Nein, kommt sie nicht. Zauberworte: "wer ... vornimmt". Das setzt aktives Tun in Bezug auf den gefährlichen Eingriff voraus. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer glaubt, er würde Steine schmeißen wollen (so begann ungefähr ja Dein Beitrag), ist das lediglich "Kopfkino". Das Stehen auf Brücken (oder das Fotografieren von solchen herunter!) wäre ja nach Deiner Argumentation ebenso ein "gefährlicher Eingriff", sobald jemand denkt "boah, ein Holzklotzwerfer" und seine Schüssel in den Graben setzt.
Ich habe mir einmal eine Anzeige gefangen, weil ich mit einem Stativ und einer Kamera von einer Brücke herunter fotografierte. Dabei stand ich völlig legal auf dieser öffentlichen Brücke, also kein Fußgängerverbot oder sowas. Ein offenbar viel zu dicht auffahrender ***** legte eine satte Vollbremsung, weil er mich für einen abstandsmessenden "Grünen" hielt. Der nächste auf der Überholspur (auch ziemlich dicht) hat dann die Rennleitung angerufen, die auch Minuten später erschien und erstaunlicherweise auch eine Anzeige fertigte :lol:.
Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt sofort in die Tonne getreten. Völlig richtig wurde erkannt, daß ein absolut normales Verhalten auf der Straße nicht dazu führen kann, daß die Fehlinterpretation durch einen Dritten dieses Verhalten auf einmal illegal macht.
Was an Deinem Beitrag soweit richtig ist: der Bereich hinter einer Leitplanke gehört zur Autobahn (Betreten verboten!). Es gibt aber sehr viele Stellen, gerade an Kurven oder wo dichte Bebauung an die Autobahn herangeht, wo man sehr dicht und legal herankommt. Den Rest muß halt ein Tele überbrücken. An Parkplätzen kann man vielfach bis zur Notrufsäule gehen, die nahe dem Standstreifen steht. Diese Wege sind extra dafür da. Ob man da die gewünschte Perspektive hinbekäme, kommt auf die Örtlichkeit an.
viel Erfolg!
bg, andreas