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Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Fotografie

Ruffus2000

µFT Junkie

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

so ein Vorhaben ist einfach nur dumm... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

So hätte ich es zwar nicht ausgedrückt, aber unüberlegt ist es allemal.

Jeder der hier mit Paragrafen um sich wirft sollte sich des Risikos einer Abmahnung bewusst sein. Was im speziellen Fall eine Rechtsberatung darstellt oder nicht entscheidet dann meistens der Richter.
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@denyo111

ALLES :D :D

Ich gebe diesen Theard nun in die ewige Verdammnis ein.
Danke an alle die in mein Gewissen geredet haben.

Mit freundlichen Grüßen,
AukeArt´s
 

redbull4711

Aktives Mitglied

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Grüße

So hätte ich es zwar nicht ausgedrückt, aber unüberlegt ist es allemal.

Jeder der hier mit Paragrafen um sich wirft sollte sich des Risikos einer Abmahnung bewusst sein. Was im speziellen Fall eine Rechtsberatung darstellt oder nicht entscheidet dann meistens der Richter.

Und wer so ein Halbwissen verbreitet, hat einfach nur etwas aufgeschnappt. Es gab hier keine Rechtsberatung zu einem aktuellen und existierenden Fall, sondern lediglich ein Hinweis auf die bestehenden Gesetze und die möglichen rechtlichen Folgen. Eine Rechtsberatung sieht wohl anders aus. Jeder kann die Gesetzte ohne Probleme selber nachlesen, und zwar alle:

http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html

Grüße

edit by Mod: Bitte keine Doppelposts. Benutze die edit-Funktion unten rechts. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@redbull4711

Das muss man ja erstmal wissen :O
HAHAHA

Wie gesagt, ich werde das Foto nicht machen, jedoch werden morgen schöne Brückenfoto´s kommen.

MfG
 

redbull4711

Aktives Mitglied

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Mir scheint, dass Du irgendein Problem hast, aber zur eigentlichen Thematik nicht wirklich etwas beisteuern kannst. Wer meine Identität wissen möchte, kann mir gerne eine PN unter Angaben der eigenen Identität schicken!

Grüße
 
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T

tobi89

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@ruffus.
redbull arbeitet auf der autobahn. und ich weiß nicht ob jemandder die seiten makierungen nachpinselt unbedingt die gesetze und § xy kennt..;)
sprich man kann jetzt seine schlüsse ziehen..:D
lg tobi
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

In Deinem Fall käme die Alternative "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt" zur Anwendung.
Nein, kommt sie nicht. Zauberworte: "wer ... vornimmt". Das setzt aktives Tun in Bezug auf den gefährlichen Eingriff voraus. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer glaubt, er würde Steine schmeißen wollen (so begann ungefähr ja Dein Beitrag), ist das lediglich "Kopfkino". Das Stehen auf Brücken (oder das Fotografieren von solchen herunter!) wäre ja nach Deiner Argumentation ebenso ein "gefährlicher Eingriff", sobald jemand denkt "boah, ein Holzklotzwerfer" und seine Schüssel in den Graben setzt.

Ich habe mir einmal eine Anzeige gefangen, weil ich mit einem Stativ und einer Kamera von einer Brücke herunter fotografierte. Dabei stand ich völlig legal auf dieser öffentlichen Brücke, also kein Fußgängerverbot oder sowas. Ein offenbar viel zu dicht auffahrender ***** legte eine satte Vollbremsung, weil er mich für einen abstandsmessenden "Grünen" hielt. Der nächste auf der Überholspur (auch ziemlich dicht) hat dann die Rennleitung angerufen, die auch Minuten später erschien und erstaunlicherweise auch eine Anzeige fertigte :lol:.

Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt sofort in die Tonne getreten. Völlig richtig wurde erkannt, daß ein absolut normales Verhalten auf der Straße nicht dazu führen kann, daß die Fehlinterpretation durch einen Dritten dieses Verhalten auf einmal illegal macht.

Was an Deinem Beitrag soweit richtig ist: der Bereich hinter einer Leitplanke gehört zur Autobahn (Betreten verboten!). Es gibt aber sehr viele Stellen, gerade an Kurven oder wo dichte Bebauung an die Autobahn herangeht, wo man sehr dicht und legal herankommt. Den Rest muß halt ein Tele überbrücken. An Parkplätzen kann man vielfach bis zur Notrufsäule gehen, die nahe dem Standstreifen steht. Diese Wege sind extra dafür da. Ob man da die gewünschte Perspektive hinbekäme, kommt auf die Örtlichkeit an.
viel Erfolg!
bg, andreas
 

redbull4711

Aktives Mitglied

Nein, kommt sie nicht. Zauberworte: "wer ... vornimmt". Das setzt aktives Tun in Bezug auf den gefährlichen Eingriff voraus. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer glaubt, er würde Steine schmeißen wollen (so begann ungefähr ja Dein Beitrag), ist das lediglich "Kopfkino". Das Stehen auf Brücken (oder das Fotografieren von solchen herunter!) wäre ja nach Deiner Argumentation ebenso ein "gefährlicher Eingriff", sobald jemand denkt "boah, ein Holzklotzwerfer" und seine Schüssel in den Graben setzt.

Ich habe mir einmal eine Anzeige gefangen, weil ich mit einem Stativ und einer Kamera von einer Brücke herunter fotografierte. Dabei stand ich völlig legal auf dieser öffentlichen Brücke, also kein Fußgängerverbot oder sowas. Ein offenbar viel zu dicht auffahrender ***** legte eine satte Vollbremsung, weil er mich für einen abstandsmessenden "Grünen" hielt. Der nächste auf der Überholspur (auch ziemlich dicht) hat dann die Rennleitung angerufen, die auch Minuten später erschien und erstaunlicherweise auch eine Anzeige fertigte :lol:.

Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt sofort in die Tonne getreten. Völlig richtig wurde erkannt, daß ein absolut normales Verhalten auf der Straße nicht dazu führen kann, daß die Fehlinterpretation durch einen Dritten dieses Verhalten auf einmal illegal macht.

Was an Deinem Beitrag soweit richtig ist: der Bereich hinter einer Leitplanke gehört zur Autobahn (Betreten verboten!). Es gibt aber sehr viele Stellen, gerade an Kurven oder wo dichte Bebauung an die Autobahn herangeht, wo man sehr dicht und legal herankommt. Den Rest muß halt ein Tele überbrücken. An Parkplätzen kann man vielfach bis zur Notrufsäule gehen, die nahe dem Standstreifen steht. Diese Wege sind extra dafür da. Ob man da die gewünschte Perspektive hinbekäme, kommt auf die Örtlichkeit an.
viel Erfolg!
bg, andreas

Wenn jemand an der Leitplanke steht, wo der Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn eigentlich niemanden erwartet, und diese Person zielt mit einem Gegenstand, den der Autofahrer bei Tempo 120 nicht richtig erkennen kann, auf den Autofahrer, so ist das ein aktiver Vorgang.

Abgesehen davon, handelt es sich an der Stelle der Leitplanken ja wohl nicht um ein "absolut normales Verhalten auf der Straße"

Wenn Du auf einer Brücke stehst, die auch noch für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, sieht die Sache anders aus. Du verwechselst hier Äpfel mit Birnen.

Und noch etwas: Es geht um die Frage: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke. Es geht hier nicht um wenn ich aber so und so oder das und das mache, aber dann ....

Hinter der Leitplanke hat niemand etwas zu suchen. Und wenn dann noch ein Verhalten gezeigt wird, welches durchaus falsch interpretiert werden kann, dann haben wir den Anfangsverdacht einer Straftat. Wie Gerichte dann entscheiden liegt am Einzelfall. Hierbei wird auf jeden Fall anders entschieden, wenn jemand auf einer Brücke steht oder direkt hinter der Leitplanke. Dann kommen noch Faktoren hinzu wie:

Verrückter*Schütze ballert auf der Autobahn A3 bei Würzburg auf Autos: Eine Frau wurde im Hals getroffen - Bayern - Aktuelles - merkur-online

Autobahn-Rowdys: Steinewerfer müssen sieben und acht Jahre in Haft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

Sollte dieses in dem Moment wieder groß in der Presse sein, kannst Du auf jeden Fall davon ausgehen, dass ein Richter / Staatsanwalt dieses in seine Bewertung der Dinge einfließen lässt.

Grüße

Warum sollte ich ein Problem haben? Du überbewertest das.

Na dann wünsche ich ein schönes und sonniges Wochenende.

Grüße


edit by Mod: Bitte keine Doppelposts. Benutze die edit-Funktion unten rechts. Danke.
 
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AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Und wenn dann noch ein Verhalten gezeigt wird, welches durchaus falsch interpretiert werden kann, dann haben wir den Anfangsverdacht einer Straftat.
haben wir eben nicht, denn unser Rechtssystem basiert nicht auf Interpretationen und subjektiven Ansichten. Das ist nämlich die Ansicht unserer tlw. arg unterbelichteten kleinen Hauptmeisterchen, die Verkehrsrichter spielen möchten.

Aber ich möchte Dir hier nicht langatmig auseinanderklamüsern, worum es im deutschen Strafrecht geht. Das habe ich schon jeden Tag von früh bis spät (aber hier gibts nur Punkte statt Kohle :p).
 

redbull4711

Aktives Mitglied

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Lieber AndreasKiel,

erstens ist es eine Frechheit, mich als unterbelichteten kleinen Hauptmeister darzustellen, zweitens wer lesen kann:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/anfangsverdacht/

§ 163
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

Und um Deine Aussage noch weiter zu widerlegen: Das Strafrecht kennt sehr wohl den SUBJEKTIVEN wie auch den OBJEKTIVEN TATBESTAND: Welche §§ soll ich Dir in diesem Zusammenhang beispielhaft nennen?? §§ 252, 211 StGB usw. Und über einen kausalen Zusammenhang muss ich Dir, bei Deinem umfangreichen Fachwissen, ja wohl auch nichts erklären, oder?
Was am Ende vor Gericht dabei heraus kommt, ist eine ganz andere Sache, denn Richter sind unabhängig und frei in Ihren Entscheidungen!

Erzähle mir also bitte hier nicht so einen Schwachsinn. Ich würde sagen, Du solltest in Deinen Vorlesungen einfach besser aufpassen, denn vor allem die Subjektiven Tatbestände sind das, was vor einem Gericht geklärt werden muss! Siehe den aktuellen Fall um Herrn Brunner.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

erstens ist es eine Frechheit
(...)
Erzähle mir also bitte hier nicht so einen Schwachsinn.

Kennst Du den von der deutschen Eiche, die nicht gleich umfällt, wenn ...? Also geifer ruhig alleine weiter und such Dir schöne Theorien aus rechtswoerterbuch.de und anderen Einsteigerquellen. Merke: wer eine Rechtsquelle gugeln kann, wird davon noch lange kein Rechtsprofessor.
Meine Zeit ist mir ansonsten wirklich zu schade, um ausgewiesenen Besserwissern als Repetitor zu dienen.
Jetzt kümmere ich mich doch lieber wieder - wie seit über 25 Jahren - um Mandanten. Habe gleich den ersten Gerichtstermin der Woche :D
 

Dennis

aka denyo111

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Könntet ihr den virtuellen Schwanzvergleich dann bitte per PM weiter ausfechten?

DANKE
 

DDpix

Fotograf

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Meine Meinung? Lass es. ;)

Vielleicht ist es fragwürdig ob es nun erlaubt ist oder nicht. Ich denke eher das es nicht erlaubt ist und falls doch dann ist es auf jeden Fall nicht gern gesehen. Denn es lenkt die Autofahrer doch schon ab wenn da eine Kamera am Rand steht und eine dunkle Gestallt umher schleicht.

Theoretisch ist das fotografieren von Brücken ja erlaubt. Doch ich mach so etwas persönlich nie da ich es selber wie die Pest hasse wenn da irgend welche Leute auf der Brücke stehen.

Steinewerfer gab es in letzter Zeit, aber auch andere Geschichten mit Leuten neben der Autobahn gab es schon zu genüge.

Ich persönlich habe zwar auch schon Autobahnbilder gemacht. Allerdings stand ich relativ weit entfernt von der Autobahn. Als ich einmal auf der Brücke stand habe ich mich für die Mitte entschieden um den Autofahreren so etwas zu zeigen das ich nix schlimmes vor hab.
 

hanco

ex

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Nachdem Denyo euch aufgefordert hatte, es zu lassen habe ich nun die letzten Beiträge gelöscht. Das ist OT!
Und da ein Forum keine Rechtsberatung darstellen kann und darf: Closed.
 
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