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Nutzungsrecht

ullihantke

B2B Design e.K.

Hallo Kollegen,
wie bzw. berechnet ihr euren Kunden das Nutzungsrecht eurer Arbeit?
Wenn ihr zB. einen Flyer/Logo oder Visitenkarte für eine Firma erstellt usw.

Danke für Euer Feedback
 
E

essdreipro

Guest

verstehe jetzt deine Frage nur bedingt...

meinst Du, dass das Recht am Produkt extra vergütet werden soll..?
 

cjs

VariousDesign

Ich unterscheide grundsätzlich die Nutzung von Logo und Drucksachen!
Ich gebe ja nicht meine Druckdaten raus sondern nur die "fertige Ware". Und dabei sollte der Kunde auch das volle Nutzungsrecht haben.
Die Nutzungsrechte eines Logos werden normalerweise nach Tätigkeitsfeld des Auftraggebers und Firmengröße berechnet.
 

ullihantke

B2B Design e.K.

Genau das meine Ich.
Ich lese grade ein Buch darüber und es wird auch das Nutzungsrecht beschrieben in dem steht, dass man die exklusive Nutzung extra berechnen soll.

Heisst wenn jemand seine Visitenkarte in einem exklusive Design haben will und er nicht möchte das ein anderer das gleiche Design bekommt, muss er das Nutzungsrecht kaufen.
 

renrew300160

Rentner

Ich kann das Wort Nutzungsrecht schon gar nicht mehr hören.

Wenn ich für jemand ein Logo oder eine Visitenkarte erstelle, dann bezahlt er mich für meine Arbeit. Und dann ist es seins und er kann damit machen was er will, Ich habe in meinem ganzen Arbeitsleben einen einzigen Grafiker kennengelernt, der für seine Arbeiten Geld für die Nutzung verlangt hat.

Gruß
Werner
 
E

essdreipro

Guest

also wenn Du ein 'Standard-Modell' anbietest,
bezahlt jeder für die Nutzung...

ein 'Exklusiv-Modell' wird sicherlich anders berechnet
und die Nutzung sollte festgelegt werden...

die Rechtenutzung sollte immer vorab (!) geregelt
werden und die jeweilige 'Gebühr' würde ich im
Endpreis verrechnen....
 

weyer

Noch nicht viel geschrieben

Ich Empfehle AGD Allianz deutscher Designer den AGD Vergütungstarifvertrag Design zu bestellen, dort stehen die Tabellen der Nutzungsfaktoren, Vergütungsbeispiele. Auch welche Preise man nehmen könnte.
 

ullihantke

B2B Design e.K.

@weyer,

danke für den Hinweis.
Welche Preise man nimmt ist mir bekannt, was mich interessieren würde ist wer wirklich die Nutzung berechnet?

Meine Gedanken:
Ist es unseriös diese Gebühr zu verlangen?
Wenn man diese verlangt sollte man ja auch mit dem Kunden drüber sprechen und es auch erklären.
Wie kann man kontrollieren ob sie sich daran halten usw.
 

Likliksnek

Illustratorin

Hallo Ulli,

ich habe noch gefunden, der das alles besonders im Hinblick auf Grafik-Design ganz gut zusammenfast.
Allerdings meine ich mal gelesen zu haben, dass besonders der Logo-Bereich eine große Grauzone ist, was die Schöpfungshöhe angeht. Wenn man z.B. lediglich einen Schriftzug in der Helvetica als Logo gestaltet, greift u.U. das Urheberrecht nicht, da es als nicht eigenständig genug gelten könnte. Aber das ist leider nur halbverblichenes Hörensagen, da recherchiere lieber nochmal selbst.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass es immer wieder ein Kampf ist, die angemessenen Nutzungsvergütungen von den Kunden auch zu bekommen. Sie zahlen eher 3000,- Euro für die Entwicklung, als 1000 für die Entwicklung und 2000 für die Nutzungsrechte...
Aber wir Urheber dürfen da nicht locker lassen! Nutzungsrechte sind unser größtes Kapital! Ein ganz guter Vergleich ist der mit einem Bahnticket. Wenn man unbegrenzt durch ganz Deutschland fahren möchte, ist das auch teuerer, als nur mit dem Zug ins nächste Dorf zu gondeln. ;)

Viele Grüße
Liklik
 
A

ASG

Guest

Ich verkaufe dem Kunden das Produkt inclusive Nutzungsrechte- also ich berechne nichts extra.
 
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