[...] Denn wenn Du was machst und hinterher darf es gar nicht verwendet werden, ist der Ärger groß, "kann ich jetzt ja nicht verwenden" ... " hätten Sie mich drauf aufmerksam machen müssen" ... "ist halt doof gelaufen." [...]
Na ja, na ja.
Wenn man mir zu verarbeitende Materialien zur Verfügung stellt und sich auf ein Verfahren einigt, dann ist der Job erledigt, wenn ich diese Materialien entsprechend verarbeitet habe (mündige Businesspartner vorausgesetzt).
Selbst bei den Toten der GM-Unfälle trifft den Sub-Hersteller der ursächlichen Zündschlösser k-e-i-n-e Schuld, weil er exakt nach Vorgabe von GM gefertigt hat. Den Fehler konnte der Lieferant gar nicht vermeiden, weil er die übergreifende Systemkenntnis gar nicht hat und selbst wenn: Befugnis etwas zu verändern hatte der Auftragnehmer/Lieferant auch nicht. ...oft wegen üblicher Schweigeklauseln gar nicht haben darf. So wird man für so einen Videoverarbeitungsauftrag sicher auch nicht in das Vertragskonstrukt zwischen Mutter- und Tochterfirmen eingeweiht werden. Wozu auch - man soll Footage verarbeiten und kein Mandat übernehmen.
Eine Pizza bestellen und sich bei Lieferung an die Glutenunverträglichkeit erinnern ("kann ich so jetzt leider doch nicht nicht brauchen") geht nirgends. Also, sagen kann man das natürlich. Bezahlen muss man trotzdem. Aber: Das liegt natürlich auch an uns solche Selbstverständlichkeiten zu kennen und durchzusetzen. Leider hört man im Design-Business da Abenteuerliches.
Wenn ich als Auftraggeber viel Pepperoni und Ananas zusammen bestelle, kann ich auch nicht den Preis mindern, weil man mich auf einen komischen Geschmack hätte aufmerksam machen müssen. Siehe drastisches Beispiel oben. Da darf man natürlich auch nicht den Hauch einer Diskussion aufkommen lassen - auch wenn eine ausverschämte andere Seite das gerne versucht.
Ebensowenig kann ich einem Maler Farben hinstellen und nicht zahlen wollen, weil mir nach dem Malen das Zimmer zu groß ist. ... und den Maler verklagen kann man dann auch nicht, wenn sich irgendwann herausstellt, dass ICH dem Maler einen Eimer irgendwo gestohlener Farbe hingestellt habe.
Aber: man kann sich selbst-erfüllend auch aus Aufträgen rausschießen, indem man zuviele solcher Fragen stellt. Damit meine ich explizit nicht zwinkernd Verstöße akzeptieren. Wenn ich aber denke, dass z.B. das mir gegebenes Quellmaterial nicht korrekt lizensiert ist dann kann ich m.E. genauso gut auch fragen, ob die Miete für die Räume eigentlich bezahlt ist ("Sie sind mir doch kein Mietnomade ...") und die Steuern hoffentlich entrichtet werden ("... oder gar ein Höni?").
Nach ein paar solcher Andeutungen würde man bei mir auch keinen Auftrag mehr kriegen, bei Euch vermutlich auch nicht, oder?
Kleingedrucktes wie von Patrick beschrieben ist hingegen immer richtig - das erspart nämlich für alle Eventualitäten, dass man solche als etwas ulkig empfundenen Fragen aussprechen muss, im Nachhinein aber Verantwortung abkriegt, falls Selbstverständlichkeiten vom Auftraggeber nicht eingehalten werden (was ja natürlich mal passieren kann - selbst die GM-Zündschlüsser habe ich mir ja leider nicht ausgedacht). Zudem ist das auch üblich und akzeptiert - das machen die Leute, die einem Material überlassen in aller Regel ja auch nicht anders. Ohne X Klauseln (mit Selbstverständlichkeiten) habe ich selten etwas zur Verarbeitung überlassen bekommen.