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Neue Drohnenverordnung hebt allmählich ab

Man beachte vor allem das Gewicht des Fluggerätes

Am Mittwoch (18.1.) legte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Dobrindt dem Bundeskabinett eine Verordnung mit dem ausführlichen Namen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ zur Kenntnis vor. Seinen Worten zufolge sollen sich für die „Zukunftstechnologie Drohnen“ damit zum einen „Chancen eröffnen“ und zum anderen werden dieser „klare Regeln“ mitgegeben.

Die einzelnen Punkte sind , wurden und seien im Folgenden verknappt zusammengefasst:

Drohnen oder Modellflugzeuge, die mehr als 0,25 Kilogramm Gewicht auf die Waage bringen, sind mit einer Plakette zu kennzeichnen, die den Namen und die Adresse des Eigentümers anzeigt.

Ab 2 Kilogramm braucht es zusätzlich einen „Kenntnisnachweis“. Das kann eine Pilotlizenz, eine Bescheinigung von einer durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder (ausschließlich bei Modellflugzeugen) eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein sein.

Ab einem Fluggerätegewicht von 5 Kilogramm ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich, die bei den Landesluftfahrtbehörden einzuholen ist.

Befindet man sich nicht auf einem Modellfluggelände, so darf eine Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden, eine Ausnahmeerlaubnis hierfür ist zu beantragen. Generell darf nur auf Sicht geflogen werden, also so weit, wie man das gesteuerte Fluggerät noch vor seinen Augen hat.

Daneben ist das Fliegen über sensiblen Bereichen (wie Polizeieinsatzorten, JVAs, Menschenansammlungen), über „bestimmten Verkehrswegen“ sowie über Kontrollzonen von Flugplätzen verboten. Jene Drohnen, die mehr als 0,25 Kilogramm wiegen und/oder „optische, akustische oder Funksignale“ senden, empfangen oder aufzeichnen können, haben auch über Wohngrundstücken nichts zu suchen.

Generell gilt zudem eine Ausweichpflicht: Begegnet man also mit seinem unbemannten Flugsystem einem bemannten, so muss man ausweichen.

Wichtig weiterhin: Flüge unter Verwendung einer Videobrille sind erlaubt, wenn eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird und das Gerät weniger als 0,25 Kilogramm wiegt. Über 0,25 Kilogramm sind ebenfalls FPV-Flüge möglich, allerdings muss dazu zwingend eine zweite Person anwesend sein, die das Fluggerät in Sichtweite beobachtet, um den Steuernden auf Gefahren hinzuweisen.

 

Auf den Punkt gebracht: Aufs Gewicht kommt es also vielfach an, oder genauer: aufs Abfluggewicht, was alle tatsächlich abhebenden Bestandteile der Drohne und eventuelle Anbauten (wie Gimbal oder Kamera) beinhaltet. Ab 0,25 kg kommt eine Plakette, ab 2 kg braucht es einen Kenntnisnachweis, ab 5 kg ist eine Aufstiegserlaubnis einzuholen und über 100 Meter darf gewichtsunabhängig gar nicht geflogen werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeerlaubnis vor. Zudem muss man natürlich wissen, wo man aufsteigt und ob es sich dabei um Drohnen-Flugverbotszonen handelt.

Bevor das Ganze aber so richtig spruchreif ist, geht es jetzt erst einmal in den Bundesrat.

Euer Jens

Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay

 

Neue Drohnenverordnung hebt allmählich ab

tbohlender

Noch nicht viel geschrieben

Sicherlich stecken da einige Einschränkungen mit drin, aber zumindest ist man in so fern auf die Proteste eingegangen, das man sagen kann, das es Einschränkungen sind, mit denen man leben kann. Den Modellfliegern wird das Hobby vielleicht hier und da erschwert, aber nicht komplett unmöglich gemacht, und die Drohnenfliegerei einigermaßen reglementiert, auch wenn ich mir eher eine Regelung in der Form gewünscht hätte, das statt 250 g die Grenze bei 500 g wäre, und man grundsätzlich einen Kenntnisnachweis ab 500 g braucht, aber damit auch gleich eine Bundesweite Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Foto und Videoaufnahmen enthalten wäre, weil wenn ich das richtig sehe ist die dann nach wie vor noch nötig
 

Orlandoo

Nicht mehr ganz neu hier

@tbohender: ... für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm: Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.Aufstiegserlaubnis also erst ab 5 Kilogramm?! Das wäre allerdings wirklich prima. Oder zumindest eine bundesweite Aufstiegserlaubnis, gültig für mindestens 1 Jahr.Insgesamt finde ich den Entwurf nicht schlecht und wäre zufrieden, wenn für diesen Bereich endlich mal Klarheit geschaffen wird.
 
Sicherheitsbewusste Modellflieger haben sicherlich immer entsprechend gehandelt.Aufstiegsgenehmigung für Modelle ab 5 kg bringt den Behörden bestimmt Geld undArbeit, wobei zu bedenken ist, das Modelle mit geringerem Gewicht ebenso viel Unheilanrichten können. Bin selbst Modellflieger (Segler, Fläche, Hubi und Drohne) und Mitglied eines Vereins (120 Mitglieder). Wenn ich daran denke, die Modelle zu markieren und fürjedes eine Aufstiegsgenehmigung zu beantragen, muss man sich wohl eine zusätzlicheMappe anlegen und dann immer bei sich führen, sofern man im Einsatz ist. Bundesweit gesehen, kommt auf die Luftfahrbehörde viel Arbeit zu, ebenso auf die Vereine.Wie werden die Versicherungsgesellschaften reagieren, da sie seit einigen Jahren auchsg. "Freiflieger" versichern?Schade, dass die Unvernunft mancher Personen zu derartigen Verordnungen führt.VG Wilfried
 

liselotte

Bärliner Jung

Ist das schon durch? Ab wann soll das gelten? Und die 100m sollen über dem eigenen Standort gelten.Glaube aber auch nicht das sich dagegen wer sträubt. Im Bundesrat.Wieder einmal undurchdachte Scheiße. Hauptsache man tut so.MfG.
 

imagination_12

Noch nicht viel geschrieben

Stimme "Godewind" zu. Ein paar Chaoten ruinieren den Ruf vieler harmlosen Hobby-Drohnisten. Schade! Genauso ruinieren Gefährder den Ruf von Millionen harmloser Moslems.
 

virra

lazy lizzard

Also ich finde so ne Verordnung nicht verkehrt. Würde mir auch nicht wünschen, dass jeder über meinem Garten mit ner Drohne filmen kann, was da so los ist. Und wo eben mehr Geräte im Umlauf sind, muss eben auch ne Regel her. Als es noch kaum Autos gab, war der Führerschein auch noch unnötig …
 

MichaelBraun

Noch nicht viel geschrieben

Sicher die Verordnung ist schon in Ordnung aber leider werden sich manche nicht dran halten.Es ist wie bei jeder andere Verordnung oder Gesetz manche halten sich nicht dran.Es ist bekannt, dass Kriminelle Drohnen als Transport fuer Drogen nehmen und diese in die JVA einfliegen, auch wenn Verbote sind.Es wird weiter geschehen.Auch wird es weiter geschehen wenn irgendeine Dumpfbacke ueber ein Flugplatz schebt um die Flieger zu filmen oder wie bei Laser Pointern den Flugbetrieb zu stoeren.Das Problem ist, die Drohnen sind schnell wieder auf dem Boden und schnell entfernt.Somit wird es schwer sein, einen Vorwurf zu machen.Auch wird sich einer der sein Haus von der Luft filmen will sich nicht davon abhalten lassen.Man sollte nicht blind sein bei Verordnungen, wir als Deutsche haben sowieso schon die meisten davon wo teilweise Verordnungen schwachsinnig sind.
 

tbohlender

Noch nicht viel geschrieben

Diese Regelung mit der Aufstiegserlaubnis erst ab 5 kg ist nicht neu. Es ist bereits die ganze Zeit so, das Du für Modellflugzeuge (darunter Fallen auch Drohnen grundsätzlich erst mal) eine Aufstiegsgenehmigung brauchst, die auch nur als Einzelgenehmigung erteilt wird. Außnahme sind Modellflugplätze. Dort gelten dann die Auflagen, die speziell für diesen Modellflugplatz von der Landesluftfahrtbehörde festgelegt wurden (das ist dann abhängig von der Größe und vom Abstand zu Wohn- und Naturschutzgebieten). Bis 5 kg darf man dagegen grundsätzlich außerhalb von Modellflugplätzen fliegen.Aber Vorsicht diese Regelung gilt nur für Modellflugzeuge. Für unbemannte Luftfahrtsysteme gilt grundsätzlich eine Genehmigungspflicht, für die es auch heute schon in den meisten Bundesländern einen Kenntnisnachweis braucht. Der Unterschied zwischen Modellflugzeug und unbemannten Luftfahrtsystemen liegt dabei nicht in der Art oder Beschaffenheit des Modells sondern alleine in der Nutzung. Grundsätzlich gilt, sobald der Sinn und Zweck des Flugs in irgendeiner Form gewerblich ist (z.B. Luftaufnahmen für Kunden, oder auch als Werbung für die eigene Firma), wird aus dem Modellflugzeug ein unbemanntes Luftfahrtsystem, und man braucht eine Genehmigung vom zuständigen Landesluftfahrtamt. Diese Genehmigung wird meistens allgemein für 1 bis 2 Jahre erteilt, und wenn man diese Genehmigung in einem Bundesland hat, wird diese oftmals auch in den anderen Bundesländern insofern anerkannt, als das keine erneute Prüfung mehr erfolgt, und man gegen Zahlung der üblichen Gebühr auch dort eine Aufstiegsgenehmigung bekommt. Diese Genehmigungen sind üblicherweise mit Auflagen versehen (z.B. max 5 kg Startgewicht ... u.s.w.), und auch oftmals direkt an das Luftfahrzeug gebunden. D.h. bei Beantragung der Aufstiegsgenehmigung musst Du genau angeben womit Du fliegen willst, und jedes weitere Luftfahrzeug muss zusätzlich gemeldet werden. Und diese Genehmigung gelten grundsätzlich nicht über Flüssen und Seen die mit Binnenschiffen befahren werden ... weil das sind Bundeswasserwege, und dort darf nur der Bund die Genehmigung vergeben. Und ich meine das dies auch für Bundesstraßen gilt, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.Ganz billig ist der Spass auch nicht, da meist die Schulung schon mit 400 bis 800 € zu Buche schlägt, und dann kommen noch die Genehmigungsgebühren hinzu, die wenn ich mich recht erinnere auch noch irgendwas um die 200 € kosten, und natürlich die Versicherung. Die auch noch mal einiges mehr kostet, als wen Du dich nur privat versicherst.Von daher enthält diese Neuregelung nicht so rasend viel neues. Vieles ist bereits geregelt. Lediglich bei den FPV Drohnen haben wir sogar eine Lockerung in dem Entwurf im Vergleich zu früher. Aktuell ist FPV Flug (mit Videobrille) eigentlich nur erlaubt, wen ein zweiter Pilot daneben steht und die Möglichkeit hat direkt ein zu greifen (Lehrer-Schüler Schaltung der Fernsteuerung), weil grundsätzlich nur mit direkten Sichtkontakt geflogen werden darf.
 

synth

Aktives Mitglied

Seien wir mal ganz ehrlich, die Drohnenfliegerei ist ein Hobby, bzw. hier und da beruflich, also professionel betrieben.Wer mit einem Fluggerät aggieren will muss ich darüber im Klaren sein, dass dies Gefahren mit sich bringt. Mit diesen Gefahren kommt dann auch einher, dass es gewissermassen unerwünscht ist, denn es gilt diese Gefahren zu vermeiden.Auf Grund der mitlerweile existenten Billig-Drohnen, die dazu ein enormes Leistungsspektrum haben, hat dieses Hobby ein gewisses Stück weit den Aufkleber "unerwünscht" erhalten, nicht zuletzt auch durch schwarze Schafe (unerlaubte Videoaufnahmen, etc.).Ich bin gerade in Asien unterwegs und ich habe da ein kleines Beispiel aus Singapur.Wenn man hier ein Auto haben möchte, muss man erstmal eine Erlaubnis beantragen um überhaupt ein Auto kaufen zu können. Diese Erlaubnis kostet je nach Autotype und Größe, wenn ich den Betrag richtig im Kopf habe zwischen 6000 und 12000 Euro.Erst dann habe ich die Möglichkeit mir ein Auto überhaupt zuzulegen und wenn es dann auch noch z.B. ein BMW sein soll (weil ich möchte ja unnötig viele PS haben und angeben können) zahle ich auch noch den vierfachen Preis (im Vergleich zum deutschen Marktpreis).Was wird hier gemacht, bzw. auch warum? Singapur ist eine Halbinsel, in der Platz rar ist. Dem entsprechend rar ist natürlich auch der Platz für Straßen (wobei diese schon äusserst gut ausgebaut sind) und Parkplätze, wobei die allgemeine Enge natürlich auch klimatische Probleme mit sich bringt. Nebenbei wird hier auch der Anreiz geschaffen vom Auto weg zu kommen und gerade die Pendler, welche in das Stadtzentrum kommen, dazu zu "überreden" gerade nicht mit dem Auto zu fahren. So ist z.B. die U-Bahn bis 7:30 Uhr früh kostenfrei.Zurück zu den Drohnen ...auf Grund von Vorkommnissen und allgemeinen Gefahren, bzw. auch Missbrauch sind diese (mehr oder weniger) unerwünscht.Es wird jetzt also (weil dies ohne Weiteres nicht wie in Singapur funktioniert, weil freier und nicht durch den Staat kontrollierter Markt) nicht der Preis der Geräte hoch geschraubt, sondern ein Weg gesucht, wie man dennoch im demokratischen Sinne aggieren kann und gerade jene Probleme verhindert, bzw. massiv reduziert.Ich kenne einige Leute, die sich im Benzin-Flugsport (unbemannt) bewegen und bewegen wollten. Hier wurde den Hitzköpfen, welche der Meinung waren man könnte ja einfach so ... ganz schnell der Zahn gezogen, oder aber durch die Auflagen vermittelt, dass man sich doch vllt. ganz anders verhalten sollte.Ergebnis: Die unbelehrbaren haben es sein gelassen, weil der Aufwand für sie zu hoch war, die belehrbaren und verständigen betreiben dieses Hobby jetzt unter meiner Meinung nach dringend notwendigen Maßregeln und mit dem nötigen Respekt.Sicherlich mag dem einen oder anderen das Gewicht in den jeweiligen Reglementierungsbereichen zu gering/zu hoch sein (wie auch immer) ... ich für meinen Teil finde es aber sehr gut, dass hier geschaut wird, dass eine gewisse Kontrolle stattfindet.Warum finde ich das gut? Habe selber schon eine Drohne in meiner Frontscheibe bei der Fahrt gehabt ... sicherlich wird es nicht unbedingt einfacher zu verhindern, dass dies nochmals geschieht und ob dann auf dieser Drohne ein Aufkleber prankt mit dem "Sender" der "Nachricht" wage ich auch zu bezweifeln, aber wenn jmd. irgendwo erwischt wird mit einem Fluggerät, welches nicht den Anforderungen entspricht kann dieser Person dem entsprechend etwas aufgedrückt werden und das Risiko wird minimiert.
 
F

FrankSchuster

Guest

Ich hab echt keine Lust mehr auf meinen 550er Hexacopter. Eine Pflichtversicherung sehe ich ja noch als sinnvoll. Aber Nummernschild und Führerschein ist übertrieben. Und weil es immer mehr schwarze Schafe gibt, die uns Hobbypiloten mit in den Dreck ziehen, müssen wir solche Sachen über uns ergehen lassen. Es reichen ja schon die bösen Blicke und die dummen Sprüche, die ich manchmal bekomme während des Fluges. Denn genau die Leute sind das, die über Autobahnen fliegen. Die über Menschenmassen und Privatgrundstücke fliegen. Und, und, und . . . Bei uns in der Siedlung gibt es Kinder, die mit den Billigdingern die Gegend unsicher machen. Sagt man was zu denen, kommen die Eltern und erklähren mir, dass mir das einen scheiß angeht was unsere Kinder machen und ich mich um meine eigenen Angelegenheiten kümmern solle.Ich hab eine Drohne abzugeben . . .
 
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