AW: Nutzungsrechte
es sollte nur ein hinweis von mir sein, denn wie oben geschrieben die bezeichnung "nicht exklusiv" ist rechtlich nicht ganz korrekt.
es gibt einfache und ausschließliche nutzrechte, das ist mein wissensstand.
es ist natürlich möglich, dass es in der letzten zeit änderungen gab die mir entgangen sind.
falls nicht und meine damalige RA-beratung korrekt war, dann sollte man gerade bei "häckchen hier und dort bitte" sehr vorsichtig sein.
wie gesagt, bei einfachen rechten ist alles kein problem.
bei "ausschließlichen" hast du sogar das recht bild x auf deiner eigenen website ausstellen zu dürfen weggegeben (falls nicht zusätzlich vereinbart).
@onkel1887
"...das Bild nutzen darf um z.B. zu werben und dieses eben auch wenn du selber das Bild schon aus deinem Profil gelöscht hast oder den ganzen Account löscht..."
diese aussage ist nur halb richtig. wurde keine zeitlich unbegrentze nutzung vom ******* festgehalten, gilt nicht automatisch auf ewig (zeitlich unbegrenzt muss festgehalten werde), ebenso die nutzungsart z.b. kommerziell (werbezwecke)
da aber die vom TO genannte formulierung etwas lala ist, sollte man die gesamte vereinbarung richtig lesen.
ich denke aber, dass dieses thema hier im forum bereits genug durchgekaut wurde und hier gibt es eine suchmaske die bestimmt eine menge beiträge rausspuckt.