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Rechtliche Fragen (Footagenutzung/urheberrecht)

Ionyx

Fortgeschritten

Hallo an alle,
ganz allgemeine Frage zunächst und Problemstellung:

Mir liegt Filmfootage vor, welches für ein Unternehmen weiterverarbeitet werden soll.
Das Footage selbst stammt aber gar nicht von diesem, sondern von einem seiner Tochterunternehmen. Inwieweit dürfen/müssen/sollen/können diese rechtlich verkettet sein, damit auf rechtsmäßiger Grundlage, das "Hauptunternehmen" von seiner Tochter erstelltes Material verwenden darf?
Darf es das überhaupt?

(P.S. - mir ist nicht bekannt, ob in der Hinsicht irgendwas im Gründungsvertrag geregelt wurde, bzw. ob die Tochter irgendwann aufgekauft wurde oder Ähnliches)
Daher meine Frage erst einmal ganz allgemein.


LG
Marcel
 

patrick_l

Hat es drauf

Das Footage selbst stammt aber gar nicht von diesem, sondern von einem seiner Tochterunternehmen.
Es gilt zu klären, wär diese Aufnahmen abgefertigt hat. Die Firma selbst bzw. dessen eigene Werbeabteilung, oder wurde das Video bei einer Agentur in Auftrag gegeben. Besonders bei letzterem müsste geklärt werden, ob das Material überhaupt bearbeitet werden darf. Wenn ja, in welcher Form.

Die Urheberrechte liegen demnach bei der Agentur. De facto der Tochterfirma lediglich eingeschränkte oder exklusive Nutzungsrechte zugesprochen wurden. Ohne diese zu kennen, man nichts genaues sagen kann. Das die Firmen zusammenhängen, die Sache nicht leichter macht. Von daher wäre eine An/Nachfrage bei der Tochter nicht verkehrt.

Liebe Grüße, Patrick
 

Ionyx

Fortgeschritten

Ok Danke schon mal für die Antwort.
Als die Frage vorhin aufkam, fiel mir direkt auf, dass hier ein Forum für derlei rechtliche Fragen sicher nicht verkehrt wäre.

Kurze Zusatzinfo noch, weil weitere Frage ;-) - ich arbeite in einer Agentur, allerdings wurde uns das Material hier nur zugespielt. Was diese rechtliche Frage angeht, bin ich zurückhaltend mit der Bearbeitung, wenn ich nicht genau weiß, woher das Material stammt - auch wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers handele, begehe ja letztlich ich den Rechtsbruch als Ausführender (oder irre ich?)
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Wenn bekannt ist, wem der Film gehört, wer ihn nutzen möchte und wie die beiden zusammenhängen, ist es doch ein leichtes, bei den beiden nachzufragen, wie das Material verwendet und verändert werden darf.

Wie immer, bringt es nichts, hier im Forum rechtliche Fragen zu stellen, weil es keine rechtsverbindlichen Antworten geben wird. Es sei denn, der Antwortende Jurist.

allerdings wurde uns das Material hier nur zugespielt
Das hört sich ja nicht gerade Vertrauen erweckend an.

@patrick_l
Bist Du gerade im Yoda-Modus?
Dein Deutsch seltsam es ist. :(
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Hallo

Darf es das überhaupt?
Das hat Dich nicht zu interessieren. Du bekommst Material von Deinem Kunden.
Es ist sicher nicht Deine Aufgabe durch ein solches Geflecht zu blicken, was in der Regel extra so aufgebaut ist damit keiner mehr durchblickt.
Bei uns ist es eine Standardklausel im Vertrag/AGB. Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit von gestelltem Material liegt immer beim Kunden. So muss schon grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite vorliegen damit wir in die Verantwortung genommen werden können.



grüße
 

Ionyx

Fortgeschritten

Das hört sich ja nicht gerade Vertrauen erweckend an.
Nein - tut es nicht, finde ich auch.
Deswegen frage ich und rechtsverbindliche Antworten werden meinerseits auch nicht erwartet, aber es ist interessant sich über derlei Themen mal auszutauschen.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Bei uns ist es eine Standardklausel im Vertrag/AGB. Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit von gestelltem Material liegt immer beim Kunden. So muss schon grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite vorliegen damit wir in die Verantwortung genommen werden können.
Das muss aber explizit erwähnt werden (so wie bei Euch). Andernfalls sehe ich das so, dass man sonst im Streitfall auch mit dabei ist.
 

patrick_l

Hat es drauf

Bist Du gerade im Yoda-Modus?
Dein Deutsch seltsam es ist.
Recht du hast ;) Die letzte Nacht durchgearbeitet. Wird wohl Zeit für etwas Schlaf.
Bei uns ist es eine Standardklausel im Vertrag/AGB. Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit von gestelltem Material liegt immer beim Kunden. So muss schon grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite vorliegen damit wir in die Verantwortung genommen werden können.
Es nicht anders handhabe.

Liebe Grüße, Patrick
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Das muss aber explizit erwähnt werden
Nein, sonst würde keiner mehr im grafischen Gewerbe arbeiten. Es geht immer darum den Verlauf zu dokumentieren. Die Mail mit der angehängten Datei gehört mit dem Auftrag aufgehoben. Ansonsten gilt in der Regel was im letzten ausgetauschten Dokument steht. Wir schicken nach der Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung raus. Da steht drauf das nach unseren AGB gearbeitet wird. Das ist dann das relevante Schreiben.
Das gilt aber nur im B2B Geschäft. Ist der Kunde ein Endverbraucher, dann geht das alles nicht so einfach.
Im B2B Geschäft gibt es andere relevante Fragen, um die sich in der Regel keiner kümmert.
Darf der Angestellte auf Kundenseite überhaupt einen Auftrag vergeben.
Es ist heute die Regel das man nur mit Angestellten der Kundenfirma zu tun hat. Diese müssten für jeden einzelnen zu vergebenen Job eine Vollmacht eines für die Firma Unterschriftsberechtigten haben.
Wenn es zu Streitigkeiten kommt wird erst einmal zu klären sein ob der Angestellte den Auftrag überhaupt vergeben durfte. Die Verantwortung dafür liegt aber bei der Geschäftsführung des Kundenunternehmens und nicht bei uns als Auftragnehmer.

Unsere Auftragsbestätigung als letztes Schreiben wird an den Betrieb adressiert. Nicht an den Angestellten im Betrieb. Wenn diesem Schreiben nicht widersprochen wird gilt es nach HGB als akzeptiert.

grüße
 

patrick_l

Hat es drauf

Nein, sonst würde keiner mehr im grafischen Gewerbe arbeiten. Es geht immer darum den Verlauf zu dokumentieren. Die Mail mit der angehängten Datei gehört mit dem Auftrag aufgehoben.
So und nicht anders.

Hier mal die genannte Klausel aus meinen AGB. Mich damit von Ersatzansprüchen Dritter freistellen lasse.
AGB schrieb:
[...] Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm bereitgestellten oder nach seinen Informationen erstellten Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. [...]
sowie
AGB schrieb:
[...] Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Inhalte auf Webseiten und Printmedien des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
Mich zusätzlich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (was ein Wort ;) ) und Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert habe. Die BHV mit einer PHV kombiniert ist. Alles zusammen mich knapp 280,-€ im Jahr kostet und mich ruhiger schlafen lässt.

Liebe Grüße, Patrick
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Neben dem schon erwähnten, würde ich ganz ehrlich die Arbeit ruhen lassen, bis das rechtliche geklärt ist (und auch so dokumentieren). Denn wenn Du was machst und hinterher darf es gar nicht verwendet werden, ist der Ärger groß, "kann ich jetzt ja nicht verwenden" ... " hätten Sie mich drauf aufmerksam machen müssen" ... "ist halt doof gelaufen." Es gibt dann genügend Themen, warum Deine Leistung gedrückt werden soll usw.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

[...] Denn wenn Du was machst und hinterher darf es gar nicht verwendet werden, ist der Ärger groß, "kann ich jetzt ja nicht verwenden" ... " hätten Sie mich drauf aufmerksam machen müssen" ... "ist halt doof gelaufen." [...]

Na ja, na ja.
Wenn man mir zu verarbeitende Materialien zur Verfügung stellt und sich auf ein Verfahren einigt, dann ist der Job erledigt, wenn ich diese Materialien entsprechend verarbeitet habe (mündige Businesspartner vorausgesetzt).
Selbst bei den Toten der GM-Unfälle trifft den Sub-Hersteller der ursächlichen Zündschlösser k-e-i-n-e Schuld, weil er exakt nach Vorgabe von GM gefertigt hat. Den Fehler konnte der Lieferant gar nicht vermeiden, weil er die übergreifende Systemkenntnis gar nicht hat und selbst wenn: Befugnis etwas zu verändern hatte der Auftragnehmer/Lieferant auch nicht. ...oft wegen üblicher Schweigeklauseln gar nicht haben darf. So wird man für so einen Videoverarbeitungsauftrag sicher auch nicht in das Vertragskonstrukt zwischen Mutter- und Tochterfirmen eingeweiht werden. Wozu auch - man soll Footage verarbeiten und kein Mandat übernehmen.

Eine Pizza bestellen und sich bei Lieferung an die Glutenunverträglichkeit erinnern ("kann ich so jetzt leider doch nicht nicht brauchen") geht nirgends. Also, sagen kann man das natürlich. Bezahlen muss man trotzdem. Aber: Das liegt natürlich auch an uns solche Selbstverständlichkeiten zu kennen und durchzusetzen. Leider hört man im Design-Business da Abenteuerliches.

Wenn ich als Auftraggeber viel Pepperoni und Ananas zusammen bestelle, kann ich auch nicht den Preis mindern, weil man mich auf einen komischen Geschmack hätte aufmerksam machen müssen. Siehe drastisches Beispiel oben. Da darf man natürlich auch nicht den Hauch einer Diskussion aufkommen lassen - auch wenn eine ausverschämte andere Seite das gerne versucht.

Ebensowenig kann ich einem Maler Farben hinstellen und nicht zahlen wollen, weil mir nach dem Malen das Zimmer zu groß ist. ... und den Maler verklagen kann man dann auch nicht, wenn sich irgendwann herausstellt, dass ICH dem Maler einen Eimer irgendwo gestohlener Farbe hingestellt habe.
Aber: man kann sich selbst-erfüllend auch aus Aufträgen rausschießen, indem man zuviele solcher Fragen stellt. Damit meine ich explizit nicht zwinkernd Verstöße akzeptieren. Wenn ich aber denke, dass z.B. das mir gegebenes Quellmaterial nicht korrekt lizensiert ist dann kann ich m.E. genauso gut auch fragen, ob die Miete für die Räume eigentlich bezahlt ist ("Sie sind mir doch kein Mietnomade ...") und die Steuern hoffentlich entrichtet werden ("... oder gar ein Höni?").
Nach ein paar solcher Andeutungen würde man bei mir auch keinen Auftrag mehr kriegen, bei Euch vermutlich auch nicht, oder?

Kleingedrucktes wie von Patrick beschrieben ist hingegen immer richtig - das erspart nämlich für alle Eventualitäten, dass man solche als etwas ulkig empfundenen Fragen aussprechen muss, im Nachhinein aber Verantwortung abkriegt, falls Selbstverständlichkeiten vom Auftraggeber nicht eingehalten werden (was ja natürlich mal passieren kann - selbst die GM-Zündschlüsser habe ich mir ja leider nicht ausgedacht). Zudem ist das auch üblich und akzeptiert - das machen die Leute, die einem Material überlassen in aller Regel ja auch nicht anders. Ohne X Klauseln (mit Selbstverständlichkeiten) habe ich selten etwas zur Verarbeitung überlassen bekommen.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Wenn man mir zu verarbeitende Materialien zur Verfügung stellt und sich auf ein Verfahren einigt,...
dann bin ich bei Dir. Der TE schreibt aber, dass ...
allerdings wurde uns das Material hier nur zugespielt.
... und da ist noch gar nichts geklärt. Zu AGBs usw habe extra nichts mehr geschrieben, da schon ausreichend erwähnt. Nur Deine Argumentation fusst auf Geschäftsfähigkeit und da sind mir im geschilderten Fall Zweifel gekommen.
 
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