Apfel-Tech" würde ich nicht mit so einem Logo ausstatten.
 
G

Ghostbuster83

Guest

Da wir alle vermutlich keine Patentrechtler sind, ist es schwierig zu beantworten. Ich würde mich tatsächlich an den Urheber wenden und einfach nachfragen

VG
 

toxictoon

Pixelpatriot

die idee hinter dem logo war ... zu symbolisieren das dieser Shop durchgehend online ist, deswegen auch der Grüne Slide Button ...

Der Bereich in dem die Firma tätig ist, sind Gadgets, Handyartikel etc...

Wenn ich nun direkt bei Apple nachfrage, kann man ja eigentlich schon davon ausgehen, dass sie das ganze erstmal sehr engstirnig betrachten doer?
 

cjs

VariousDesign

Sehe ich auch so. Ich würde das nicht bei Apple anfragen. Normalerweise bekommt man auch im krassesten Fall eine Unterlassungserklärung anstatt einer Strafanklage. Wobei Apple ja vermutlich sofort zweiteres versuchen wird :D (siehe Café Apfelkind, Bonn). Und wenn man mal ehrlich ist....wo kommen wir denn hin wenn man schon Kreise patentieren darf? ;)
 

toxictoon

Pixelpatriot

@denyo ... ist ja nicht das ganze logo ... typo wurde auch individualisiert ...

generell ... hat jemand zufällig Erfahrungen mit solch einem fall?
 
Hallo toxictoon,

also ich wäre in diesem Fall, wie bereits mehrfach erwähnt wurde, auch sehr vorsichtig. Wer weiß schon genau in welchem Umfang und Branchen Apple sich das Design der Buttons hat schützen lassen.

Zumal die Ähnlichkeit ja nun doch relativ hoch ist, sowohl Farbe als auch Form erinnern meiner bescheidenen Meinung nach wirklich stark an die Statusschalter aus iOS 7.

Ich an deiner Stelle würde das ganze hier auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen, der sich mit Markenrecht auskennt.

Weiterhin habe ich beim Deutschen Patent- und Markenamt gerade mal geschaut welche Designs Apple da eingetragen hat und es gibt für fast jeden noch so kleinen Button aus OS X und iOS eingetragene Designs und Geschmacksmuster. Du kannst also stark davon ausgehen, dass Apple sich auch die neuen Statusschalter hat schützen lassen, selbst wenn du beim DPMA jetzt noch nichts findest, kann es genau so gut sein, dass die Anmeldung noch läuft (der Prozess kann sich teilweise relativ lange hinziehen)!

Beste Grüße
Pascal
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

..... Und wenn man mal ehrlich ist....wo kommen wir denn hin wenn man schon Kreise patentieren darf? ;)

Dem stimme ich uneingeschränkt zu.

Auch ein Anwalt, der im Urheberrecht Erfahrung hat, kann lediglich eine Einschätzung vornehmen. Das Recht auf Klage wegen Urheberrechtesverletzung von Leuten die das berechtigt oder unberechtigt vermuten, kann nicht vorsorglich beschnitten werden.
 

cjs

VariousDesign

Da würde ich es doch glatt auf einen Vergleich ankommen lassen. Man müsste ja schon die exakt gleiche Rundung, Spiegelung, Farbwahl etc. haben. Ausserdem spielt es ebenfalls eine Rolle in Welchem Kontext die Grafik steht. Klar wenn man jetzt auch nen Button daraus macht und den in sein eigenes OS einbaut würde ich auch was anderes sagen. Aber so..neeee. Wir leben immernoch in einem guten Rechtsstaat und nicht in den USA wo auf jeden Scheiß hingewiesen werden muss und jeder jeden wegen Belanglosigkeiten erfolgreich verklagen kann.
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

1.
...
Wenn ich nun direkt bei Apple nachfrage, kann man ja eigentlich schon davon ausgehen, dass sie das ganze erstmal sehr engstirnig betrachten doer?

Davon kannst Du ausgehen. Wenn Du überhaupt eine
Antwort bekommst, sagen Sie "nein" und Du müsstest das
Gegenteil beweisen.

2. Mein xperia mit Android hat die selben Buttons
und ich habe die auch schon auf Bedienstationen
von Maschinensteuerungen gesehen - entweder
bezahlen alle Lizenzgebühren (an wen auch immer)
oder es ist nicht geschützt bzw. schutzwürdig.

Schau doch mal in den Stockphotos verschiedener
Anbieter. Wenn es dort solche Grafiken zahlreich
gibt, dann ist da auch nichts geschützt.
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

Da würde ich es doch glatt auf einen Vergleich ankommen lassen.
Ein 50:50 Vergleich mit einem Streitwert von einer sechsstelligen Summe?? Allein an den Gerichtskosten geht einer dann zugrunde. Na ganz toller Rat.
Mein Tip: Anwalt fragen, und zwar einen der auf Markenrecht spezialisiert ist. Der Feld-, Wald- und Wiesenadvokat ist da eher überfordert.
Der Anwalt muß übrigens für einen falschen Rat nicht unbedingt haften, das sollte man auch im Hinterkopf haben ....!
Rechtsschutzversicherungen, dies noch abschließend, treten für urheberrechtliche Angelegenheiten meist NICHT ein.
bg,
Andreas
 

Ellersiek

JedenTag ein wenig besser

...Man müsste ja schon die exakt gleiche Rundung, Spiegelung, Farbwahl etc. haben....

So eng wird ein Geschmacksmuster nicht unbedingt gesehen, es reicht nicht, einfach nur die Farbe und Rundung ein wenig abzuwandeln (Hatte nicht Samsung mal ein Handy fast auf dem Markt, welches sie dann wegen zu großer Ähnlichkeit mit den runden IPhone-Ecken doch nicht verkaufen durften?)

...Aber so..neeee. Wir leben immernoch in einem guten Rechtsstaat und nicht in den USA wo auf jeden Scheiß hingewiesen werden muss und jeder jeden wegen Belanglosigkeiten erfolgreich verklagen kann.

Dein Vertrauen möchte ich haben: Recht haben und Recht bekommen ist auch in Deutschland nicht zwangläufig gegeben.

Anders als ein Patent muss die Anmeldung eines Geschmacksmuster nur die formalen Aspekte erfüllen, inhaltlich wird es nicht geprüft. Ob der Schutz des Geschmacksmusters greift, entscheidet das Gericht. Normalerweise lassen sich z.B. naturgegebene Muster nicht schützen. Wir wurden jedoch von einem Wettbewerber bedrängt, der sich (unter anderem) ein Holzmuster hat eintragen lassen. Das Geschmacksmuster war zwar, formal gesehen, völlig korrekt eingetragen. Diesen Bereich (das reine Holzmuster) konnte das Geschmacksmuster nicht schützen. Arbeit und finanzieller Aufwand war die Abwehr für uns trotzdem und zum damaligen Zeitpunkt musste sogar ein Kunde seinen Messestand (ungerechtfertigter weise) umbauen.

Also der Bereich des Geschmacksmuster ist immer (oft für beide Seiten) eine problematische Angelegenheit. Ein Geschmacksmuster ist z.B. auch dann hinfällig, wenn vor der Eintragung des Musters das Muster schon am Markt verfügbar war (was bei der Anmeldung vom Amt auch nicht geprüft wird [und von Amtsseite auch kaum mit vertretbarem Aufwand zu prüfen ist]).
Jetzt lässt sich trefflich darüber streiten, ob sich die visuelle Kopie eines schon seit Jahrzehnten eingesetzten Schalterlayouts (in echter Hardware, also echter Schalter) überhaupt als Muster schützen lässt.

Rechtsberatung können wir hier eh nicht bieten und ob dein Logo gefährdet ist, wirst Du letztendlich nur vor Gericht beantwortet bekommen (die Aussage eines Anwalts wird sehr wahrscheinlich nicht verbindlich sein)

Gruß und viel Erfolg
Ralf
 
Ein 50:50 Vergleich mit einem Streitwert von einer sechsstelligen Summe?? Allein an den Gerichtskosten geht einer dann zugrunde. Na ganz toller Rat.
Mein Tip: Anwalt fragen, und zwar einen der auf Markenrecht spezialisiert ist. Der Feld-, Wald- und Wiesenadvokat ist da eher überfordert.
Der Anwalt muß übrigens für einen falschen Rat nicht unbedingt haften, das sollte man auch im Hinterkopf haben ....!
Rechtsschutzversicherungen, dies noch abschließend, treten für urheberrechtliche Angelegenheiten meist NICHT ein.
bg,
Andreas

Dem würde ich auf Anhieb zustimmen! Es ist den Ärger einfach nicht wert und Kosten für den Prozess müssen auch erst einmal gestemmt werden (gibt genug Firmen die alleine daran zugrunde gegangen sind). Wir hatten gerade hier auf PSD immer mal wieder entsprechende Fälle mitbekommen und das ist alles andere als Lustig, gerade wenn man sich mit Firmen anlegen muss, die so einen Prozess aus der Portokasse bezahlen.

Sprüche wie "Ich würde es einfach darauf ankommen lassen", bringt man nur so lange vor, bis man sich auf einmal selber mit einer entsprechenden Situation konfrontiert sieht und böse Briefe von Anwälten ins Haus flattern. Danach überlegt man es sich zweimal, ob man es wirklich darauf ankommen lassen will!

Aber wir drehen uns hier im Kreis und ich denke wir haben in dieser Gruppe auch keinen Juristen unter uns, oder?

Du musst also selber entscheiden was du machst und ob du das Risiko eingehen willst ...
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

ich habe ein Logo für einen Kunden entwickelt und wollte mal nachfragen was Ihr davon haltet ...
Gar nichts! Wenn du Feedback zu deinem Entwurf hören möchtest, solltest auch deinen Entwurf zeigen und nicht irgendeine nichtssagende (verfremdete) Version. Wie soll man bei einem derartigen Konstrukt (Bild und »Wortmarke«) etwas vernünftig beurteilen können?

Deinem Entwurf nach hast, hast du bezüglich von Logos und der Konzeption und Umsetzung eines Corporate Design keine Ahnung. Genau die solltest aber haben, wenn du solche Dienstleistungen anbieten willst. Meine ehrliche Kritik mag sicher hart klingen, ist aber sicher nicht böse gemeint. Sie soll dir auch nicht die Lust nehmen, dich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Bezüglich der rechtlichen Fragen und Antworten hier. Kann mich da erst einmal Pascal und Denyo anschließen. Bezüglich Formen sowie der Farb- und Geschmacksmuster möchte ich auch das Telecomiker Magenta erwähnen. Eigentlich müsste man sich dabei jedes mal aufs neue an den Kopf packen, das eine Farbe geschützt werden kann.

Liebe Grüße, Patrick
 

toxictoon

Pixelpatriot

@patrick_l ... interessant, dass du anhand eines kleinen logo-elements meine Fähigkeitenm Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich corporate design beurteilen kannst! ... ich bin ja schon einige zeit hier in der community und kenne bereits solch "niederschmetternden" aussagen, kommen hier ja recht häufig vor ;)

dann waren bei zalando oder dem redesign von HSE24 o.ä. marken sicher hochbezahlte Agenturen am werk und deswegen ist es ein gutes design ... wenn ich nun nur das Dreieck von zalando als meinen Entwurf gepostet hätte wäre sicher die gleiche Antwort gekommen.

btw. mir ging es auch nicht um die Beurteilung des logos, mir ging es darum wie es mit dem Urheberrecht bzw. einer Verletzung aussieht.

ich werde jetzt mal den rat befolgen und einfach mal googlen und bolddatenbanken durchstöbern was es denn noch so für "slide buttons" gibt ...

im endeffekt muss ich das Thema den künden entscheiden lassen, ob er das Risiko eingehen möchte, ich werde ihn nat. nochmals explizit darauf hinweisen.

EDIT:
Ich habe bewusst zwar ein ganz anderes grün gewählt, und eine andere Form des Buttons, nat. auch ohne Effekte (geschweige dem leichten graufverlauf fürs web) ...
wäre denn theoretisch abholte geschaffen, wenn ich einfach eine andere Farbe statt dem grün verwende?
 
Zuletzt bearbeitet:
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