Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Panoramafreiheit gestärkt

„Bewegliche“ Kunstwerke dürfen fotografiert und gezeigt werden

Vorab: Die Diskussion zum Thema ist im PSD-Forum bereits im vollen Gange. Daher sei in der News die Kommentarfunktion ausgeschaltet und zur munteren Meinungskundgabe direkt in den entsprechenden Beitrag verlinkt, wo ihr auch die komplette Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs findet.

Darum geht es: Auf den Kreuzfahrtschiffen des Unternehmens Aida Cruises befindet sich am Bug ein aufgemalter Kussmund, der von einem Künstler geschaffen wurde. Das ausschließliche Nutzungsrecht für das Motiv liegt beim Unternehmen.

Der Beklagte nun betrieb eine Internetseite, auf der er ein Foto veröffentlichte, welches das Schiff von der Seite und auch den Kussmund zeigte – Aida Cruises sah darin eine Verletzung des Rechts, weil das Motiv nicht durch die sogenannte Panoramafreiheit gedeckt sei. Darin heißt es:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Daraus ableiten lässt sich das Argument der Klägerseite: Das Kunstwerk befindet sich nun einmal an einem sich bewegenden Schiff und ist damit nicht „bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“.

Diesen Einwand hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen – der Beklagte durfte das Foto des Kussmundes also ins Netz stellen. In der Mitteilung der Pressestelle des BGH vom 27.04.2017, Nr. 056/2017, wird dazu ausgeführt: „Ein Werk befindet sich im Sinne dieser Vorschrift an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von Orten aus, die unter freiem Himmel liegen und für jedermann frei zugänglich sind, wahrgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn ein Werk nicht ortsfest ist und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet. Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein.“

Weiterführend wird in der Mitteilung darauf abgehoben, dass Künstler, die beispielsweise ihre Werke an Straßenbahnen oder Bussen anbringen lassen, hinnehmen müssten, dass diese fotografiert bzw. gefilmt würden.

Wie oben angeführt, zur Diskussion zum Thema geht es hier entlang.

 

Euer Jens

Bildquelle Vorschau und Titel: M/S AIDAcara leaving from Helsinki. Photo by Antti Havukainen – CC BY-SA 3.0

 

Panoramafreiheit gestärkt

Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.565
Beiträge
1.538.067
Mitglieder
67.488
Neuestes Mitglied
Andrew56524
Oben